Beschlussvorschlag:
Die Richtlinien des Kreises Coesfeld über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der aktivierenden Erholung für bedürftige ältere Menschen werden wie folgt geändert:
1.
Der Kreiszuschuss
für Erholungsmaßnahmen für ältere Menschen wird ab 2008 von
6,14 € auf 12,50 € erhöht.
2.
Die Dauer des
Aufenthaltes am Erholungsort wird von mindestens 7 auf mindestens
4 Kalendertage verkürzt.
Die geänderten Richtlinien sind als Anlage beigefügt.
Begründung:
I. Problem
Der Kreis Coesfeld fördert
für bedürftige ältere Menschen Erholungsmaßnahmen nach den Richtlinien des
Kreises Coesfeld über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der
aktivierenden Erholung.
Es wird seit 1991 an
Bedürftige ein Festbetrag von. 6,14 € pro Tag und Teilnehmer gewährt. Die
Aufteilung der im Haushalt veranschlagten 7.000 € erfolgt nach Teilnehmertagen
auf die Träger von Erholungsmaßnahmen.
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Teilnehmertage |
Tagessatz |
Summe |
AWO |
159 |
6,14 € |
976 € |
Caritas |
628 |
6,14 € |
3.856 € |
DRK |
194 |
6,14 € |
1.191 € |
Diakonie |
159 |
6,14 € |
976 € |
|
1140 |
|
7.000 € |
Der Zuschussbetrag in Höhe
von 6.14 € pro Tag und Teilnehmer ist seit mehr als 17 Jahren gleichgeblieben.
Die Verbände berichten von einem Rückgang der Nachfrage aus unterschiedlichen
Gründen. Zum Einen führen die höheren Kosten dazu, dass trotz Förderung eine
Teilnahme nicht möglich ist, zum Anderen wird die für die Förderung
erforderliche Mindestaufenthaltsdauer
nicht erreicht.
Dies hat zur Folge, dass in
den letzten Jahren der Haushaltsansatz in Höhe von 7.000 € nicht ausgeschöpft
werden konnte.
II. Lösung
Nach § 71 SGB XII soll alten Menschen außer der Hilfe nach den übrigen Bestimmungen des Gesetzes (z. B. Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts) Altenhilfe gewährt werden. Dadurch wird der ergänzende Charakter der Altenhilfe festgelegt. Die zusätzlichen Leistungen sollen aufgrund der besonderen Situation alter Menschen und der besonderen Verhältnisse des Einzelfalles gewährt werden. Bei den Erholungsmaßnahmen handelt es sich um freiwillige Leistungen des Kreises.
Da der Kreiszuschuss seit 1991 nicht erhöht wurde und die Kosten der Maßnahme seitdem erheblich gestiegen sind, sollte der tägliche Kreiszuschuss auf 12,50 € erhöht werden.
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Teilnehmertage |
Tagessatz |
Summe |
AWO |
78 |
12,50 € |
975,00 € |
Caritas |
308 |
12,50 € |
3.850,00 € |
DRK |
96 |
12,50 € |
1.200,00 € |
Diakonie |
78 |
12,50 € |
975,00 € |
|
560 |
|
7.000,00 € |
Gleichzeitig sollte die Mindestdauer der Erholungsmaßnahme von 7 auf 4 Tage verkürzt werden. Damit soll dem Trend von kürzeren und damit finanzierbaren Erholungsmaßnahmen gefolgt werden.
Die oben genannten
Anbieter von Erholungsfreizeiten für
Senioren wurden über die bevorstehenden Änderungen der Richtlinien
informiert. Die vorliegenden
Stellungnahmen von Caritas, DRK und Diakonie sind durchweg positive
Zustimmungen.
III. Alternativen
Es werden keine Altenerholungsmaßnahmen gefördert.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Bei der Gewährung der Zuschüsse handelt es sich um freiwillige Leistungen des Kreises Coesfeld. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung dieser Zuschüsse besteht nicht. Die Mittel werden jährlich im Haushaltsplan festgesetzt., für 2008 sind 7.000 € veranschlagt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NW).