Betreff
Umsetzung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) im Kreis Coesfeld;
Bericht über die Ursachenschlüssel bei Neuzugängen im SGB II-Bereich
Vorlage
SV-7-1184
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

-       ohne –

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

I.   Problem /  II. Lösung

 

Seit dem 01.01.2005 setzt der Kreis Coesfeld als einer von bundesweit 69 Optionskommunen das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende in alleiniger Trägerschaft um und hat damit seit nunmehr über drei Jahren die Verantwortung für alle leistungsberechtigten Langzeitarbeitslosen im Kreis Coesfeld übernommen.

 

Um detaillierter beurteilen zu können, welche Gründe ursächlich für den SGB II – Leistungsbezug sind, erfolgt seit Ende 2007 bei der Antragstellung eine Erfassung der Zugangsursachen entsprechend den nachfolgenden Kategorien in der AKDN SGB II - Leistungssoftware:

 

1.                  Zugang aus anderen Leistungsfeldern

2.                  Umzug / Zuzug

3.                  Änderungen in der Bedarfsgemeinschaft

4.                  Veränderungen Einkommen / Vermögen

5.                  Änderungen in der Arbeitssituation

6.                  Sonstige besondere Situationen

 

Die nachfolgenden Schaubilder stellen die Struktur der Zugangsursachen für die Betrachtungszeiträume Dezember 2007, März 2008, Juni 2008 und September 2008 dar:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine erste Auswertung der AKDN-Daten für vier ausgewählte Betrachtungszeiträume zeigt, dass keine durchgehende Hauptursache für einen SGB II – Leistungsbezug im Jahresverlauf anhand der o.a. Ursachenschlüssel feststellbar ist. Verschiedene Problemlagen in jeweils unterschiedlichen Ausprägungen haben Einfluss auf den SGB II – Leistungsbezug.

 

III.        Alternativen

 

Keine

IV.                   Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Keine

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 26.10.2005 (Regelungen und Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.