Betreff
Planungen des St. Marien-Hospitals Lüdinghausen - Anhörungsverfahren gem. § 16 Krankenhausgesetz NRW
Vorlage
SV-7-0792
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf der Stellungnahme des Kreises Coesfeld zu den mit Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17.09.2007 dargelegten Planungen für das St. Marien-Hospital in Lüdinghausen wird zugestimmt.

 

 

 

 

Begründung:

 

I.  - V.

 

Die St. Marien-Hospital Lüdinghausen GmbH hat beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) Zustimmung zu folgenden Vorhaben beantragt:

-          Ausweisung einer geriatrischen Abteilung mit 40 Betten und 7 tagesklinischen Plätzen

-          Ausweisung einer gerontopsychiatrischen Abteilung mit 40 Betten und 5 tagesklinischen Plätzen

-          Verringerung der Zahl der Betten der internistischen Abteilung von 93 auf 48

-          Verringerung der Zahl der Betten der chirurgischen Abteilung von 58 auf 40

-          Aufgabe der Abteilungen für Gynäkologie und Geburtshilfe (20 Betten)

-          Aufgabe der Abteilung HNO (2 Betten).

 

Die Einrichtung einer gerontopsychiatrischen Abteilung ist gegenwärtig nicht mehr Gegen-stand der Planungen des Lüdinghauser Krankenhauses. Das Ministerium sieht für die Einrichtung einer weiteren gerontopsychiatrischen Abteilung im Kreis Coesfeld keinen Bedarf.

Alle anderen Planungen des Krankenhausträgers werden vom Ministerium befürwortet. Insoweit stimmen der Strukturvorschlag des Ministeriums sowie die Planungen des Lüdinghauser Krankenhauses und seiner Partner überein.

 

Der Kreis Coesfeld kann als mittelbar an der Krankenhausversorgung Beteiligter gemäß § 16 Abs. 4 KHG NW im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eine Stellungnahme zu dem Vorhaben abgeben. Das MAGS hat dazu eine Frist bis zum 10.11.2007 eingeräumt. Wird keine Stellungnahme abgegeben, geht das Ministerium von einer Zustimmung des Kreises zu seiner Position aus.

 

Bereits seit Jahren gibt es im Kreis Coesfeld aufgrund der geänderten Finanzierungsbedingungen für Krankenhäuser Überlegungen zur Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft. Als eine Möglichkeit wurde dann auch eine sog. „Kreislösung“ diskutiert. Anfang 2006 habe ich vor Ort Gespräche mit Verantwortlichen aller Krankenhäuser im Kreisgebiet geführt und die Bereitschaft zur Moderation und Vermittlung erklärt. Die Initiative fand grundsätzlich ein positives Echo. Eine Bereitschaft zu konkreten zeitnahen Verhandlungen war allerdings nicht gegeben, da von allen drei Allgemeinkrankenhäusern Verhandlungen durchgeführt wurden, deren Ergebnisse sie zunächst abwarten wollten. Im Weiteren setzten die Verantwortlichen der Allgemeinkrankenhäuser ihre Bemühungen in zwei Richtungen fort, die zu den heute bekannten getrennten Lösungen geführt haben:

1.      Christophorus-Kliniken GmbH mit den Häusern in Coesfeld, Dülmen und Nottuln

2.      Die anvisierte neue GmbH mit Mindestbeteiligung (10 %) der Stiftung St. Marien-Hospital Lüdinghausen und mehrheitliche Beteiligung der St. Franziskus-Stiftung Münster (51 %) und der Vestischen Caritas-Kliniken GmbH (39 %).

 

Die jetzt vom Krankenhaus Lüdinghausen vorgesehene Schließung der Gynäkologie und geburtshilflichen Abteilung wird seitens des Kreises ausdrücklich bedauert, da damit für den gesamten Südkreis eine entsprechende Abteilung zur ortsnahen Versorgung im Kreisgebiet nicht mehr zur Verfügung steht. Dies kann nur hingenommen werden, wenn ohne diese Maßnahme kein existenzsicherndes Konzept für das Krankenhaus entwickelt werden kann. Inhaltlich könnte der vorliegende Strukturvorschlag des Trägers geeignet sein, unter Beteiligung der beiden neuen Partner für die verbleibenden Fachdisziplinen eine ortsnahe Versorgung sicherzustellen.

 

 

 

 

Anlagen:

 

 

Entwurf der Stellungnahme des Kreises Coesfeld zu den mit Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17.09.2007 dargelegten Planungen für das St. Marien-Hospital in Lüdinghausen

 

Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17.09.2007: Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen, St. Marien-Hospital Lüdinghausen, Anhörung gemäß § 16 KHG NW