Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss macht dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

1.        Der Kreistag nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 01.12.2004 zur Kenntnis.

 

 

2.        Der Kreistag stellt das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2003 wie folgt fest:

 

Soll-Einnahme:                     157.987.205,77 Euro

Soll-Ausgabe:                        157.987.205,77 Euro

Überschuss/Fehlbetrag:                      0,00 Euro

 

 

3.        Die vom Landrat festgestellte und in der Sitzung des Kreistages am 18.02.2004 vorgelegte Jahresrechnung 2003 wird beschlossen.

 

 

4.        Der Kreistag erteilt gemäß § 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) in Verbindung mit § 94 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) für die Jahresrechnung 2003 dem Landrat Entlastung.

 

 


Ktabg. Bergmann bezieht sich auf die kritischen Anmerkungen der SPD-Kreistagsfraktion im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung 2002. Unter Hinweis auf den jetzt vorliegenden Prüfungsbericht 2003 sehe sich die SPD-Kreistagsfraktion insoweit in ihrer Kritik bestätigt. Die sich aus dem Prüfungsbericht ergebenden Beanstandungen zur Eintreibung von Außenständen, zur Heranziehung von Unterhaltspflichtigen und zur Abrechnung im Rettungsdienst bedürfen noch einer weitergehenden Hinterfragung und Überwachung.

 

Ktabg. Dinkler stellt fest, dass sich der eingeschlagene Weg, die begleitende Prüfung in den Vordergrund zu stellen, als richtig erwiesen habe. Positiv führt Ktabg. Dinkler das öffentliche Ausschreibungsverfahren und damit den uneingeschränkten Wettbewerb im Bereich des Straßenbaus an. Die CDU-Kreistagsfraktion werde dem vorliegenden Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Ktabg. Kortmann schließt sich den Ausführungen seiner Vorredner an. Hinsichtlich der Personalstellen im Rechnungsprüfungsamt stelle sich die Frage, ob hier Handlungsbedarf bestehe. Nur eine ordentliche Rechnungsprüfung führe zu Einsparungen, so Ktabg. Kortmann. So sei bei rd. 60 Stichprobenprüfungen und festgestellten rd. 40 Mängelrügen zu hinterfragen, ob die Vorschriften zu „pingelig“ seien oder schlecht gearbeitet werde. Der Fehlerquote sollte mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden.

 

KD Gilbeau antwortet auf die Ausführungen des Ktabg. Kortmann, dass die im Prüfungsbericht angeführten Beanstandungen eine Vielzahl von formalen Bedingungen berühren. Inwieweit diese formalen Beanstandungen einen intensiveren Personalaufwand rechtfertigen, stehe wohl außer Frage. Insgesamt sei kein gravierendes Fehlverhalten festgestellt worden. Außerdem seien die Beträge als geringfügig einzuordnen. Im Übrigen sei die Personalausstattung des Rechnungsprüfungsamtes vor dem Hintergrund der Einrichtung der Gemeindeprüfungsanstalt in den Gremien des Kreistages ausführlich diskutiert und nach unten korrigiert worden. KD Gilbeau weist weiter auf einen notwendigen Haushaltsansatz in Höhe von 100.000 € für Prüfungsgebühren der Gemeindeprüfungsanstalt im Haushaltsjahr 2005 hin. Allein dieser Betrag, verteilt auf drei Jahre, bedeute im Ergebnis eine Stelle.

 

Ktabg. Kortmann hält dem entgegen, dass hier gegen Vorwürfe verteidigt werde, die er in seinen Ausführungen nicht gemacht habe. Es habe keine gravierenden Fehler gegeben. Dies sei von ihm auch nicht vorgetragen worden. Lediglich werde das Regelwerk als zu starr und unbeweglich, insbesondere bei Kleinbeträgen, angesehen.

 

Ktabg. Bergmann bezieht sich auf die ausführliche Diskussion zu den Hinweisen und Beanstandungen im Rechnungsprüfungsausschuss. Der Prüfungsumfang sollte im Rahmen der Haushaltsberatungen noch thematisiert werden.

 

Ktabg. Dinkler führt unter Hinweis auf die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses aus, dass die Wichtigkeit der Beanstandungen ausführlich diskutiert worden sei. Eine weitere Überwachung der „wichtigen“ Beanstandungen sei erforderlich.

 

Ktabg. Kleerbaum bezieht sich auf die zweite Einlassung des Ktabg. Kortmann, in der die Ausführungen relativiert worden seien. Mit dem vorliegenden Prüfungsbericht könne sowohl die Verwaltung als auch die Politik leben. Sein ausdrücklicher Dank für die Erstellung des Prüfungsberichtes geht an die Prüfer.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig