Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu machen:

 

1.         Der Kreis Coesfeld bietet allen nach § 97 Abs. 1 SchulG NRW anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern der Berufskollegs in Trägerschaft des Kreises Coesfeld künftig nur noch ein Schülerticket an.

 

2.         Der Kreistag des Kreises Coesfeld begrüßt die Einführung des Schülertickets, das den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, den ÖPNV im Münsterland „rund um die Uhr“ und damit auch im Freizeitbereich zu nutzen, aus folgenden Gründen:

 

-           Erhöhung der Verkehrssicherheit

-           Ökologische Effekte durch Rückgang des Individualverkehrs

-           Reduzierung des Verwaltungsaufwands

-           Beitrag zur Stützung des ÖPNV 

 

3.         Der mtl. Eigenanteil gemäß § 97 Abs. 3 SchulG NRW wird auf 10,00 € und für das zweite Kind auf 5,00 € festgesetzt.

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Verkehrsunternehmen im Kreis Coesfeld eine Vereinbarung auszuhandeln, die folgende Eckpunkte zum Inhalt hat:

 

-           Berechnung eines zu zahlenden Schuljahresbetrages auf der Basis der für das Schuljahr 2013/14 geleisteten Aufwendungen

-           Veränderungen aufgrund der Schülerzahlen und der Zahl der ausgegebenen Schülertickets

-           Anpassung von Preisanhebungen des Münsterland-Tarifes

-           Festsetzung des Eigenanteils durch den Schulträger wie unter 3. beschrieben

-           Vertrieb des Schülertickets durch die Verkehrsbetriebe

 

 

 

 


Einleitend skizziert Vors. Müller die Vorteile des Schülertickets und stellt insbesondere darauf ab, dass keine Mehrkosten entstünden und der ÖPNV gestärkt werde. FBL Schütt weist ergänzend auf den im Hinblick auf den münsterlandweiten Freizeitnutzen geringen Eigenanteil hin.

 

Mitglied Waldmann begrüßt die Einführung des Schülertickets und verspricht sich davon auch eine Erhöhung der Attraktivität der Berufskollegs des Kreises.

 

Auf Anfrage des Ktabg. Wobbe erläutert AL Jasper, dass Berufsschüler, d.h. Auszubildende des dualen Systems, nach den Bestimmungen des Schulgesetzes in der Regel keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten für die Fahrten zur Berufsschule haben. Auch Fachschüler mit Ausnahme der Bildungsgänge für Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege hätten keinen Anspruch, da sie dem Bereich der Weiterbildung zugeordnet seien. 

 

Ktabg. Vogelpohl unterstützt die Einführung des Schülertickets. Unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit hält er es für erforderlich, das Streckennetz zu verbessern und die Beförderungsangebote besonders in den Abend- und Nachtstunden auszuweiten.

 

 

Sodann lässt Vors. Müller über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig