Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausschuss nimmt den Teilbericht zum Thema „untere Gesundheitsbehörde“ der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, die Bewertung der Verwaltung (Anlagen 1 – 6) sowie das gemeinsame Protokoll der GPA und der Verwaltung zur Sitzung am 23.01.2008 (Anlage 7) zur Kenntnis und stimmt den Vorschlägen zur weiteren Vorgehensweise (gemäß den Anlagen 2 und 3) zu.


  2. Nach Ablauf eines Jahres wird die Verwaltung dem Fachausschuss über den Sachstand der Umsetzung der o.g. Vorschläge berichten.

Begründung:

I.   Problem

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 26.02.2007, dass eine besondere Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Kreistages den komplexen Inhalt des Prüfberichts der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) vorberät. In ihrer Sitzung am 24.04.07 beschloss diese Arbeitsgruppe „GPA Prüfbericht“ die Einrichtung einer verwaltungsseitig besetzten Arbeitsgruppe, die eine Stellungnahme für den Bereich der unteren Gesundheitsbehörde erarbeiten soll. Den Vorschlägen der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise in den entsprechenden Sitzungsvorlagen SV-7-0820 bzw. SV-7-0820/1 folgten der Fachausschuss am 27.11.2007 und der Rechnungsprüfungsausschuss am 10.12.2007 inhaltlich mit der Ergänzung, dass die Verwaltung dem Fachausschuss nach Ablauf eines Jahres über den Sachstand der Umsetzung der Vorschläge berichten wird.

 

Der Kreistag stellte die Entscheidung über die Vorschläge der Verwaltung zum Bereich der unteren Gesundheitsbehörde am 19.12.2007 zurück. Die in der SV-7-0820 von Seiten der Verwaltung geäußerte Kritik am Bericht der GPA sollte zuvor mit dieser besprochen werden.

II.  Lösung

 

Zur Klärung des Sachverhalts fand am 23.01.2008 ein Gespräch zwischen den Beteiligten statt.

Das Gespräch führte dazu, dass methodische Herangehensweisen und Auswertungs-modalitäten durch die GPA erläutert und Erwartungshaltungen geklärt werden konnten. Die Ergebnisse sind dem beiliegenden Protokoll vom 31.01.2008 zu entnehmen (vgl. Anlage 7).


Die Verwaltung schlägt vor, den Teilbericht zum Thema „untere Gesundheitsbehörde“ der GPA NRW sowie die Bewertung der Verwaltung (Anlagen 1 – 6) zur Kenntnis zu nehmen und den Vorschlägen der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise (gemäß den Anlagen 2 und 3) zuzustimmen.

(Anmerkung: Zur Darstellung des kompletten Sachverhalts in dieser Sitzungsvorlage sind die Anlagen der SV-7-0820 bzw. SV-7-0820/1 noch einmal beigefügt. Der jetzige Beschluss-vorschlag entspricht inhaltlich den Beschlussvorschlägen SV-7-0820 und SV-7-0821) 

 

Darüber hinaus aktualisierte die Verwaltung noch einmal unter Berücksichtigung inzwischen vorliegender Daten (z.B. Ergebnisse aus 2007) und Berichte (z.B. neuester Bericht der KGST zu den „Kosten eines Arbeitsplatzes“) fiskalische Verbesserungen des ÖGD. Diese Ergebnisse wurden ebenfalls im Protokoll der gemeinsamen Sitzung mit der GPA vom 23.01.2008 festgehalten.

 

Zur Sitzung wurde Herr Mölders (GPA NRW) von der Verwaltung eingeladen.

III.                Alternativen

IV.                Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus den §§ 53 und 26 Abs. 1 lit. I der KrO sowie § 94 Abs. 1 (a.F.) und § 105 Abs. 5 S. 2 der GemO.

Anlagen:

 

Anlage 1 Ergebnisprotokoll des Gesprächs zwischen dem Kreis Coesfeld und der Gemeindeprüfungsanstalt NRW vom 31.01.2008

 

 

Kreis Coesfeld                                                             Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Der Landrat

 

Vorbemerkung

 

Zwischen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) und dem Landrat des Kreises Coesfeld bestanden unterschiedliche Auffassungen zur Bewertung des Prüfberichts der GPA hinsichtlich der unteren Gesundheitsbehörde. Zur Klärung des Sachverhalts wurde am 23.01.2008 ein ausführliches persönliches Gespräch zwischen den Beteiligten geführt. Dieses führte dazu, dass verschiedene Blickwinkel und Methoden erläutert und Missverständnisse weitgehend geklärt werden konnten. Die Ergebnisse werden nachfolgend festgehalten.

 

E R G E B N I S P R O T O K O L L

 

 

  1. Methodisches Vorgehen
    Die GPA betont, eine ausschließlich an den Ausgaben orientierte Prüfung vorgenommen zu haben. Die Verwaltung hätte eine Prüfung der Aufgaben-inhalte und des Umfangs erwartet, um eine Darstellung der Relation „Kosten und Leistungen“ zu ermöglichen. Dieses konnte von der GPA allein aus Zeitgründen nicht geleistet werden. Insofern ist hier festzuhalten, dass die teilweise unterschiedlichen Prüfungssystematiken sich nicht zwingend widersprechen, sondern sich ergänzen oder nebeneinander stehend insgesamt Gültigkeit besitzen.

 

Das methodische Verfahren der GPA ist so ausgerichtet, dass auch neuere Erkenntnisse über Expertenrunden und Facharbeitskreise eingearbeitet werden. Auch das Gespräch mit dem Kreis Coesfeld hat dazu beigetragen, dass das Verfahren zukünftig optimiert werden wird.

 

Der GPA-Bericht gibt Anregungen für weitere Entscheidungen im Kreis Coesfeld.


  1. Aufgabenzuschnitte, Zuwendungen und Zuschüsse
    Der Kreis Coesfeld geht davon aus, dass die GPA beispielsweise bei der Prüfung des Kreises Kleve unberücksichtigt ließ, dass dort bestimmte Aufgaben im Sozialamt oder in der Betreuungsstelle wahrgenommen werden, während sie im Kreis Coesfeld dem Gesundheitsamt zugeordnet sind. Dieses gilt auch teilweise für Zuschüsse an freie Träger und Wohlfahrtsverbände in erheblicher Höhe.



Ziel der GPA Untersuchung war es auch, vergleichbare Aufgabenprofile und Kennzahlen hinsichtlich der Zuweisungen und Zuschüsse der jeweiligen ÖGD’s zu ermitteln. Dazu war die GPA zwingend auf Informationen der beteiligten Kommunen angewiesen. Es wurden in allen Kreisen aufwändige Gespräche mit dem Ziel geführt, festzustellen, in welchem Umfang Aufgaben, Zuweisungen und Zuschüsse den Kosten des jeweiligen ÖGD zuzuordnen sind. Hierbei kam es zu Bereinigungen, so dass grundsätzlich festzustellen ist, dass einzelne Haushaltspositionen nicht ohne nähere Prüfung vollständig übernommen werden können. Jede Datenerhebung enthält aber auch Unwägbarkeiten. Es ist auch nicht auszuschließen, dass einzelne Positionen nicht aufgenommen wurden.



  1. Aufgabe von Nebenstellen
    Die GPA empfahl in ihrem Bericht die Aufgabe der beiden Nebenstellen der unteren Gesundheitsbehörde in Dülmen und Lüdinghausen und eine Zentralisierung in Coesfeld. Ein mögliches Einsparpotential durch die Umsetzung dieses Vorschlags kann nicht beziffert werden.

    Der Sachverhalt ist unter den Aspekten „Kosten“, „räumliche Unterbringung ggf. betroffener Mitarbeiter“ und „Verwertbarkeit der Immobilie in Dülmen“ bereits durch die Abteilung 10 geprüft worden. Von dort wird eine Zentralisierung nicht empfohlen.

    In der Nebenstelle des Gesundheitsamtes in Dülmen sind mittlerweile bereits der amtsärztliche Dienst und der Fachdienst Umwelt und Hygiene zentralisiert.  Weiterhin werden die Schuleingangsuntersuchungen nicht mehr in den einzelnen Schulen jeder Gemeinde sondern  in den drei Gebäuden des Gesundheitsamtes in Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen durchgeführt.

    Sollten die Mitglieder des Kreistags eine tiefergehende Untersuchung dieses Sachverhalts wünschen, wäre eine Wirtschaftlichkeitsberechnung und Nutzwertanalyse bei einem entsprechenden neutralen Institut in Auftrag zu geben.


  2. Personalausstattung
    Die GPA geht in ihrem Bericht zum Überprüfungsjahr 2004 bei einem Ist-Stellenvergleich der einzelnen Fachdienste davon aus, dass das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld sich um insgesamt 4,2 Stellen über dem Mittelwert im interkommunalen Vergleich positioniert.

    Im Gesundheitsamt sind seit 2004 bereits 3,4 Stellen weggefallen. Es ist vorgesehen, bei altersbedingtem Ausscheiden aus dem Dienst voraussichtlich 1,5  weitere Stellen einzusparen.

  3. Fiskalische Verbesserungen
    5.1 Realisierte Verbesserungen

    Das Gesundheitsamt hat seine Einnahmesituation seit 2004 erheblich
    verbessert. So konnten in 2007 durch die Refinanzierung durch den Bund 
    z.B. 91.530.-- € für die Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II (ärztliche
    Untersuchungen und sozialarbeiterische Stellungnahmen) eingenommen
    werden. Zusätzlich sind seit 2007 ca. 10.000.-- € jährlich mehr durch das
    Land für die Refinanzierung der Verwaltungsaufgaben für die staatlich
    anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle zu verzeichnen.

    Die unter 4. genannten bereits realisierten Personaleinsparungen verursachen eine Ersparnis ab 2008 von jährlich umgerechnet von 287.840.-- € (Berechnung nach KGST Gutachten Nr. 3/2007 „Kosten eines Arbeitsplatzes 2007/2008).

    Insgesamt betragen die fiskalischen Verbesserungen ab 2008 im Gegensatz zu 2004 bereits jetzt jährlich ca. 390.000.-- € (ohne unter 4. genannte weitere 1,5 Stellen).


    5.2 Mögliche (weitere) Verbesserungen
    Die Verwaltung des Kreises Coesfeld schlägt zudem vor, im Laufe des
    Jahres 2008 die voraussichtlichen Auswirkungen einer Kürzung um 20%
    der Zuschüsse an die Suchtberatungsstellen und die Kontakt- und
    Beratungsstelle ab 2009 zu prüfen und den politischen Gremien zur
    Entscheidung vorzulegen. Eine solche Kürzung würde die Ausgabenseite
    des ÖGD Coesfeld um weitere ca. 133.000.-- € verbessern. 

     

Coesfeld, Herne  31.01.2008

 

 

 

Im Auftrag

 

 

 

gez. Schütt                                                                               gez. Mölders
Kreis Coesfeld                                                                  Gemeindeprüfungsanstalt