hier: Durchführung und Ko-Finanzierung der Maßnahme in Trägerschaft des Kreises
Beschlussvorschlag:
- Das Projekt Berufsnavigator im Schuljahr 2008/09 soll in Trägerschaft des Kreises durchgeführt werden.
- Als Grundlage für die Durchführung soll ein Vertrag zwischen dem Kreis Coesfeld als Auftraggeber, der Berufsnavigator GmbH als Auftragnehmer und den Rotary Clubs Coesfeld-Baumberge, Coesfeld und Lüdinghausen als Projektorganisator abgeschlossen werden.
Begründung:
I. Problem
Bereits im Jahr 2007 erfolgte
die Umsetzung des Projektes Berufsnavigator (BN 1) unter Federführung des
Rotary Clubs Coesfeld-Baumberge an ausgewählten Schulstandorten der Kreise
Coesfeld (11 Schulen) und Borken (2 Schulen) . Die Finanzierung erfolgte
anteilig aus Spendenmitteln des Rotary Clubs und einer Eigenbeteilung der
Schüler.
Seit Mitte 2007 suchen die Rotarier auch mit Unterstützung des Kreises Coesfeld nach Möglichkeiten der gemeinsamen Fortführung der Maßnahme (BN 2).
II. Lösung
Gemäß § 33 Satz 2 SGB III kann die „Agentur für Arbeit Schüler allgemein bildender Schulen durch vertiefte Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung fördern (Berufsorientierungsmaßnahme). .... . Voraussetzung ist, dass sich Dritte mit mindestens 50 Prozent an der Förderung beteiligen.“
Unter Bezugnahme auf diese Regelung und nach den hierzu bereits geführten Abstimmungsgesprächen mit der Arbeitsagentur Coesfeld und Vertretern der Rotary Clubs hat der Kreis Coesfeld für das Projekt Berufsnavigator an Schulen im Schuljahr 2008/09 eine solche Förderung in Höhe von 29.999 € beantragt (Antrag als Anlage 1).
Das Projekt BN 2 soll in Trägerschaft des Kreises Coesfeld umgesetzt werden. Der Kreis fungiert daher auch als Antragsteller für die Fördermittel der Arbeitagentur und soll gleichzeitig Auftraggeber für die Bereitstellung des computergestützten Testverfahrens und die Durchführung der Maßnahme durch die Berufsnavigator GmbH sein.
Die konkrete Umsetzung des Projektes soll zwischen den Projektpartnern vertraglich vereinbart werden. Grundzüge sind dem - unter den Rotary Clubs im Kreis Coesfeld bereits abgestimmten - Vertragsentwurf zu entnehmen (Anlage 2). Die Einbindung der Agentur für Arbeit soll abweichend von diesem Vertragsentwurf nur über das Förderverhältnis zum Kreis Coesfeld als Projektträger erfolgen.
Von der Möglichkeit der freihändigen Vergabe – so wurde es durch die Abteilung 14 Rechnungsprüfung im Vorfeld befunden – kann Gebrauch gemacht werden, wenn sich ein besonderes Alleinstellungsmerkmal in Bezug auf die Maßnahmeumsetzung ergibt.
Im vorliegenden Vertragsentwurf erklären die Rotary-Clubs ihre umfassende organisatorische Mitwirkung an der Umsetzung der Maßnahme in enger Zusammenarbeit mit der Berufsnavigator GmbH als Auftragnehmer. Auf der Basis ihrer Erfahrungen aus der ersten Projektphase, besonderer Bezugskonditionen bei der Berufsnavigator GmbH und ihrer gemeinnützigen Engagementbereitschaft werden die Rotary-Clubs des Kreises Coesfeld das BN-2-Projekt in der Realisierungsphase unentgeltlich organisieren und begleiten. Aus dieser speziellen Verbindung von Auftragnehmer und der ehrenamtlichen Projektorganisation durch die Rotary-Clubs ist ein solches Alleinstellungsmerkmal ableitbar.
Es ist vorgesehen, mit der Maßnahme spätestens zum Ende der Herbstferien zu beginnen.
Teilnehmen sollen SchülerInnen von Haupt- und Realschulen aus der Stufe 9 (ersatzweise 10) mit dem Navigatorverfahren für die Sekundarstufe 1 sowie SchülerInnen von Gesamtschulen und Gymnasien aus der Stufe 12 (ersatzweise 11) mit dem Navigatorverfahren für die Sekundarstufe 2. Insgesamt sind mindestens ca. 1.000 Tests geplant. Diese sollen sich etwa anteilig auf die zwei Sekundarstufen verteilen.
Der Kreis Coesfeld als Auftraggeber soll dem Projektorganisator die am BN-2-Projekt zu beteiligenden Schulen in Form einer Auswahl- und Reserveliste nennen. Aufgrund der begrenzten finanziellen Ressourcen ist eine flächendeckende Beteiligung aller Schulen – das erwartete Interesse vorausgesetzt - ggf. nicht leistbar. Daher muss eine Auswahl unter Schulen erfolgen. Folgende Kriterien sollen dabei zu Grunde gelegt werden:
- Nur Schulen mit der Bereitschaft zur Teilnahme werden berücksichtigt.
- Eine Förderung einer Schule im Rahmen des Kompetenzfeststellungsverfahrens (Modul 3) der Initiative „Zukunft fördern – vertiefte Berufsorientierung gestalten“ führt zu einem Teilnahmeausschluss.
- Es soll eine bezogen auf die Städte und Gemeinden des Kreises räumlich ausgewogene Verteilung der teilnehmenden Schulen erfolgen.
- Eine bereits am Vorgängerprojekt BN 1 teilnehmende Schule ist nachrangig zu berücksichtigen.
- Tritt eine räumliche Konkurrenz von teilnahmewilligen Schulen an einem Standort auf, ist die Schule mit ggf. bereits bestehenden sozialpädagogischen Angeboten nachrangig zu berücksichtigen.
- Am ebenfalls geplanten Projekt „BOS“ teilnehmende Schulen sind nachrangig zu berücksichtigen.
- Ressourcensteuerung über Sozialstrukturindex
Bei einer trotz Anwendung der vorgenannten Kriterien weiter fortbestehenden Konkurrenz ist die aus dem Kinder- und Jugendförderplan erkennbare Gesamtbelastung einer Kommune für eine vorrangige Berücksichtigung einer sich bewerbenden Schule/Schulstandortes zu Grunde zu legen.
Die Abstimmung dieser Kriterien ist zwischen der Kreisverwaltung und der Arbeitsagentur Coesfeld erfolgt.
III. Alternativen
Die Umsetzung der Maßnahme in Trägerschaft durch den Kreis Coesfeld wird abgelehnt.
Da das Förderverfahren nach § 33 SGB III explizit auf eine Fremdträgerschaft ausgerichtet ist, kommt die Trägerschaft für die Arbeitsagentur nicht in Frage. Im Ergebnis wäre die Maßnahme dann in der geplanten Förder- und Finanzierungsform nicht durchführbar.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Grundfinanzierung:
- Im Kreishaushalt 2008 wurde unter der Produktgruppe 40.03 „Serviceleistungen“ (S.97 Zeile 15 „Transferaufwendungen“ und Erläuterungen hierzu) eine Summe von 30.000 € eingestellt.
- Die bei der Arbeitsagentur beantragte Summe umfasst 29.999 €
- Damit beträgt das Finanzvolumen mindestens 59.999 €.
Projekterweiterung:
1.
Die Erhebung
eines Eigenanteils ist vorgesehen. Dieser soll max. 5 € betragen. Mit der Summe
der Erlöse wird das Projekt um ca. 5.000 -
6.000 erweitert . Der Einzug der Teilnehmerbeiträge soll direkt
über die Berufsnavigator GmbH erfolgen. Soziale Härten sollen hierbei Berücksichtigung finden.
- Grundsätzlich
soll ein zusätzlicher, paralleler
Einsatz des Berufsnavigators an weiteren Schulen des Kreises Coesfeld auf
der Basis einer eventuellen Projektförderung durch eine oder mehrere
Volksbanken des Kreises möglich sein. Diese mögliche Erweiterung hat als
Bedingung, dass die zugehörige organisatorische
Projektverantwortung bei einem Rotary Club des Kreises Coesfeld liegt und
die zur Förderung vorgesehen Schule die Zustimmung des BN-2-Auftraggebers
findet.
Beide Erweiterungsoptionen blieben für den Kreis kostenneutral.
Projektperspektive
Die mögliche Fortführung der Maßnahme in flächendeckender Form im Schuljahr 2009/10 unter vergleichbaren oder auch modifizierten Finanzierungsbedingungen ist im Rahmen der Haushaltsberatungen 2009 abzustimmen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2008 wurde abgestimmt, dass die konkrete Umsetzung der Maßnahme im Fachausschuss erörtert werden soll.
Anlagen:
1) Antrag auf Förderung nach § 33 Satz 2 SGB III „Vertiefende Berufsorientierung“ vom 26.06.08
2) Vertrag zur Durchführung des avisierten Fördervorhabens „Förderung der Berufs und Studienorientierung von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2008/2009 im Kreis Coesfeld unter Einsatz des Berufsnavigators“ (kurz „BN 2“).