Betreff
Umsetzung des Konjunkturpaketes II beim Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-7-1277
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

1.       Das Maßnahmepaket des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis der vorliegenden Vorschläge zu Ziffer 1 eine Prioritätenliste für den Zeitraum 2009 und 2010 bis zur Sitzung des Kreistages am 11.03.2009 zu erstellen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts beabsichtigt der Bund, mit einem Investitionsprogramm zusätzliche Investitionen der Kommunen und Länder zu unterstützen. Nach dem Diskussionsstand vom 04.02.2009 soll hierzu das Sondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“ den Ländern Finanzhilfen trägerneutral für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) in Höhe von insgesamt 10 Mrd. Euro gewähren. Bund und Länder stimmen überein, dass die Zielsetzung des Investitionsprogramms nur erreicht werden kann, wenn die Finanzhilfen des Bundes zur Finanzierung zusätzlicher Investitionen der Länder und ihrer Gemeinden (Gemeindeverbände) eingesetzt werden. Die Finanzhilfen ersetzen keine anderen Förderwege des Bundes. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll eine einfache und verwaltungseffiziente Ausgestaltung des Verfahrens die Belastung der Verwaltung des Bundes, der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) so gering wie möglich halten.

 

Am 27.01.2009 hat die Bundesregierung das zweite Konjunkturpaket beschlossen. Von besonderer kommunaler Relevanz sind die Entwürfe zum Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (ZuInvG) sowie der Verwaltungs-vereinbarung zur Durchführung dieses Gesetzes zwischen Bund und Ländern. Der Entwurf der  v.g. Verwaltungsvereinbarung sowie die gemeinsame Erklärung zum „Bündnis zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes“ des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW), des Präsidenten des Städtetages NRW, des Präsidenten des Landkreistages NRW und des Präsidenten des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 30.01.2009 sehen u.a. Folgendes vor :

 

1.       Das Land NRW erhält insgesamt 2,13 Mrd. Euro an Förderbeträgen des Bundes für Investitionen mit  den Schwerpunkten Bildung und Infrastruktur. Der Betrag soll zu 70 Prozent zur Finanzierung kommunalbezogener Investitionen eingesetzt werden. Insgesamt ermöglicht das ZuInvG in NRW in den Jahren 2009 und 2010 zusätzliche Investitionen in Höhe von 2,844 Mrd. Euro, die zu  2,13 Mrd. Euro aus Bundesmitteln und zu weiteren 711 Mio. Euro aus Landesmitteln (Land und Kommunen) gespeist werden. Die Landesregierung NRW stellt den Kommunen 2,38 Mrd. Euro pauschal zur Verfügung. Das entspricht 83,68 % und ist damit deutlich mehr, als der Bund in der v.g. Verwaltungsvereinbarung mit 70 % für kommunalbezogene Investitionen vorsieht. Die restlichen  464 Mio. Euro wird das Land NRW für den Hochschulbereich in Anspruch nehmen.

 

2.       Die Investitionsschwerpunkte des ZuInvG  liegen zu 65 % im Bereich der Bildungsinfrastruktur und zu 35 % im Bereich sonstiger Infrastruktur, wie z.B. Krankenhäuser, Informationstechnologie und Städtebau. Im Rahmen der Infrastrukturförderung sind Investitionen im Bereich der kommunalen Straßen auf Lärmschutzmaßnahmen beschränkt. Einrichtungen außerhalb der Daseinsvorsorge, die durch Gebühren und Beiträge finanziert werden, werden nicht gefördert. Damit entfallen 1,385 Mrd. Euro auf die kommunalen Investitionen im Bereich Bildung und 995 Mio. Euro auf den Bereich der übrigen Infrastruktur. Pauschal vorweg abgezogen hiervon werden 170 Mio. Euro, die für Investitionen im Krankenhausbereich reserviert sind. Damit verbleiben 825 Mio. Euro für Investitionen der Kommunen im Bereich der sonstigen Infrastruktur. Der Betrag soll jeweils hälftig nach den Grundsätzen der Investitionspauschale und den Kriterien des Schlüsselzuweisungssystems auf die Kommunen verteilt werden. Die Mittel werden den Kommunen als Pauschalbudgets zugewiesen. Die Auszahlung erfolgt gemäß den Vorgaben des Bundes allerdings schrittweise in dem Umfang, in dem Zahlungen bezogen auf konkrete Projekte erforderlich werden. Hierzu soll nach Auskunft des Landkreistages NRW mit dem Innenministerium so bald wie möglich ein Verfahren abgesprochen werden, das eine einfache Handhabung für die Kommunen gewährleistet.

 

3.       Land und Kommunen müssen gemeinsam einen Eigenanteil am Investitionsprogramm von 711 Mio. Euro erbringen. Diese Mittel werden zunächst über einen vom Land aufgelegten Fond bereit gestellt, der dann ab dem Jahr 2012 abfinanziert werden soll. An der Abfinanzierung des Fonds werden die Kommunen beteiligt und erbringen damit zugleich den bundesseitig vorgeschriebenen Eigenanteil. Hierzu wurde folgendes Modell vereinbart : Der kommunale Eigenanteil soll von den Kommunen nicht sofort, sondern durch Abzüge bei den Investitionspauschalen in den Gemeindefinanzierungsgesetzen ab 2012 für die Dauer von 10 Jahren erbracht werden. Auf diesem Weg soll auch für die finanzschwachen Kommunen gewährleistet werden, dass sie ohne Einschränkungen am Konjunkturpaket II teilhaben werden. Der kommunale Finanzierungsanteil beträgt 297,57 Mio. Euro zgl. Zinsen. Damit beteiligen sich die Kommunen an dem zu finanzierenden Gesamtvolumen mit 41,84 %.

4.       Die Finanzhilfen werden gem. § 3 Abs. 3 ZuInvG nur für zusätzliche Investitionen gewährt.

 

5.       Es besteht ein sogenanntes Doppelförderverbot. Die Länder sollen dafür Sorge tragen, dass nach dem ZuInvG nur solche Maßnahmen gefördert werden, die nicht gleichzeitig nach anderen Gesetzen und Verwaltungsvereinbarungen als Anteilsfinanzierung nach dem Grundgesetz oder mit KfW-Darlehensprogrammen gefördert werden. Es soll eine vorhabenbezogene Überprüfung des Doppelförderungsverbotes  erfolgen.  

 

6.       Es können Investitionen gefördert werden, die am 27.01.2009 oder später begonnen werden. 

 

7.       Nach Durchführung der Maßnahmen ist ein Verwendungsnachweis zu führen.

 

8.       Die Bewirtschaftung der Bundesmittel richtet sich nach dem Haushaltsrecht der Länder.

 

 

II.  Lösung

 

Der Kreis Coesfeld hat unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundes ein Maßnahmenpaket erstellt, das als Anlage 1 beigefügt ist.

 

Für den Bereich Straßen ist nachrichtlich eine Liste (Anlage 2) beigefügt, die aber nach derzeitigem Kenntnisstand nicht den Förderbedingungen entspricht.

 

Zwar werden gemäß der Begründung zu § 1 ZuInvG auch Investitionen von sonstigen Trägern, die Kommunalaufgaben erfüllen, als Investitionen im Sinne des Gesetzes angesehen. Im Maßnahmenpaket des Kreises Coesfeld sind Aufwendungen für Investitionen Dritter dennoch nicht enthalten.

 

In der Sitzung am 28.11.2006 wurde der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit über die Sanierungsmaßnahme Haus Hall – Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung – in Gescher informiert. In einem Gespräch am 09.10.2007 hat die Bischöfliche Stiftung Haus Hall über eine Umplanung der Maßnahme (Teilneubau und die Teilsanierung von Schule, Forum/Essen und Sporthalle) berichtet. Auf Nachfrage wurde jetzt erklärt, dass die Umplanung noch nicht ganz abgeschlossen sei.

 

Mit Schreiben vom 15.01.09 wurden die Träger der Kindertageseinrichtungen im Kreisjugendamtsbezirk (alle Städte und Gemeinden ohne Coesfeld und Dülmen) über das Investitionsprogramm informiert. Bislang hat es hierzu die Rückmeldung des DRK Ascheberg gegeben, das Fenster, Türen sowie den Heizkessel erneuern will, allerdings ohne Nennung von Kosten. Mit Schreiben vom 29.01.2009 wurde seitens der Zentralrendantur Coesfeld im Auftrag der Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus Holtwick in Rosendahl, ein weiterer Antrag vorgelegt. Beantragt wird eine Investitionskostenförderung zur Sanierung der Ziegeldächer des katholischen Kindergartens. Die Investitionskosten wurden in der Gesamtsumme auf 89.000 Euro beziffert. Bereits vor der Auflegung des Programms wurden Maßnahmen von der Zentralrendantur Dülmen für den Kath. Kindergarten St. Dionysius, Havixbeck (Fenster) und von der Zentralrendantur Coesfeld für den St. Nikolaus-Kindergarten, Darfeld (Flachdachsanierung) als notwendige Investitionen benannt.

 

Eine Berücksichtigung dieser Investitionen im Maßnahmepaket des Kreises würde die Städte Coesfeld und Dülmen negativ betreffen. Der Kreis würde Investitionen nur in den neun Städten und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt aus den dem gesamten Kreis zugewiesenen Mitteln berücksichtigen, die von diesen beiden Städten aus eigenen Mitteln zu erbringen wären. Insoweit müsste grundsätzlich entschieden werden, ob auch Maßnahmen Dritter einbezogen werden sollen, zumal der Investitionsbedarf des Kreises unmittelbar die verfügbaren Mittel bereits deutlich übersteigt.

 

Das Konjunkturpaket II umfasst u.a. auch den Bereich der Informationstechnologie. Hier geht es insbesondere um die Schließung von Lücken beim Breitbandinternet im ländlichen Raum. Inwieweit sich hier ein Finanzierungsbedarf ableiten lässt, ist derzeit noch nicht hinreichend definiert. Es ist vorgesehen, zu dieser Thematik in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung am 03.03.2009 zum aktuellen Sachstand zu berichten.

 

III. Alternativen

Der Kreis Coesfeld verzichtet auf eine Teilnahme an der Umsetzung des Konjunkturpakets II.

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Derzeit besteht noch Klärungsbedarf in vielen Detailfragen. So ist z.B. offen, inwieweit der Bund unter den Begriff „Investitionen“ auch  Maßnahmen fasst, die nach den Bestimmungen zum NKF nicht mehr als Investitionen sondern als Erhaltungsaufwand einzustufen sind. Hierzu liegen bislang keine Aussagen des Bundes oder des Landes vor. Weiterhin besteht Klärungsbedarf zum Merkmal der „Zusätzlichkeit“ und zu Details der einzelnen Förderbereiche. Wie sich aus einem Rundschreiben des Landkreistages NRW ergibt, soll in der Federführung des Innenministeriums unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die diese Fragen klärt und eine Handreichung zur Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen entwickelt. Die kommunalen Spitzenverbände seien um eine zügige Klärung bemüht.

 

Am 03.02.2009 hat das Innenministerium eine Modellrechnung über die zu erwartenden Zuweisungen zur Verfügung gestellt. Danach erhält der Kreis Coesfeld einen Förderbetrag in Höhe von 5.387.280 Euro. Davon entfallen auf den Bereich Bildung 3.284.534 Euro und auf den Bereich Infrastruktur 2.102.746 Euro. Diese Zahlen stehen unter dem Vorbehalt, dass auf Bundes- und Landesebene in den kommenden Wochen die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Nach eigenen Aussagen will der Innenminister dem Landtag möglichst schnell einen Gesetzentwurf vorlegen.

 

Das Innenministerium weist in einer Presseerklärung vom 03.02.2009 allerdings auf eine Vorgabe des Bundes hin, dass die Mittel nur in einem Maße ausgezahlt werden, in dem sie in den Kommunen auch tatsächlich abfließen. Seitens des Landes war beabsichtigt,  den Kommunen das Geld nicht nur pauschal zu bewilligen sondern auch pauschal auszuzahlen. Der Bund wolle die Mittel jedoch erst nach Vorlage von Verwendungsnachweisen freigeben. Das Innenministerium ist in gemeinsamen Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden um eine Lösung bemüht, um das Melde- und Auszahlungsverfahren „so einfach und schnell wie möglich zu gestalten.“

 

Zwischenzeitlich wurde die Frage geprüft, ob sich aus der Teilnahme des Kreises Coesfeld an der Umsetzung der Maßnahmen des Konjunkturpakets II eventuell auch haushaltsrechtliche Konsequenzen ergeben. Nach derzeitigen Erkenntnissen geht die Verwaltung davon aus, dass es nicht einer Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2009 bedarf. Die Maßnahmen, die erst im zweiten Jahr umgesetzt werden können, werden in den Produkthaushalt 2010 aufgenommen. Das Prüfergebnis des Kreises wurde dem Landkreistag NRW am 02.02.2009 zur Kenntnis gegeben. Eine Antwort des Landkreistages liegt noch nicht vor. Auch hier ist vorgesehen, in der bekannten Sitzungsfolge, spätestens bis zur Sitzung des Kreistages am 11.03.2009 zum jeweils aktuellen Sachstand zu berichten.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit der Fachausschüsse ergibt sich aus den Regelungen des Kreistagsbe--schlusses vom 26.10.2005.

 

Die Zuständigkeit des Kreisausschusses  ergibt sich aus § 50 Abs. 1 KrO NRW  i.V.m. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld vom 13.10.2004.

 

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 KrO NRW  i.V.m.  § 12 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld vom 13.10.2004.