Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen;
hier: Anpassung der Bildungsangebote
Vorlage
SV-7-1328
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorgelegt gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreises Coesfeld und seiner Ausschüsse vom 13.10.2004

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

II.  Lösung

III. Alternativen

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

 

I. – V.

 

Die Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat mit Schreiben vom 04.03.2009 (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage) vorgeschlagen, den Tagesordnungspunkt „Anpassung der Bildungsangebote der Berufskollegs“ in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Nach Rücksprache mit den Schulleitungen der Berufskollegs des Kreises bestehen derzeit keine konkreten Planungen, weitere Bildungsgänge zu errichten.

 

Der Schulleiter des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs des Kreises Coesfeld, Herr Oberstudiendirektor Hege, hat bereits in seinem Schreiben vom 07.11.2008 (s. Anlage 8 zur SV-7-1201) im Zusammenhang mit der Errichtung von Bildungsgängen folgendes ausgeführt:

 

Das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg arbeitet mit den beteiligten Stellen in den verschiedensten Bereichen eng und vertrauensvoll zusammen. Vertreter der Ausbildenden sind Mitglieder der Schulkonferenz.

Davon unabhängig begrüße ich den Vorschlag der Handwerkskammer Münster mit allen Beteiligten in einen Dialog über die Schulentwicklung der Berufskollegs zu treten.

 

Die Ausführungen hinsichtlich der Zusammenarbeit treffen auch auf das Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg und das Pictorius-Berufskolleg des Kreises Coesfeld zu.

 

Bei der Errichtung von Bildungsgängen der Berufskollegs ist gemäß § 80 Abs. 2 und Abs. 3 Schulgesetz sowohl eine Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern als auch mit den nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung zuständigen Stellen in der Region sowie der Arbeitsverwaltung vorgesehen.

Der Beschluss des Schulträgers über die Errichtung eines Bildungsganges bedarf der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Münster). Die Genehmigung ist u. a. zu versagen, wenn der Beschluss den Vorschriften des § 80 widerspricht.

 

Vor diesem Hintergrund haben die Schulleitungen der Berufskollegs vorgeschlagen, das künftige Abstimmungsverfahren bei Errichtung von Bildungsgängen zunächst in dem jährlich stattfindenden Gespräch zwischen der Schulaufsicht, den Schulleitungen und dem Schulträger (Verwaltung) zu erläutern.

Frau LRSchD Appler (Bezirksregierung Münster) hat dieser Vorgehensweise zugestimmt.

Das nächste Gespräch findet voraussichtlich Ende des laufenden Jahres statt. 

 

Der Vorschlag der Schulleitungen wird von mir unterstützt, zumal bis dahin nach heutigem Kenntnisstand keine Entscheidungen über die Errichtung von Bildungsgängen anstehen.

Im Ausschuss wird dann über das Gesprächsergebnis berichtet.