Vorsitzender Dr. Wenning erläutert kurz die Sitzungsvorlage zum Sachstand Ersatzgeld. Ktabg. Dr. Kraneburg stellt fest, dass der Ersatzgeldbestand mit weit über 300.000 € viele Möglichkeiten eröffne. Er vermisse allerdings im abgelaufenen Jahr Aufwendungen für Projekte der Wasserrahmenrichtlinie, die im Jahr zuvor auf der Absichtsliste gestanden hätten. Im Übrigen seien die Aufwendungen für wichtige Maßnahmen wie den Biotopschutz oder das Projekt Feldlerche, Kiebitz und Co. viel zu gering. Der Kreis investiere weiterhin deutlich zu geringe Mittel in den Schutz von Natur und Landschaft. Ktabg. Dr. Kraneburg schlägt statt dessen die Einrichtung einer beim Naturschutzzentrum angesiedelten Projektstelle vor. Zusätzliches Personal könne dort sinnvoll Beratungsaktivitäten, z.B. für Kommunen, Jäger, Imker usw., übernehmen. Verbesserungsbedarf sehe er insb. auch bei der Gestaltung von Gewässerrandstreifen, die allein im Kreis Coesfeld eine Fläche von mehreren 100 ha ausmachten.

 

FBL Dr. Scheipers verweist bzgl. des Vorschlages zur Einrichtung einer Projektstelle auf die Haushalts- bzw. Stellenplanberatungen für das kommende Jahr. Mit dieser Sitzungsvorlage gehe es vielmehr darum, die laufende Tätigkeit zu dokumentieren und einen Ausblick auf anstehende Maßnahmen zu geben.

 

MA Grömping erklärt, eine Ausweitung der Ersatzgeldmaßnahmen scheitere derzeit an der Flächenverfügbarkeit. Der Nutzungsdruck auf die Flächeneigentümer im Kreis Coesfeld sei gegenwärtig so groß, dass kaum mehr Flächen für den Naturschutz zur Verfügung gestellt würden. Was Gewässerprojekte im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie angehe, seien bereits etliche gestartet und auch umgesetzt worden. Allein die Abrechnung der Projekte stehe noch aus, weswegen sie in der Sitzungsvorlage nicht auftauchten. Insgesamt seien gerade diese Projekte als besonderer Erfolg zu werten.

 

Ktabg. Bontrup erkundigt sich, ob Ersatzgelder auch für Pflege, Unterhaltung oder Verbesserung bestehender Maßnahmen eingesetzt werden könnten. MA Grömping bestätigt, dies sei ohne weiteres möglich, sofern nicht, wie AL Dr. Foppe ergänzt, ein vorrangig zur Pflege und Unterhaltung Verpflichteter existiere.

 

Ktabg. Wohlgemuth erinnert an einen früheren Antrag der FDP-Fraktion, in den Ausbau von Alleen zu investieren. MA Grömping erwidert, in NRW gebe es seit Längerem des 100-Alleen-Programm. Es gebe jedoch, und das sei landesweit zu beobachten, kaum Nachfrage nach diesem Programm. Oftmals fehle es auch hier an der notwendigen Flächenverfügbarkeit links und rechts der Straßen.

 

Im Naturschutzzentrum, so Ktabg. Dr. Kraneburg, wüsste man sicherlich dennoch viele sinnvolle Betätigungsfelder. Allein es fehle dort an Personal. Neben der bereits genannten Optimierung der Gewässerrandstreifen seien dies etwa die Pflege und Erneuerung von Obstwiesen oder die Wiederherrichtung von verlandeten Kleingewässern. Solche Maßnahmen seien ohne Inanspruchnahme neuer Flächen umsetzbar. Vorsitzender Dr. Wenning regt an, dass Abt. 70 und das Naturschutzzentrum über mögliche Maßnahmefelder beratschlagen. Ktabg. Schulze Entrup bittet darum, eine Beteiligung der Jägerschaft zu überlegen.

 

Wünschenswert sei es lt. Ktabg. Kummann, mit Ersatzgeld Maßnahmen der Wasser- und Bodenverbände zur Verbesserung der Gewässerdurchlässigkeit zu unterstützen. AL Dr. Foppe erläutert, solche Maßnahmen würden bereits gefördert. Alle bislang gestellten Anträge seien positiv beschieden worden.