Beschlussvorschlag:
- ohne -
Begründung:
I. – V.
1) Ausstellung von Energieausweisen für die
kreiseigenen Gebäude:
Die am 01.10.2007 in Kraft
getretene Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) sieht nun auch
für bestimmte öffentliche Gebäude die Pflicht zur Erstellung von
Energieausweisen vor. Die Ausstellungspflicht gilt für öffentliche Gebäude mit
mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche, in denen für eine große Anzahl von
Menschen öffentliche Dienstleistungen erbracht werden. Die Pflicht zur
Ausstellung gilt ab dem 01.07.2009.
Die Energieeinsparverordnung unterscheidet grundsätzlich
zwischen den beiden Varianten Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis, wobei für
öffentliche Gebäude Wahlfreiheit besteht.
Für die kreiseigenen Gebäude werden die relativ einfach und
kostengünstig zu erstellenden Verbrauchsausweise ausgestellt, da die
Bedarfsausweise aufwändige Berechnungen zum theoretischen Energiebedarf des
Gebäudes erfordern und nur von externen Fachbüros erstellt werden können. Zudem
ist die bedarfsorientierte energetische Beurteilung bereits Teil der
voraussichtlich im Mai 2009 beginnenden Potenzialanalyse der kreiseigenen
Gebäude, so dass der Erkenntnisgewinn durch die Ausstellung von
Bedarfsausweisen im Vergleich zu den Kosten gering wäre.
In den Verbrauchsausweisen wird der tatsächliche Heiz- und
Stromenergieverbrauch des Gebäudes in den letzten 3 Jahren dokumentiert. Aus
den Rechnungen der Energielieferanten wird der - von witterungs- und
nutzungsbedingten Schwankungen bereinigte - Energieverbrauch pro qm Fläche
ermittelt und (in kWh-Stunden) in den Verbrauchsausweis aufgenommen. Im
Folgenden wird kurz die Berechnung der jeweiligen Kennwerte erläutert.
Berechnung
des Heizenergieverbrauchskennwertes:
Anhand von Rechnungen und evtl. eigenen Verbrauchsmessungen
wird der Gesamtenergieverbrauch in kwh für jeden Abrechnungszeitraum ermittelt.
Sofern über die Heizung auch eine Warmwasserbereitung erfolgt, wird der
Warmwasseranteil zunächst herausgerechnet. Der verbleibende Heizungsanteil wird
mit einem Klimafaktor multipliziert, der die besonderen Witterungsverhältnisse
am Gebäudestandort berücksichtigt und die Vergleichbarkeit der jährlichen Daten
verbessern soll. Der in dieser Form bereinigte Heizungsanteil wird sodann durch
die Netto-Grundfläche des Gebäudes (in qm) geteilt. Den jährlichen
Heizenergieverbrauchskennwert erhält man nun, indem man zu diesem Wert den evtl.
Warmwasserverbrauch pro qm Netto-Grundfläche addiert. Der im Energieausweis
dargestellte Heizenergieverbrauchskennwert stellt den durchschnittlichen
Kennwert der 3 Abrechnungsjahre dar.
Berechnung des Stromverbrauchskennwertes:
Der jährliche Stromverbrauchskennwert ergibt sich, indem
man die in kwh ermittelten Verbrauchswerte für die einzelnen
Abrechnungszeiträume durch die Netto-Grundfläche teilt. Der im Energieausweis
dargestellte Stromverbrauchskennwert stellt den durchschnittlichen Kennwert der
3 Abrechnungsjahre dar.
Die so ermittelten Kennwerte werden auf einer farbigen
Skala dargestellt, wobei die Mitte der Skala durch den jeweiligen
Vergleichswert gebildet wird. Links der Skala liegt der Kennwert damit
unterhalb des Vergleichswertes (im grünen bis gelben Bereich) und rechts der
Skala oberhalb des Vergleichswertes (im gelben bis roten Bereich).
Da der Heizenergie- und Stromverbrauch eines Gebäudes in
hohem Maße durch die jeweilige Nutzung bestimmt wird, sieht die EnEV
hinsichtlich der Vergleichswerte eine Differenzierung nach der Nutzung vor.
Jedes Gebäude ist damit der zu seiner Nutzung passenden Gebäudekategorie (z. B.
Verwaltungsgebäude oder Berufskolleg) und den hierfür geltenden
Vergleichswerten zuzuordnen. Die Vergleichswerte sind in den vom
Bundesbauministerium bekannt gemachten Regeln für Energieverbrauchskennwerte
aufgeführt.
In der Anlage sind zur Veranschaulichung die
Energieausweise für das Gesundheitsamt Dülmen, das
Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg und die Sporthalle des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs
Dülmen beigefügt. In der als Anlage beigefügten Tabelle 1 sind zudem die
Kennwerte aller 15 Energieausweise für die kreiseigenen Gebäude einschließlich
der jeweiligen Vergleichswerte aufgeführt.
Bei den dargestellten Gebäuden handelt es sich um die
Gebäude, für die eine Ausweiserstellung entweder vorgeschrieben ist oder für
die sinnvolle Vergleichswerte vorliegen, so dass freiwillig eine Ausstellung
erfolgt. Bei Gebäuden, für die keine Vergleichswerte existieren (z.B. Rettungswachen),
ist die Ausstellung von Energieausweisen nicht möglich.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass fast sämtliche
Stromverbrauchskennwerte in den einzelnen Energieausweisen unterhalb der
Vergleichswerte liegen und diese teilweise sogar sehr deutlich unterschreiten.
Lediglich die Kennwerte für die beiden Berufsschulgebäude in Coesfeld liegen
geringfügig über dem Vergleichswert.
Beim Heizungsverbrauch stellt sich das Bild etwas
differenzierter dar. Der auffällig niedrige Wert für das Kreishaus I hängt nicht
zuletzt mit der großen unbeheizten Kellerfläche dieses Gebäudes zusammen, die
Bestandteil der Netto-Grundfläche ist. Im Übrigen liegt der Großteil der
Kennwerte unterhalb oder auf dem Niveau des jeweiligen Vergleichswertes.
Nennenswerte Überschreitungen des Heizungsvergleichswertes
ergeben sich lediglich bei den Gesundheitsämtern in Dülmen und Lüdinghausen
(jeweils im „hellorangen“ Bereich) sowie beim Kreishaus IV und der Burg
Vischering (jeweils im „dunkelorangen“ Bereich). Hierbei ist zu bedenken, dass
die Vergleichswerte innerhalb der jeweiligen Gebäudekategorie keine weiteren
nutzungs- oder bauspezifischen Differenzierungen zulassen. So kann der bei
Gesundheitsämtern nutzungsbedingt erhöhte Wärmebedarf gegenüber anderen
Verwaltungsgebäuden nicht berücksichtigt werden. Noch deutlicher wird diese
Problematik bei der Burg Vischering, deren maßgebliche Vergleichskategorie
(„Gebäude für kulturelle und musische Zwecke“) selbstverständlich nicht
berücksichtigt, dass es sich um eine denkmalgeschützte, mittelalterliche
Burganlage handelt. Insofern ist die Aussagekraft der verbrauchsbezogenen
Energieausweise in diesen Fällen sehr eingeschränkt.
2) Energiebericht 2008 für kreiseigene Gebäude:
Auf der Grundlage der unter Punkte 1 erläuterten
Berechnungsweise sind in den Tabellen 2 bis 11 die Strom- und
Heizungsverbrauchskennwerte der Jahre 2003 bis 2008 für die kreiseigenen
Gebäude dargestellt. Die geringfügigen Abweichungen bei den Heizungskennwerten
gegenüber den Werten in den Energieausweisen ergeben sich durch
Rundungsdifferenzen bei der Witterungsbereinigung.
Nachfolgend werden zu den einzelnen Gebäudekategorien
einige Erläuterungen zu Besonderheiten und Entwicklungstendenzen gegeben.
Verwaltungsgebäude (Tabellen 2 und 3):
Allg. Hinweise: Für die Jahre 2003/2004 können
keine Heizungskennwerte für die Kreishäuser 2 und 3 angegeben werden, da diese
Gebäude gemeinsam beheizt werden und erst 2005 ein Zwischenzähler eingebaut
wurde. Der Stromverbrauch kann für die Kreishäuser 1 bis 3 bisher nur insgesamt
angegeben werden, da Zwischenzähler in den Gebäuden erst Ende 2008 eingebaut
wurden. Für das STVA Lüdinghausen liegt der Heizungskennwert für 2008 noch
nicht vor, da die hierfür benötigte Heizkostenabrechnung mit dem Mieter lt.
vertraglicher Abmachung jeweils erst zum 30.06. eines Jahres erfolgt.
Die Heizungsverbräuche sind bei sämtlichen
Kreishäusern in den letzten beiden Jahren zurückgegangen. Insbesondere bei
Kreishaus 2 wird durch die Fenstersanierung, die sich im Jahr 2008 noch nicht
voll auswirken konnte, für die nächsten Jahre eine noch positivere Entwicklung
erwartet. Deutlich zeigen sich zudem beim Kreishaus 4 die positiven
Auswirkungen der im Jahr 2007 eingebauten Dachbodendämmung. Weitere
Verbesserungen sollten sich hier durch die im Rahmen des Konjunkturprogramms II
geplante Fenstererneuerung ergeben, deren Umsetzung spätestens im Jahr 2010
erfolgen kann.
Bei den Gesundheitsamtsnebenstellen ist – wie oben unter
Punkt 1 bereits dargestellt – grundsätzlich ein nutzungsbedingt erhöhter Wärmebedarf
zu berücksichtigen. Die hohen Verbrauchswerte für das STVA Lüdinghausen liegen
zu einem großen Teil in der besonderen Nutzungssituation mit dem TÜV als Mieter
begründet. Da der gesamte Gebäudekomplex über eine Ölheizung beheizt wird,
wirkt sich der hohe Verbrauch in den vom TÜV genutzten Gebäudeteilen bei der
flächenmäßigen Umlage der Nebenkosten negativ aus. Der erhöhte Verbrauch im
Jahr 2007 lässt sich damit erklären, dass der als Warteraum genutzte Container
an die Ölheizung angeschlossen wurde (vorher Elektroheizung).
Die Stromverbrauchswerte
sind in der Entwicklung relativ konstant und unterschreiten größtenteils die
Vergleichswerte. Der Verbrauch hat sich in den Gesundheitsamtsnebenstellen in
den letzten Jahren zwar leicht erhöht, liegt jedoch weiter deutlich unter den
jeweiligen Vergleichswerten. Beim STVA Lüdinghausen konnte der Stromverbrauch
durch die Abschaffung der Elektroheizung im Container in den letzten beiden
Jahren deutlich gesenkt werden.
Berufskollegs (Tabellen 4 und 5):
In Bezug auf den Heizungsverbrauch lässt sich
insgesamt eine positive Entwicklung feststellen, so dass im Jahr 2008 bei 4 von
5 Gebäuden die Werte unterhalb des Vergleichswertes liegen. Lediglich beim
RvW-Berufskolleg Dülmen wird der Vergleichswert 2008 leicht überschritten,
wobei sich jedoch auch hier der Verbrauch insgesamt ab 2007 aufgrund der
erfolgten Fenstersanierung deutlich verringert hat. Besonders günstige
Verbrauchswerte zeigen sich beim von der Landwirtschaftskammer übernommenen
Pavillon des Pictorius-Berufskollegs sowie beim Richard-v.-Weizsäcker-BK
Lüdinghausen.
Die Kennwerte für den Stromverbrauch liegen im Jahr
2008 mit Ausnahme des Pictorius-Berufskollegs sämtlich unterhalb des
Vergleichswertes. Der Wert für das Pictorius-Berufskolleg ist unter Berücksichtigung
der besonders verbrauchsintensiven technischen Ausstattung der Werkstätten als
angemessen einzustufen. Für sämtliche Berufskollegs werden zudem in den
nächsten Jahren weitere Verbesserungen aufgrund der jeweils vorgesehenen
Erneuerung der Beleuchtung erwartet.
Sporthallen der Berufskollegs (Tabellen 6
und 7):
Die Heizungsverbräuche liegen über den gesamten
Beobachtungszeitraum in allen 3 Hallen unterhalb des Vergleichswertes, wobei
sich Schwankungen im Verlauf der Jahre auch durch die außerschulische Nutzung
ergeben. Weitere Verbesserungen sind durch die im Rahmen des
Konjunkturprogramms geplanten Dachsanierungen an den Sporthallen zu erwarten.
Die Kennwerte für den Stromverbrauch liegen
ebenfalls durchgängig unter den Vergleichswerten, wobei sich Unterschiede auch
hier u.a. durch die außerschulische Nutzung ergeben. Der Verbrauch für die
Sporthalle am Pictorius-Berufskolleg weist zwar im Jahr 2008 noch den höchsten
Wert auf, konnte jedoch in den letzten Jahren bereits kontinuierlich gesenkt werden.
Für die Sporthalle des RvW-Berufskollegs LH wird durch die im
Konjunkturprogramm vorgesehene Erneuerung der alten Quecksilberdampflampen eine
Verbesserung erwartet.
Förderschulen (Tabellen 8 und 9):
Sowohl hinsichtlich des Heizungsverbrauchs als auch
des Stromverbrauchs liegen die Werte der kreiseigenen Förderschulgebäude
unterhalb der jeweiligen Vergleichswerte. Für das ab Mitte 2007 angemietete
ehem. Pestalozzischulgebäude liegen noch nicht genügend jahresbezogene
Verbrauchsdaten vor, so dass eine Darstellung nicht möglich ist.
Rettungswachen (Tabellen 10 und 11):
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass ein sinnvoller
Vergleich der Rettungswachen untereinander praktisch nicht möglich ist, da sich
die Gebäude hinsichtlich ihres Flächenverhältnisses zwischen
Wohn-/Sozialraumflächen und Nutzflächen (z. B. Fahrzeughalle) sehr stark
unterscheiden. Bei der Berechnung nach EnEV auf Basis der Netto-Grundfläche
wird zwischen diesen beiden Bereichen jedoch nicht unterschieden, so dass sich
teilweise große Differenzen zwischen den Gebäuden ergeben. Vergleichswerte für
Rettungswachen sind in den Richtlinien des Bundesbauministeriums nicht
enthalten. Eine hilfsweise Einordnung in eine verwandte Gebäudekategorie ist
aufgrund der nutzungsspezifischen Besonderheiten (24h-Betrieb) nicht sinnvoll.
Der Einschnitt bei den Heizungsverbräuchen der RW
Lüdinghausen ab dem Jahr 2006 ergibt sich aufgrund der im Zuge der Erweiterung
erfolgten Umstellung der Heizanlage von Öl auf Gas. Schwankungen im Bereich der
RW / Leitstelle Coesfeld liegen darin begründet, dass hier eine Ölheizung
vorhanden ist und die Beschaffungsmengen nicht vollständig den Jahresverbrauch
widerspiegeln.