Betreff
Antrag auf Leistung des zusätzlichen Pauschalbetrags nach § 20 Abs. 3 KiBiz für Einrichtungen in sozialen Brennpunkten
Vorlage
SV-7-1323
Aktenzeichen
51.2.3 - 90.40
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag des DRK-Ortsvereins Senden e.V., eine zusätzliche Förderung nach § 20 Abs. 3 KiBiz für die Betreuung von Kindern aus sozialen Brennpunkten zu gewähren, wird für das Kindergartenjahr 2009/10 entsprochen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Von 2004 bis 2008 wurde für den DRK-Bewegungskindergarten „Am Schloss“, Senden, eine zusätzliche pädagogische Fachkraft wegen der besonderen Belastungssituation in dieser Tageseinrichtung bewilligt. Die Tageseinrichtung ist in einem sozial schwierigem Umfeld (ehemalige Britensiedlung mit rd. 20 mehrgeschossigen Wohnblocks) gelegen. 53 der 80 Kinder, die zum 01.08.2008 angemeldet sind, benötigen aufgrund des familiären Hintergrunds oder eines Migrationshintergrunds eine besondere Förderung. Allein durch die vom KiBiz vorgesehenen Mittel zur Sprachförderung kann dieses nicht geleistet werden. Zusätzliches Personal wg. besonderer Belastungen in den Tageseinrichtungen sieht das KiBiz nicht vor.

Im Kindergartenjahr 2008/09 erhält der DRK-Ortsverein Senden e.V. als Träger des Kindergartens „Am Schloss“ auf Grundlage der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 28.02.2008 die mit Schreiben vom 24.01.2008 beantragte Förderung der Einrichtung als sozialer Brennpunkt nach § 20 Abs. 3 KiBiz. Mit Schreiben vom 25.02.2009 beantragt der DRK-Ortsverein Senden die Weitergewährung dieser Förderung für das Kindergartenjahr 2009/10.

 

II.  Lösung

Für Einrichtungen in sozialen Brennpunkten kann nach § 20 Abs. 3 KiBiz unter Berücksichtigung des Eigenanteils des Trägers ein weiterer Pauschalbetrag von bis zu 15.000 EUR geleistet werden, wenn der Träger ohne diesen zusätzlichen Betrag die Einrichtung unter Berücksichtigung der nach dem GTK zugrunde gelegten anerkennungsfähige Kosten nicht ausreichend finanzieren kann.

Dem Antrag des DRK-Ortsvereins, diese Förderung zu bewilligen, sollte entsprochen werden. Bis zum 01.08.2008 (Inkrafttreten des KiBiz) wurde wg. der besonderen Belastungssituation, die nach der Schilderung im beiliegenden Antrag auch 2009/10 weiter bestehen wird, eine zusätzliche Fachkraft mit 38,5 Stunden finanziert. Diese zusätzliche Fachkraft kann nur weiter beschäftigt werden, wenn eine Förderung als sozialer Brennpunkt erfolgt. Aus den KiBiz-Pauschalen kann eine zusätzliche Fachkraft, deren Kosten nach dem GTK anerkannt waren, nicht finanziert werden (durchschnittliche Personalkosten für Fachkräfte mit 38,5 Stunden in 2007 rd. 40.000 EUR). Die Voraussetzungen des § 20 Abs. 3 KiBiz für eine Förderung liegen damit vor.

 

Wegen der im Antrag geschilderten Gesamtsituation sollte die zusätzliche Förderung erfolgen. Das Jugendamt geht davon aus, dass durch die Auswirkungen der Arbeit in der Tageseinrichtung, gerade in dem schwierigen Umfeld des DRK-Kindergartens „Am Schloss“, auch eine nicht unerhebliche Entlastung anderer sozialer Dienste eintritt und die betroffenen Kinder durch die zusätzlich Fachkraft effektiv in Ihrer Entwicklung gefördert werden können.

 

 

III. Alternativen

Dem Antrag wird nicht entsprochen.

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Förderung von 15.000 EUR ist zu 36 % vom Land und zu 9 % vom Träger zu finanzieren. Es verbleibt damit ein Anteil des örtlichen Trägers der Jugendhilfe von 55 %, in diesem Fall also 8.250 EUR, die im Haushalt 2009 bereits enthalten sind.

Bei der Anforderung der Landesmittel zum 15.03.2009 wurde die Pauschale für soziale Brennpunkte für den DRK-Kindergarten „Am Schloss“, Senden, aufgrund der Vorjahresentscheidung und des zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegenden Antrags des Trägers vorsorglich berücksichtigt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der Satzung für das Jugendamt entscheidet der Jugendhilfeausschuss über freiwillige Förderungen.