Beschlussvorschlag:
Die Bürgermeisterin und die Bürgermeister im Kreis Coesfeld erhalten nach Verabschiedung des Produkthaushaltes 2008 eine schriftliche Stellungnahme, welche auf der Basis des vorliegenden Entwurfs einer Stellungnahme zum Schreiben der Konferenz der Bürgermeister im Kreis Coesfeld vom 15.04.2008 erstellt wird.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) in Verbindung mit § 80 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Gem. § 55 Abs. 1 KrO NRW sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei diesem Aufstellungsverfahren in geeigneter Weise zu beteiligen. Es ist ihnen Gelegenheit zu geben, zum Entwurf des Produkthaushaltes 2008 Stellung zu nehmen. Über diese Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung (§ 55 Abs. 2 KrO NRW).
II. Lösung
Die (förmliche) Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wird unter Anwendung des sog. "zweistufigen Verfahrens" sichergestellt.
Erste Entwicklungslinien mit Sachstand vom 11.12.2007 zum Entwurf des Produkthaushalts 2008 wurden am 12.12.2007 mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden erörtert.
Mit Schreiben vom 29.02.2008 wurden der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern im Kreis Coesfeld die Eckdaten zum Entwurf des Produkthaushaltes 2008 zugeleitet.
In einer gemeinsamen Sitzung am 14.03.2008 ist der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern der Entwurf des Produkthaushalts 2008 überreicht und erläutert worden. Gleichzeitig ist den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Gelegenheit gegeben worden, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung und ihren Anlagen, insbesondere zur vorgesehenen Höhe der Umlagesätze, Stellung zu nehmen.
Mit Schreiben vom 15.04.2008 hat die Konferenz der Bürgermeister im Kreis Coesfeld zum Entwurf des Produkthaushaltes 2008 Stellung genommen. Die Stellungnahme der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Der Entwurf einer Stellungnahme des Kreises Coesfeld ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
Die Bürgermeisterin und die Bürgermeister im Kreis Coesfeld erhalten nach Verabschiedung des Kreishaushaltes eine schriftliche Stellungnahme, welche auf der Basis des vorliegenden Entwurfs einer Stellungnahme zum Schreiben der Konferenz der Bürgermeister im Kreis Coesfeld vom 15.04.2008 erstellt wird.
III. Alternativen
keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen sowohl für die Erstellung der Sitzungsvorlage als auch für die Sitzung
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchstabe g) i.V.m. § 55 Abs. 2 KrO NRW
Anlagen: Stellungnahme der kreisangehörigen Städte und Gemeinden vom 15.04.2008 zum
Entwurf des Produkthaushalts 2008 und Entwurf einer Stellungnahme des Kreises
Coesfeld zu dem Schreiben der Bürgermeisterkonferenz vom 15.04.2008