Betreff
Zuschüsse nach dem Gewaltschutzgesetz
Vorlage
SV-7-0919
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld stellt ab 2008 jährlich einen Betrag in Höhe von insgesamt 12.900€ für die Beratungen von Frauen nach dem Gewaltschutzgesetz zur Verfügung. Die Verteilung erfolgt wie in der Vorlage dargestellt.

Begründung:

 I. Problem

 

 

Gewalt gegen Frauen ist nach wie vor immer noch alltäglich und kommt in allen Schichten, allen Kulturen und in jedem Alter vor und ist auch im Kreis Coesfeld leider gesellschaftliche Realität.

Der Begriff „häusliche Gewalt“ wird verwandt, um erkennbar zu machen wo die Gewalt stattfindet, nämlich im sozialen Nahbereich. Es ist ein Sammelbegriff für verschiedene Straftatbestände, z.B. Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung u.s.w.

 

Mindestens jede vierte Frau im Alter von 16 – 85 Jahren, die in einer Partnerschaft gelebt hat, hat körperliche (23 Prozent) oder - zum Teil zusätzliche – sexuelle (7 Prozent) Übergriffe durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner mindestens ein- oder auch mehrmals erlebt. Die körperlichen Übergriffe reichen von wütendem Wegschubsen und Ohrfeigen bis hin zum Schlagen mit Gegenständen, Verprügeln und Gewaltanwendungen mit Waffen. Die sexuellen Übergriffe beinhalten ausschließlich erzwungene sexuelle Handlungen, d.h. Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. (Quelle: Repräsentative Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“).

 

Bei der Kreispolizeibehörde Coesfeld wurden 2006 insgesamt 287 Fälle von häuslicher Gewalt registriert. Bis einschl. November 2007 wurde die Polizei bereits zu 272 Einsätzen häuslicher Gewalt gerufen. Eine statistische Auswertung über das Geschlecht der „von Gewalt betroffenen Personen“ wird bei der Kreispolizeibehörde derzeit noch nicht durchgeführt.

Nach Einschätzung der Mitglieder am „Runden Tisch zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder im Kreis Coesfeld“ sind in mehr als 90% aller Fälle von häuslicher Gewalt im Kreis Coesfeld die „betroffenen Personen“ weiblich.

 

 

Neben den Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind die Polizeibeamten vor Ort in Fällen häuslicher Gewalt gem. § 34 a Abs. 4 PolG NRW zu weiteren folgenden Maßnahmen verpflichtet:

 

-          sie haben über einschlägige  Beratungsangebote vor Ort zu informieren

-          sie haben die Inanspruchnahme geeigneter, für diese Aufgabe qualifizierte Beratungseinrichtungen nahe zu legen

-          sie haben anzubieten, durch Weitergabe der persönlichen Daten einen Kontakt zu einer qualifizierten Beratungsstelle (z. B. per Fax) zu ermöglichen.

 

Die Polizeibeamten händigen bei einem Einsatz von „häuslicher Gewalt“ der gefährdeten Person ein Merkblatt aus, auf dem alle Beratungsstellen im Kreis Coesfeld benannt sind.

Für eine umfassende Beratung, Begleitung und Unterstützung für Frauen in Fällen von häuslicher Gewalt stehen im Kreis Coesfeld zwei qualifizierte Beratungsstellen zur Verfügung. Dies ist zum einen das Frauenhaus in Dülmen (in Trägerschaft des SKF) und die Frauenberatungsstelle des Frauen e.V.

Die Polizeibeamten legen den von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen vor Ort nahe, eine dieser Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen. Sie bieten darüber hinaus an, durch Weitergabe der persönlichen Daten (per Fax-Mitteilung) den Kontakt zu einer dieser Beratungsstellen herzustellen.

 

Seit dem 01.01.04 stellen die zwei kreisweit tätigen Beratungsstellen durch einen Kooperationsvertrag mit der Kreispolizeibehörde sicher, dass nach einer Fax-Mitteilung durch die Polizei innerhalb von 24 Stunden den hilfesuchenden Frauen ein Beratungsangebot unterbreitet wird. Die Betroffenen erhalten professionelle Beratung über Auswege aus der Krisensituation sowie Unterstützung zur Beantragung weiterer zivilrechtlicher Schutzmaßnahmen.

 

Die Beratungsstellen habe die Zuständigkeit nach Wochentagen aufgeteilt. In der ersten Wochenhälfte werden die Fax-Mitteilungen der Polizei an Frauen e.V. weitergeleitet. In der zweiten Wochenhälfte an das Frauenhaus.

 

Dem Frauenhaus Dülmen wurden in der Vergangenheit über den Tagessatz anteilig Kosten für die Beratungen nach dem Gewaltschutzgesetz finanziert. Diese anteiligen Kosten werden in dem in 2008 neu festzusetzenden Tagessatz nicht mehr enthalten sein.

Frauen e.V. hat für die durch die Polizei vermittelten Beratungen bislang keine finanzielle Unterstützung seitens des Kreises erhalten. Die Frauenberatungsstelle erhält Landeszuwendungen in Höhe von 85 % der Personalkosten und muss regelmäßig dem Land gegenüber nachweisen, dass die Restfinanzierung sichergestellt ist.

 

Beide Träger sehen sich nicht in der Lage den bestehenden Kooperationsvertrag mit der Kreispolizeibehörde ohne finanzielle Unterstützung durch den Kreis Coesfeld auf Dauer aufrechtzuerhalten.

 

Beide Träger haben in 2007 einen Antrag beim Kreis Coesfeld auf Bezuschussung für die Beratungen nach dem Gewaltschutzgesetz ab 2008 gestellt.

 

 

 

II.  Lösung

Das Frauenhaus Dülmen und Frauen e.V. erhalten einen pauschalen Kreiszuschuss für die Beratungen nach dem Gewaltschutzgesetz.

Berechnungsgrundlage sind die durchschnittlichen Fax-Mitteilungen durch die Polizeibehörde an den jeweiligen Träger auf der Grundlage der vergangen 3, 5 Jahre. Danach sind beim Frauenhaus im Schnitt 44,8 Faxe pro Jahr eingegangen. Frauen e.V. hat in diesem Zeitraum 37,5 Faxe pro Jahr durch die Kreispolizeibehörde erhalten.

Als durchschnittlicher Arbeitsaufwand wurden 3,5 Arbeitsstunden pro Fax ermittelt.

Darin enthalten sind neben der ersten Kontaktaufnahme alle anderen Tätigkeiten wie Berichte, Dokumentationen, Hausbesuche und das Herbeiführen eines Kontaktes über mehrere Wochen.

 

Der finanzielle Aufwand je Arbeitsstunde wurde auf der Grundlage des mittleren Stundenwertes einer Sozialarbeiterin Entgeltgruppe 9/10 ermittelt, zzgl. 15% Sach- und Gemeinkosten.

 

Hieraus ergibt sich für das Frauenhaus ein bisheriger durchschnittlicher finanzieller Aufwand von 6.942,32€ für die Beratungen nach dem Gewaltschutzgesetz.

 

Der durchschnittliche finanzielle Aufwand bei Frauen e.V. betrug bislang 5.811,09€ pro Jahr für diese Beratungen.

 

Ausgehend von den vorstehenden Angaben erscheint ein pauschaler Kreiszuschuss in Höhe von 7.000,00€ an das Frauenhaus und in Höhe von 5.900,00€ an den Frauen e.V. angemessen.

 

Durch die pauschalen Kreiszuschüsse ist sichergestellt, dass die Kreispolizeibehörde Coesfeld seiner gesetzlichen Verpflichtung nach § 34 a Abs 4 PolG NW nachkommen kann, im Fall von häuslicher Gewalt gegen eine Frau, einen Kontakt zu einer qualifizierten Beratungsstelle sicherzustellen.

 

Die Kosten für alle übrigen Beratungen zu Hilfen nach dem Gewaltschutzgesetz sind in die vorstehenden Berechnungen nicht eingeflossen. Diese Kontakte, die durch die hilfesuchenden Personen selbst herbeigeführt werden, sei es durch die von der Polizei ausgehändigte Broschüre, über Weitervermittlung von anderer Stelle oder auch ohne einen vorhergehenden Polizeieinsatz werden von den Beratungsstellen derzeit ohne Kreiszuschüsse durchgeführt.

Diese Leistung wird als Eigenbeteiligung des Trägers gewertet.

 

 

 

 

III. Alternativen

 - Keine -

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die Gewährung der pauschalen Kreiszuschüsse stellt der Kreis Coesfeld ab 2008 jährlich einen Betrag in Höhe von 12.900 € zur Verfügung. Die Mittel werden bei der Produktgruppe 02.01 Gleichstellung in Ansatz gebracht.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung ist gemäß § 26 Kreisordnung der Kreistag.