Beschlussvorschlag:

 

1.        Der Kreistag nimmt den „Bericht über die Prüfung des Entwurfs der Eröffnungsbilanz des Kreises Coesfeld zum 01. Januar 2008“ zur Kenntnis.

 

2.        Der Kreistag stellt die vom Rechnungsprüfungsausschuss testierte Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 in der Fassung vom 15.10.2008 fest.

 

3.        Der Kreistag erteilt gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. §§ 92, 96 GO NRW dem Landrat für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 in der Fassung vom 15.10.2008 die Entlastung.

Begründung:

 

I.   Problem

In der Sitzung des Kreistages am 12.03.2008 hat die Verwaltung den Entwurf der Eröffnungsbilanz zum Bilanzstichtag 01.01.2008 eingebracht. Der Kreistag hat den Entwurf der Eröffnungsbilanz zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich zur Erstellung des Prüfungsberichtes über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung gem. § 92 Abs. 5 i.V.m. § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung des Kreises Coesfeld bedient.

 

Gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 96 GO NRW stellt der Kreistag bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss fest. Die Kreistagsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Landrats. Über § 92 GO NRW gelten diese Regelungen auch für das Verfahren hinsichtlich der Eröffnungsbilanz.

 

II.  Lösung

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.11.2008 den vom Rechnungsprüfungsamt des Kreises Coesfeld vorgelegten „Bericht über die Prüfung des Entwurfs der Eröffnungsbilanz des Kreises Coesfeld zum 01. Januar 2008“ beraten und sich diesen einschließlich des Bestätigungsvermerks der Rechnungsprüfung zu eigen gemacht. Der auf den Seiten 43-44 wieder gegebene Bestätigungsvermerk wurde in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 03.11.2008 vom Ausschussvorsitzenden Herrn Carsten Rampe unterzeichnet.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat weiterhin den umseitig vorgelegten Beschlussvorschlag beschlossen. Insofern wird in diesem Zusammenhang auf die Sitzungsvorlage-7-1161 verwiesen.

 

Der „Bericht über die Prüfung des Entwurfs der Eröffnungsbilanz des Kreises Coesfeld zum 01. Januar 2008“ ist allen Kreistagsabgeordneten als Anlage zur SV-7-1161 übersandt worden.

 

Die vom Rechnungsprüfungsausschuss bestätigte Fassung der Eröffnungsbilanz des Kreises Coesfeld zum 01.01.2008 einschließlich des zwischenzeitlich überarbeiteten Anhangs und des an die Prüfungsergebnisse angepassten Lageberichts werden nunmehr zur Feststellung vorgelegt.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Bis auf Personal- und Sachaufwand für die Sitzung entstehen keine Kosten.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. i) KrO NRW.

 

 

 

Anlagen:

 

1.  Eröffnungsbilanz des Kreises Coesfeld in der Fassung vom 15.10.2008

 

2.    Anhang zur Eröffnungsbilanz des Kreises Coesfeld zum 01.01.2008

 

3.    Forderungsspiegel

 

4.    Verbindlichkeitenspiegel

 

5.    Lagebericht zur Eröffnungsbilanz

 

6.    Bestätigungsvermerk - wie auf den Seiten 43-44 des „Berichts über die Prüfung des Entwurfs der Eröffnungsbilanz des Kreises Coesfeld zum 01. Januar 2008“ wiedergegeben - in der vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn Carsten Rampe in der Sitzung am 03.11.2008 unterschriebenen Form