Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung einer geförderten Radwegemaßnahme
Vorlage
SV-7-0889
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Realisierung des Vorhabens „Radweg an der K4 zwischen Buldern und Senden –2.BA “ alle entsprechend den Vorgaben des genehmigten Förderantrages nach den Förderrichtlinien Stadtverkehr notwendigen Maßnahmen durchzuführen.

Begründung:

 

I. –II Problem / Lösung

 

Über Vergaben oberhalb eines Wertes von 150.000 € hat grundsätzlich der Kreisausschuss zu entscheiden. Wenn die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung vorliegen, kann jedoch seit Juli 2005 auch der Landrat über solche Auftragsvergaben entscheiden.

 

Diese Möglichkeit soll für das o. a. Vorhaben genutzt werden. Aller Voraussicht nach soll die Maßnahme mit Beginnjahr 2008 in das Förderprogramm des Landes aufgenommen werden. Mit dem Zuwendungsbescheid ist voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2008 zu rechnen. In dem Förderantrag sind für den 3,2 km langen Radwegabschnitt - von der L 835 bis zum bereits 2002 fertig gestellten Radweg am Gehöft Schulze-Volmar    Baukosten in Höhe von rd. 586.000 T€ veranschlagt. Die Standards und Rahmenbedingungen von Fördermaßnahmen werden durch die einschlägigen technischen Vorschriften und die Förderrichtlinien Stadtverkehr vorgegeben. Die Planung soll in der Sitzung des Fachausschusses vorgestellt werden.  Im Übrigen wird auf die Darstellung in der Anlage 1 verwiesen. Da die zur Durchführung der Maßnahme notwendigen Grundstücksflächen bereits erworben wurden, soll mit Blick auf eine baldige Realisierung des Vorhabens  das Ausschreibungsverfahren kurzfristig vorbereitet und eingeleitet werden. Bei entsprechender Witterung könnte dann noch in 2008 mit den Bauarbeiten begonnen werden.

 

III. Alternativen

 

Keine

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Die für die Abwicklung der Maßnahme erforderlichen Mittel stehen im Finanzplan des Produkthaushalts 2008 zur Verfügung. Darüber hinaus sind für die Restabwicklung der Maßnahme in 2009  60.000 € veranschlagt.  Die Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 706.000 €  werden  voraussichtlich mit 70 % nach den Förderrichtlinien Stadtverkehr bezuschusst. Entsprechend dem seit 1986 praktizierten Verfahren übernehmen die Gemeinde Senden und die Stadt Dülmen anteilig den verbleibenden Eigenanteil des Kreises. Die rechtsverbindlichen Erklärungen liegen vor.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat der Kreisausschuss einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a).