Sitzung: 13.03.2014 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-1110
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag
zu unterbreiten:
Dem
Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. wird durch den als Anlage
beigefügten Änderungsvertrag zum Vertrag über die Wahrnehmung von Aufgaben der
Erziehungsberatung rückwirkend ab dem 01.01.2014 weiterhin die Leistung der
Erziehungsberatung übertragen.
Der
Caritasverband erhält für die erbrachten Leistungen eine Pauschalförderung auf
der Basis der anerkennungsfähigen Gesamtkosten für den Betrieb der
Beratungsstelle unter Anrechnung der zu berücksichtigenden Drittmittel aus
Landeszuschüssen und –förderungen sowie eines Trägeranteils in einem Umfang von
10 % der nach Abzug der zu berücksichtigenden Erträge verbleibenden
berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten.
Der
Vertrag gilt rückwirkend ab dem 01.01.2014 bis zum 31.12.2015. Er verlängert
sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht bis zum 30.06. vor
Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
FBL 2 Schütt verweist auf die Tischvorlage (Anlage
2 zur SV-8-1110 Leistungsbeschreibung). Wesentliche Änderungen des Vertrages
seien die Berücksichtigung des Angebotes von Erziehungsberatungsleistungen in
den Familienzentren sowie der angepasste Umfang der Psychologenstellen. Der
vorliegende Vertragsentwurf sowie die Sitzungsvorlage seien mit den
Stadtjugendämtern Coesfeld und Dülmen sowie mit dem Caritasverband in langen
und intensiven Verhandlungen seit Mitte 2012 vereinbart worden. Die
inhaltlichen Änderungen werden von den Ausschussmitgliedern und der Verwaltung
ausführlich erörtert. Ktabg. Klose bittet bei solch komplexen Sachverhalten zukünftig
um eine verständlichere Darstellung in der Sitzungsvorlage, um die
Sitzungsarbeit zu erleichtern und Entscheidungen des Ausschusses besser
vorbereiten zu können.
Ktabg. Wilhelm befürchtet eine Monopolstellung des
Caritasverbandes im Bereich der Erziehungsberatung durch die einseitige
Förderung lediglich eines Trägers. FBL 2 Schütt verweist auf die Förderung des
Landes, die ausschließlich aufgrund der Kooperation mit dem Caritasverband
gesichert sei. Bei einem Anbieterwechsel sei die Frage der Ko-Finanzierung
nicht mehr geklärt.
Mitglied Kortüm erkundigt sich danach, ob es in der
Vergangenheit etwa Kritik an der Arbeit des Caritasverbandes gegeben habe.
Ktabg. Wilhelm betont, dass sie nicht den Träger an sich bemängele, sondern die
Tatsache, dass sie die Vielfalt hinsichtlich Träger und auch Glaubensrichtungen
durch die einseitige Trägerförderung des Caritasverbandes gefährdet sehe. AbtL.
Dülker weist darauf hin, dass auch das Kreisjugendamt selbst Erziehungsberatung
anbiete, unabhängig und ohne jede bestimmte Weltanschauung. Für Familien ergebe
sich allein daraus schon eine Wahlmöglichkeit zwischen der neutralen Beratung
durch das Jugendamt und der vielleicht konfessionell geprägten Beratung durch
den Caritasverband. Die Beauftragung des Caritasverbandes diene nicht zuletzt
der Entlastung der Dienste des Kreisjugendamtes. Vorsitzender Wobbe lässt
abschließend über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen