Betreff
Bildungsangebote der Berufskollegs des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-7-1411
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

 

Begründung:

 

I.   Problem

II.  Lösung

III. Alternativen

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

I. – V.

 

Auf Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen wurde in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit am 04.06.2009 über den Tagesordnungspunkt „Anpassung der Bildungsangebote im Kreis Coesfeld“ beraten.

Auf die Sitzungsvorlage SV-7-1328 wird insoweit verwiesen.

 

Die Mitglieder des Ausschusses haben sich ohne förmliche Abstimmung dafür ausgesprochen, zur nächsten Sitzung des Ausschusses Vertreter der IHK und der HWK einzuladen.

Herr Michael Vornweg (IHK-Geschäftsführer „Bildung“) und Herr Jörg Kuiper (Referent für Berufausbildung der HWK Münster) haben zugesagt, an der Ausschusssitzung am 15.09.2009 teilzunehmen.

Zusätzlich ist auch die Kreishandwerkerschaft Coesfeld um Teilnahme an der Sitzung gebeten worden. Der Geschäftsführer, Herr Ulrich Müller, hat seine Teilnahme ebenfalls zugesagt.

 

 

Nach § 78 sind die Kreise verpflichtet, Bildungsgänge des Berufskollegs zu errichten und fortzuführen, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht. Ein Bedürfnis besteht, wenn der Bildungsgang erforderlich ist, damit das Bildungsangebot der Schulform in zumutbarer Entfernung wahrgenommen werden kann.

Über die Errichtung von Bildungsgängen an Berufskollegs beschließt der Schulträger. Der Beschluss des Schulträgers bedarf der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung).

 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist ein Bedürfnisnachweis zu erbringen. Bei berufsbildenden Bildungsgängen kann der Nachweis durch Schülerbefragung, durch öffentliche Resonanz am Arbeitsmarkt oder durch Stellungnahme der örtlichen Arbeitsverwaltung, von Fachverbänden oder Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen erfolgen (RdErl. des MSW vom 06.05.1997).

Vor diesem Hintergrund sind auch die bislang seitens der Berufskollegs oder des Kreises Coesfeld erbetenen Stellungnahmen der IHK Nord Westfalen und der HWK Münster zur Errichtung von Bildungsgängen zu sehen, die als Antragsunterlage der  Bezirksregierung Münster vorgelegt werden.

 

Seit einigen Jahren ist es Praxis der Bezirksregierung Münster, Genehmigungen von Bildungsgängen unter der Bedingung zu erteilen, dass der Klassenfrequenzwert ( in der Regel: 22 Schüler/innen) erreicht wird. Zudem werden Genehmigungen unwirksam, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Mindestfrequenz (16 Schüler/innen) ständig unterschritten wird.

Durch die Genehmigungsbedingungen ist gewährleistet, dass Bildungsgänge nur in Abhängigkeit von der Nachfrageintensität der jungen Menschen angeboten werden können. Die Frage des Bedürfnisses zur Errichtung von Bildungsgängen regelt sich damit über die Nachfrage.

Insoweit kommt auch den Stellungnahmen, die als Bedürfnisnachweis vorzulegen sind, nur noch eingeschränkte Bedeutung zu.

 

 

Das Schulgesetz (§ 80 Abs. 4 S. 3) enthält - unabhängig von der Frage des Bedürfnisnachweises -  die Regelung, dass Bildungsangebote der Berufskollegs mit den nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung zuständigen Stellen in der Region sowie der Arbeitsverwaltung abgestimmt werden sollen.

Die Schulleitungen der Berufskollegs haben mit Frau LRSchD’in Appler (Bezirksregierung Münster) vereinbart, das künftige Abstimmungsverfahren bei der Errichtung von Bildungsgängen in dem nächsten jährlich stattfindenden Gespräch zwischen Schulaufsicht, den Schulleitungen und dem Schulträger (Verwaltung) zu erläutern. Das nächste Gespräch findet voraussichtlich Ende des laufenden Jahres statt. Im Ausschuss wird dann über das Gesprächsergebnis berichtet.

Nach heutigem Kenntnisstand stehen zum Schuljahr 2010/11 keine Entscheidungen über die Errichtung von Bildungsgängen an den Berufskollegs des Kreises an. Über evtl. mögliche Errichtungsanträge zum Schuljahr 2011/12 wird  erst im Herbst 2010 zu entscheiden sein. Somit bleibt für die Berufskollegs und den Kreis Coesfeld voraussichtlich ausreichend Zeit, um das künftige Genehmigungs- und Abstimmungsverfahren mit allen Beteiligten zu erörtern.