Bericht über die Ursachenschlüssel bei Neuzugängen im SGB II-Bereich
Beschlussvorschlag:
-
ohne
–
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
I. Problem / II. Lösung
Seit dem 01.01.2005 setzt der Kreis Coesfeld als einer von bundesweit 69
Optionskommunen das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) – Grundsicherung für
Arbeitsuchende in alleiniger Trägerschaft um und hat damit seit nunmehr über
drei Jahren die Verantwortung für alle leistungsberechtigten
Langzeitarbeitslosen im Kreis Coesfeld übernommen.
Um detaillierter beurteilen zu können, welche Gründe ursächlich für den
SGB II – Leistungsbezug sind, erfolgt seit Ende 2007 bei der Antragstellung
eine Erfassung der Zugangsursachen entsprechend den nachfolgenden Kategorien in
der AKDN SGB II - Leistungssoftware:
1.
Zugang aus anderen
Leistungsfeldern
2.
Umzug / Zuzug
3.
Änderungen in der
Bedarfsgemeinschaft
4.
Veränderungen Einkommen /
Vermögen
5.
Änderungen in der
Arbeitssituation
6.
Sonstige besondere
Situationen
Die nachfolgenden Schaubilder stellen die Struktur der
Zugangsursachen für die Betrachtungszeiträume Dezember 2007, März 2008, Juni
2008 und September 2008 dar:
Eine erste Auswertung der AKDN-Daten für vier ausgewählte
Betrachtungszeiträume zeigt, dass keine durchgehende Hauptursache für einen SGB
II – Leistungsbezug im Jahresverlauf anhand der o.a. Ursachenschlüssel
feststellbar ist. Verschiedene Problemlagen in jeweils unterschiedlichen
Ausprägungen haben Einfluss auf den SGB II – Leistungsbezug.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Keine