Betreff
Förderung der aktivierenden Erholung für bedüftige ältere Menschen
Vorlage
SV-7-0887
Aktenzeichen
50.2.3
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Richtlinien des Kreises Coesfeld über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der aktivierenden Erholung für bedürftige ältere Menschen werden wie folgt geändert:

 

1.             Der Kreiszuschuss für Erholungsmaßnahmen für ältere Menschen wird ab 2008 von
6,14 € auf 12,50 € erhöht.

2.             Die Dauer des Aufenthaltes am Erholungsort wird von mindestens 7 auf mindestens
4 Kalendertage verkürzt.

 

Die geänderten Richtlinien sind als Anlage beigefügt.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Der Kreis Coesfeld fördert für bedürftige ältere Menschen Erholungsmaßnahmen nach den Richtlinien des Kreises Coesfeld über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der aktivierenden Erholung.

 

Es wird seit 1991 an Bedürftige ein Festbetrag von. 6,14 € pro Tag und Teilnehmer gewährt. Die Aufteilung der im Haushalt veranschlagten 7.000 € erfolgt nach Teilnehmertagen auf die Träger von Erholungsmaßnahmen.

 

 

Teilnehmertage

Tagessatz

Summe

AWO

159

6,14 €

976 €

Caritas

628

6,14 €

3.856 €

DRK

194

6,14 €

1.191 €

Diakonie

159

6,14 €

976 €

 

1140

 

7.000 €

 

 

Der Zuschussbetrag in Höhe von 6.14 € pro Tag und Teilnehmer ist seit mehr als 17 Jahren gleichgeblieben. Die Verbände berichten von einem Rückgang der Nachfrage aus unterschiedlichen Gründen. Zum Einen führen die höheren Kosten dazu, dass trotz Förderung eine Teilnahme nicht möglich ist, zum Anderen wird die für die Förderung erforderliche Mindestaufenthaltsdauer  nicht erreicht.

 

Dies hat zur Folge, dass in den letzten Jahren der Haushaltsansatz in Höhe von 7.000 € nicht ausgeschöpft werden konnte.

 

 

 

 

 

II.  Lösung

Nach § 71 SGB XII soll alten Menschen außer der Hilfe nach den übrigen Bestimmungen des Gesetzes (z. B. Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts) Altenhilfe gewährt werden. Dadurch wird der ergänzende Charakter der Altenhilfe festgelegt. Die zusätzlichen Leistungen sollen aufgrund der besonderen Situation alter Menschen und der besonderen Verhältnisse des Einzelfalles gewährt werden. Bei den Erholungsmaßnahmen handelt es sich um freiwillige Leistungen des Kreises.

 

Da der Kreiszuschuss seit 1991 nicht erhöht wurde und die Kosten der Maßnahme seitdem erheblich gestiegen sind, sollte der tägliche Kreiszuschuss auf 12,50 € erhöht werden.

 

 

Teilnehmertage

Tagessatz

Summe

AWO

78

12,50 €

975,00 €

Caritas

308

12,50 €

3.850,00 €

DRK

96

12,50 €

1.200,00 €

Diakonie

78

12,50 €

975,00 €

 

560

 

7.000,00 €

 

 

Gleichzeitig sollte die Mindestdauer der Erholungsmaßnahme von 7 auf 4 Tage verkürzt werden. Damit soll dem Trend von kürzeren und damit finanzierbaren Erholungsmaßnahmen gefolgt werden.

 

Die oben genannten Anbieter  von Erholungsfreizeiten für Senioren wurden über die bevorstehenden Änderungen der Richtlinien informiert.  Die vorliegenden Stellungnahmen von Caritas, DRK und Diakonie sind durchweg positive Zustimmungen.

 

III. Alternativen

 

Es werden keine Altenerholungsmaßnahmen gefördert.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Bei der Gewährung der Zuschüsse handelt es sich um freiwillige Leistungen des Kreises Coesfeld. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung dieser Zuschüsse besteht nicht. Die Mittel werden jährlich im Haushaltsplan festgesetzt., für 2008 sind  7.000 € veranschlagt.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NW).