Beschlussvorschlag des
Jugendhilfeausschusses:
Die Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreises Coesfeld - Abteilung Jugend- und Familienförderung, Tagesbetreuung von Kindern und finanzielle Hilfen / Förderungsposition III.6 -Betriebskostenförderung von Angeboten, Diensten und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit- werden entsprechend dem vorliegenden Entwurf geändert.
Die veränderte Fassung der Förderungsposition 6 der Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreises Coesfeld - Abteilung Jugend- und Familienförderung, Tagesbetreuung von Kindern und finanzielle Hilfen tritt rückwirkend zum 01.Jan. 2004 in Kraft.
Begründung:
I.
– V.
Der
Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 22.01.2004 mehrheitlich für
die Novellierung der o.g. Förderposition ausgesprochen. Es bestand
Einvernehmen, die Richtlinien auch im Kreisausschuss und Kreistag zu
beschließen. Zur Diskussion über den Haushaltsansatz wurde um die Darstellung
der aktuellen Finanzsituation gebeten.
Im
Jahr 2003 stellte das Land NRW knapp 31 Mio. EUR im Rahmen des
Landesjugendplanes zur Förderung der Angebote der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit zur Verfügung.
Im
Jahr 2004 soll laut einer Änderungsliste der Fraktionen zum Einzelplan 05 im
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zum Haushalt 2004/2005 (Stand 22.Jan.
2004) dieser Förderungsbetrag auf 23 Mio. EUR reduziert werden.
Dies
bedeutet eine Minderung der Landeszuschüsse im Bereich der Einrichtungen der
Offenen Kinder- und Jugendarbeit voraussichtlich um ca. 24%.
Für
die 19,2 anerkannten Stellen werden im Jahr 2004 Betriebskosten in Höhe von
1.080.000 € erwartet. Die Landeszuschüsse würden sich nach derzeitigem
Erkenntnisstand von 194.000 € auf 145.000 € reduzieren. Bei Beibehaltung der
bisherigen Kommunalmittel in Höhe von 325.000 € sowie der bisherigen
Eigenmittel in Höhe von 216.500 € und gleichzeitiger Erhöhung der Kreismittel
auf 347.000 € verbleibt ein nicht gedeckter Betrag in Höhe von ca. 46.600 €.
Für
die einzelnen Träger der Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in den
Städten und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich bedeutet dies eine
Minderzuwendung wie folgt:
Angebot der |
Personal- |
voraussichtl.
fehlende |
Gemeinde Ascheberg |
2,00 |
4.672 € |
Stadt Billerbeck |
1,50 |
3.132 € |
Gemeinde Havixbeck |
2,00 |
5.880 € |
Stadt Lüdinghausen |
3,00 |
7.725 € |
Gemeinde Nordkirchen |
1,00 |
2.627 € |
Gemeinde Nottuln |
3,50 |
8.275 € |
Stadt Olfen |
1,75 |
3.924 € |
Gemeinde Rosendahl |
1,00 |
2.100 € |
Gemeinde Senden |
3,50 |
8.247 € |
Kreis Coesfeld |
19,20 |
46.583 € |
Entsprechend
der Absprache mit den Vertretern der Städte und Gemeinden kann jede Kommune
nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und inwieweit diese fehlenden Gelder
aufgefangen werden.
Aufgrund
der zu erwartenden Landeskürzungen und der damit verbundenen Neustrukturierung
des Landesjugendplanes im Jahr 2004 sind die Richtlinien zur Förderung der
Kinder-, Jugend- und Familienarbeit / Förderungsposition
Betriebskostenförderung von Angeboten, Diensten und Einrichtungen der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit entsprechend anzupassen und zu aktualisieren.
Im Übrigen wird auf die Sitzungsvorlage 6-0805 verwiesen.