Beschlussvorschlag:
Der Verein Treffpunkt Jugendarbeit Nottuln e.V. erhält auf
der Grundlage der Förderbestimmungen des Kinder- und Jugendförderplans (hier Pos. 9 - Besondere
Bedarfe im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit) einen Zuschuss zum
Projekt „Mobile aufsuchende Jugendarbeit in Nottuln und seinen Ortsteilen“
Das
Projekt wird maximal 24 Monate gefördert. Im Jahr 2009 erhält der Verein einen
Zuschuss in Höhe von 5.500.- EUR.
In den
Jahren 2010 und 2011 werden Zuwendungen gewährt, sofern Haushaltsmittel zur
Verfügung stehen.
Begründung:
I. Problem
In
Nottuln ist es in den letzten zwei Jahren wiederkehrend und vermehrt zu
Auffälligkeiten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im öffentlichen Raum
gekommen. Vandalismus, verbale und körperliche Angriffe gegen Dritte
(Pöbeleien) sowie damit verbundener übermäßiger Alkoholkonsum kennzeichnen nur
einige Erscheinungsformen.
Der
Runde Tisch gegen Gewalt der Gemeinde Nottuln hat sich mit diesem offenkundigen
Phänomen beschäftigt. Weitergehend hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus
Vertretern des Vereins
Treffpunkt Jugendarbeit Nottuln e.V, der Gemeinde Nottuln, des polizeilichen
Bezirksdienst, und dem
Kreisjugendamt dann verschiedene Lösungsansätze und praktische Handlungsstrategien entwickelt.
Basierend
auf einer Konzeptvorlage des Vereins
Treffpunkt Jugendarbeit Nottuln e.V sind im Herbst 2007 sowie im Frühjahr 2008
zunächst Sozialraumbegehungen in der Gemeinde Nottuln mit dem Ziel durchgeführt
worden,
a) die
informellen und öffentlichen Plätze und Treffpunkte von jungen Menschen in
Ortsteilen Nottuln, Appelhülsen, Darup und Schapdetten (Treffpunkt-Kataster) zu
lokalisieren;
b) die
an den informellen und öffentlichen Plätzen festgestellten Gruppierungen nach
Alter, Geschlecht , Gruppengröße usw. zu charakterisieren und
c)
erste Kontakt zu den vorhandenen Gruppen und Cliquen zu knüpfen, um deren
Situation, Bedürfnisse und Bedarfe festzustellen
(siehe
Anlage 1 – Ergebnisse der Sozialraumanalyse).
Die Ergebnisse
aufgrund der Sozialraumbegehung haben dann zur Entwicklung des Projektes
„Mobile aufsuchende Jugendarbeit in Nottuln“ beigetragen.
Folgende pädagogische Kurzkonzeption des Vereins skizziert die geplante
Maßnahme:
Das Modellprojekt ist durch die Ergebnisse und Erfahrungen der Sozialraumbegehungen im Jahr 2007 (Oktober bis Dezember) und im Jahr 2008 (Mai bis Juli) konzeptioniert worden.
Zwei Grundstöcke sollen die
Basis des Modellprojektes bilden:
- die Bedürfnisse und Wünsche der Kinder und Jugendlichen = Freizeitangebote im Kultur-, Sport- und Kreativbereich
- aufsuchende Kinder– und Jugendarbeit, die weiterhin den Sozialraum analysiert sowie Netzwerk– und Präventionsarbeit umsetzt!
Wesentliche Ziele
-
Modellprojekt Sozialraumanalyse Prävention Freizeitangebote Netzwerkarbeit Modellprojekt Sozialraumanalyse Prävention Freizeitangebote Netzwerkarbeit
Vertiefung der Sozialraumbegehung/Sozialraumanalyse
- Entwicklung präventiver Strategie (Angebote und Dienste)
- Netzwerkarbeit
Das Modellprojekt soll das Schwerpunktthema „Mobile aufsuchende Jugendarbeit“ in Nottuln intensivieren und Möglichkeiten, Grenzen und Wirkungen transparent gestalten.
Zusätzlich soll gleichzeitig eine Handreichung erarbeitet werden, die es den Einrichtungen der Kinder– und Jugendarbeit im Kreis Coesfeld ermöglichen soll, ein vergleichbares Projekt umzusetzen.
Zielgruppe
- primär sechs bis 18-jährige Kinder und Jugendliche
(Dokumentation auch bei informellen Treffpunkten von über 18jährigen und Informationsaustausch mit zuständigen Institutionen.)
Dauer und Umfang
- 24 Monate
- Sozialraumbegehung in der Regel bis 22.00 Uhr, saisonal und einzelfallbedingt auch bis 24.00 Uhr, ohne direkte Intervention
Inhalte
- Begehung des Sozialraums, Dokumentation und Auswertung
- Freizeitangebote an informellen Plätzen sowie im Jugendzentrum, Sporthallen etc.
- Cliquenarbeit
- Netzwerkarbeit (Polizei, Ordnungsamt, ASD, Schulen, Jugendmigrationsdienst der AWO etc.)
- Präventionsarbeit in verschiedenen Bereichen, z.B. Suchtprävention besonders mit GrundschülerInnen und SchülerInnen der Sek I
II. Lösung
Die
Förderbestimmungen des Kinder- und Jugendförderplans (hier: Pos. 9. - Besondere
Bedarfe im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit) sehen vor, dass zeitlich befristete Projekte, die auf aktuelle Bedarfs- und
Bedürfnissituationen von jungen Menschen reagieren, gefördert werden
können.
Der Kreiszuschuss wird vom Jugendhilfeausschuss individuell
festgelegt. Grundsätzlich wird bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen eine
pauschale Bezuschussung in einem Umfang von 50 % der anzuerkennenden Kosten in
Aussicht gestellt; der Zuschuss kann allerdings unter Berücksichtigung der
besonderen Bedeutung des Projektes bis zu 80% der anzuerkennenden Kosten
betragen. Anerkennungsfähige Kosten sind z.B. Personal- und Sachkosten u.a.
Die Situation in Nottuln spiegelt sich auch in anderen Kommunen des Kreises Coesfeld wieder.
Die vertiefende Erhebung im Sozialraum sowie die Entwicklung und praktische Erprobung von pädagogischen Handlungsstrategien am Beispiel Nottuln soll modellhaft exploriert und nachvollziehbar für andere Kommunen dokumentiert werden. Die gesammelten Erfahrungswerte sollen nach Ablauf der zweijährigen Projektphase in einer schriftlichen Handreichung veröffentlich werden.
Unter Berücksichtigung des zu erwartenden hohen Ausstrahlungseffektes auch auf andere Sozialräume im Jugendamtsbezirk wird dem Projekt eine große Bedeutung zugemessen. Aus diesem Grunde wird, dem Kosten- und Finanzierungsplan folgend, eine Zuschussgewährung in Höhe von 57 % der entstehenden Kosten (= 16.000 Euro) vorgeschlagen.
Das Projekt soll vom Verein Treffpunkt Jugendarbeit Nottuln e.V mit
einem durchschnittlich wöchentlichen Stundenvolumen von acht Stunden über einen
Zeitraum von 24 Monaten realisiert werden.
Daraus ergibt folgender Kosten- und Finanzierungsplan
AUSGABEN |
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EINNAHMEN |
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Personalkosten |
22.000,00 € |
Eigenmittel |
2.000,00 € |
7 % |
Sachkosten |
6.000,00 € |
Zuschuss der |
10.000,00 € |
36 % |
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Zuschuss des |
16.000,00 € |
57 % |
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Gesamt |
28.000,00 € |
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28.000,00 € |
100 % |
Die Auszahlung des Kreiszuschusses erstreckt sich über drei Haushaltsjahre wie folgt;
Mai - Dez. 2009 |
5.500,00 € |
Jan. - Dez. 2010 |
8.000,00 € |
Jan. - April 2011 |
2.500,00 € |
Eine Förderung des Projektes in den Jahren 2010 und 2011 erfolgt nur, wenn entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Entsprechende
Haushaltsmittel stehen im Sachkonto 531 862 (KRZ offene Kinder- und
Jugendarbeit – Bedarfsförderung) zur Verfügung.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.