Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. wird durch den als Anlage beigefügten Änderungsvertrag zum Vertrag über die Wahrnehmung von Aufgaben der Erziehungsberatung rückwirkend ab dem 01.01.2014 weiterhin die Leistung der Erziehungsberatung übertragen.

 

Der Caritasverband erhält für die erbrachten Leistungen eine Pauschalförderung auf der Basis der anerkennungsfähigen Gesamtkosten für den Betrieb der Beratungsstelle unter Anrechnung der zu berücksichtigenden Drittmittel aus Landeszuschüssen und –förderungen sowie eines Trägeranteils in einem Umfang von 10 % der nach Abzug der zu berücksichtigenden Erträge verbleibenden berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten.

 

Der Vertrag gilt rückwirkend ab dem 01.01.2014 bis zum 31.12.2015. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht bis zum 30.06. vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

 

 


FBL 2 Schütt verweist auf die Tischvorlage (Anlage 2 zur SV-8-1110 Leistungsbeschreibung). Wesentliche Änderungen des Vertrages seien die Berücksichtigung des Angebotes von Erziehungsberatungsleistungen in den Familienzentren sowie der angepasste Umfang der Psychologenstellen. Der vorliegende Vertragsentwurf sowie die Sitzungsvorlage seien mit den Stadtjugendämtern Coesfeld und Dülmen sowie mit dem Caritasverband in langen und intensiven Verhandlungen seit Mitte 2012 vereinbart worden. Die inhaltlichen Änderungen werden von den Ausschussmitgliedern und der Verwaltung ausführlich erörtert. Ktabg. Klose bittet bei solch komplexen Sachverhalten zukünftig um eine verständlichere Darstellung in der Sitzungsvorlage, um die Sitzungsarbeit zu erleichtern und Entscheidungen des Ausschusses besser vorbereiten zu können. 

Ktabg. Wilhelm befürchtet eine Monopolstellung des Caritasverbandes im Bereich der Erziehungsberatung durch die einseitige Förderung lediglich eines Trägers. FBL 2 Schütt verweist auf die Förderung des Landes, die ausschließlich aufgrund der Kooperation mit dem Caritasverband gesichert sei. Bei einem Anbieterwechsel sei die Frage der Ko-Finanzierung nicht mehr geklärt.

Mitglied Kortüm erkundigt sich danach, ob es in der Vergangenheit etwa Kritik an der Arbeit des Caritasverbandes gegeben habe. Ktabg. Wilhelm betont, dass sie nicht den Träger an sich bemängele, sondern die Tatsache, dass sie die Vielfalt hinsichtlich Träger und auch Glaubensrichtungen durch die einseitige Trägerförderung des Caritasverbandes gefährdet sehe. AbtL. Dülker weist darauf hin, dass auch das Kreisjugendamt selbst Erziehungsberatung anbiete, unabhängig und ohne jede bestimmte Weltanschauung. Für Familien ergebe sich allein daraus schon eine Wahlmöglichkeit zwischen der neutralen Beratung durch das Jugendamt und der vielleicht konfessionell geprägten Beratung durch den Caritasverband. Die Beauftragung des Caritasverbandes diene nicht zuletzt der Entlastung der Dienste des Kreisjugendamtes. Vorsitzender Wobbe lässt abschließend über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               11 Ja-Stimmen

0      Nein-Stimmen

2    Enthaltungen