Betreff
Bestellung eines Schriftführers/stellv. Schriftführers für die Sitzungen des Kreiswahlausschusses
Vorlage
SV-7-1068
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Als Schriftführer für die Sitzungen des Wahlausschusses wird Kreisamtsrat Wolfgang Heuermann bestellt.

Für den Fall der Verhinderung wird als Vertreter Kreisoberamtsrat Ulrich Vöcking bestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

I.   -  V.

 

Besondere Regelungen zur Bestellung eines Schriftführers bzw. stellv. Schriftführers treffen das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung nicht. Nach § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz finden auf den Wahlausschuss die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts entsprechende Anwendung. Entsprechend der Vorschriften der Kreisordnung (§ 37 KrO NRW) ist die Niederschrift vom Ausschussvorsitzenden (Wahlleiter bzw. sein Stellvertreter) und einem vom Wahlausschuss bestellten Schriftführer bzw. dessen Stellvertreter zu unterzeichnen.