Betreff
Kinder- und Jugendförderplan - Besondere Bedarfe im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Mobile Jugendarbeit im ländlichen Raum am Beispiel Nottuln
Vorlage
SV-7-1333
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verein Treffpunkt Jugendarbeit Nottuln e.V. erhält auf der Grundlage der Förderbestimmungen des Kinder- und  Jugendförderplans (hier Pos. 9 - Besondere Bedarfe im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit) einen Zuschuss zum Projekt „Mobile aufsuchende Jugendarbeit in Nottuln und seinen Ortsteilen“

Das Projekt wird maximal 24 Monate gefördert. Im Jahr 2009 erhält der Verein einen Zuschuss in Höhe von 5.500.- EUR.

In den Jahren 2010 und 2011 werden Zuwendungen gewährt, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

In Nottuln ist es in den letzten zwei Jahren wiederkehrend und vermehrt zu Auffälligkeiten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im öffentlichen Raum gekommen. Vandalismus, verbale und körperliche Angriffe gegen Dritte (Pöbeleien) sowie damit verbundener übermäßiger Alkoholkonsum kennzeichnen nur einige Erscheinungsformen.

 

Der Runde Tisch gegen Gewalt der Gemeinde Nottuln hat sich mit diesem offenkundigen Phänomen beschäftigt. Weitergehend hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Vereins Treffpunkt Jugendarbeit Nottuln e.V, der Gemeinde Nottuln, des polizeilichen Bezirksdienst, und dem Kreisjugendamt dann verschiedene Lösungsansätze und praktische Handlungsstrategien entwickelt.

 

Basierend auf einer Konzeptvorlage des Vereins Treffpunkt Jugendarbeit Nottuln e.V sind im Herbst 2007 sowie im Frühjahr 2008 zunächst Sozialraumbegehungen in der Gemeinde Nottuln mit dem Ziel durchgeführt worden,

a) die informellen und öffentlichen Plätze und Treffpunkte von jungen Menschen in Ortsteilen Nottuln, Appelhülsen, Darup und Schapdetten (Treffpunkt-Kataster) zu lokalisieren;

b) die an den informellen und öffentlichen Plätzen festgestellten Gruppierungen nach Alter, Geschlecht , Gruppengröße usw. zu charakterisieren und

c) erste Kontakt zu den vorhandenen Gruppen und Cliquen zu knüpfen, um deren Situation, Bedürfnisse und Bedarfe festzustellen

(siehe Anlage 1 – Ergebnisse der Sozialraumanalyse).

 

Die Ergebnisse aufgrund der Sozialraumbegehung haben dann zur Entwicklung des Projektes „Mobile aufsuchende Jugendarbeit in Nottuln“ beigetragen.

 

Folgende pädagogische Kurzkonzeption des Vereins skizziert die geplante Maßnahme:

 

Das Modellprojekt ist durch die Ergebnisse und Erfahrungen der Sozialraumbegehungen im Jahr 2007 (Oktober bis Dezember) und im Jahr 2008 (Mai bis Juli) konzeptioniert worden.

 

Zwei Grundstöcke sollen die Basis des Modellprojektes bilden:

-          die Bedürfnisse und Wünsche der Kinder und Jugendlichen = Freizeitangebote im Kultur-, Sport- und Kreativbereich

-          aufsuchende Kinder– und Jugendarbeit, die weiterhin den Sozialraum analysiert sowie Netzwerk–  und Präventionsarbeit umsetzt!

 

Wesentliche Ziele

-         

Modellprojekt

 

Sozialraumanalyse                 Prävention

                                               

            Freizeitangebote

                                    Netzwerkarbeit

 

Modellprojekt

 

Sozialraumanalyse                 Prävention

                                               

            Freizeitangebote

                                    Netzwerkarbeit

 
Vertiefung der Sozialraumbegehung/Sozialraumanalyse

-          Entwicklung präventiver Strategie (Angebote und Dienste)

-          Netzwerkarbeit

 

Das Modellprojekt soll das Schwerpunktthema „Mobile aufsuchende Jugendarbeit“ in Nottuln intensivieren und Möglichkeiten, Grenzen und Wirkungen transparent gestalten.

Zusätzlich soll gleichzeitig eine Handreichung erarbeitet werden, die es den Einrichtungen der Kinder– und Jugendarbeit im Kreis Coesfeld ermöglichen soll, ein vergleichbares Projekt umzusetzen.

 

Zielgruppe

-          primär sechs bis 18-jährige Kinder und Jugendliche

(Dokumentation auch bei informellen Treffpunkten von über 18jährigen und Informationsaustausch mit zuständigen Institutionen.)

 

Dauer und Umfang

-          24 Monate

-          Sozialraumbegehung in der Regel bis 22.00 Uhr, saisonal und einzelfallbedingt auch bis 24.00 Uhr, ohne direkte Intervention

 

Inhalte

-          Begehung des Sozialraums, Dokumentation und Auswertung

-          Freizeitangebote an informellen Plätzen sowie im Jugendzentrum, Sporthallen etc.

-          Cliquenarbeit

-          Netzwerkarbeit (Polizei, Ordnungsamt, ASD, Schulen, Jugendmigrationsdienst der AWO etc.)

-          Präventionsarbeit in verschiedenen Bereichen, z.B. Suchtprävention besonders mit GrundschülerInnen und SchülerInnen der Sek I

 

 

II.  Lösung

Die Förderbestimmungen des Kinder- und Jugendförderplans (hier: Pos. 9. - Besondere Bedarfe im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit) sehen vor, dass zeitlich befristete Projekte, die auf aktuelle Bedarfs- und Bedürfnissituationen von jungen Menschen reagieren, gefördert werden können.

Der Kreiszuschuss wird vom Jugendhilfeausschuss individuell festgelegt. Grundsätzlich wird bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen eine pauschale Bezuschussung in einem Umfang von 50 % der anzuerkennenden Kosten in Aussicht gestellt; der Zuschuss kann allerdings unter Berücksichtigung der besonderen Bedeutung des Projektes bis zu 80% der anzuerkennenden Kosten betragen. Anerkennungsfähige Kosten sind z.B. Personal- und Sachkosten u.a.

 

Die Situation in Nottuln spiegelt sich auch in anderen Kommunen des Kreises Coesfeld wieder.

Die vertiefende Erhebung im Sozialraum sowie die Entwicklung und praktische Erprobung von pädagogischen Handlungsstrategien am Beispiel Nottuln soll modellhaft exploriert und nachvollziehbar für andere Kommunen dokumentiert werden. Die gesammelten Erfahrungswerte sollen nach Ablauf der zweijährigen Projektphase in einer schriftlichen Handreichung veröffentlich werden.

 

Unter Berücksichtigung des zu erwartenden hohen Ausstrahlungseffektes auch auf andere Sozialräume im Jugendamtsbezirk wird dem Projekt eine große Bedeutung zugemessen. Aus diesem Grunde wird, dem Kosten- und Finanzierungsplan folgend, eine Zuschussgewährung in Höhe von 57 % der entstehenden Kosten (= 16.000 Euro) vorgeschlagen.

 

Das Projekt soll vom Verein Treffpunkt Jugendarbeit Nottuln e.V mit einem durchschnittlich wöchentlichen Stundenvolumen von acht Stunden über einen Zeitraum von 24 Monaten realisiert werden.

 

Daraus ergibt folgender Kosten- und Finanzierungsplan

 

AUSGABEN

 

EINNAHMEN

 

 

 

 

 

 

 

Personalkosten

  22.000,00 €

Eigenmittel

    2.000,00 €

7 %

Sachkosten

    6.000,00 €

Zuschuss der
Gemeinde Nottuln

  10.000,00 €

36 %

 

 

Zuschuss des
Kreises Coesfeld

  16.000,00 €

57 %

 

 

 

 

 

Gesamt

  28.000,00 €

 

  28.000,00 €

100 %

 

Die Auszahlung des Kreiszuschusses erstreckt sich über drei Haushaltsjahre wie folgt;

 

Mai - Dez. 2009

  5.500,00 €

Jan. - Dez. 2010

  8.000,00 €

Jan. - April 2011

  2.500,00 €

 

Eine Förderung des Projektes in den Jahren 2010 und 2011 erfolgt nur, wenn entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

 

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Sachkonto 531 862 (KRZ offene Kinder- und Jugendarbeit – Bedarfsförderung) zur Verfügung.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.