Beschlussvorschlag:
ohne
Begründung:
I. Problem
II. Lösung
III. Alternativen
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
I. – V.
Auf Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen wurde in der
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit am 04.06.2009
über den Tagesordnungspunkt „Anpassung der Bildungsangebote im Kreis Coesfeld“
beraten.
Auf die Sitzungsvorlage SV-7-1328 wird insoweit verwiesen.
Die Mitglieder des Ausschusses haben sich ohne förmliche Abstimmung
dafür ausgesprochen, zur nächsten Sitzung des Ausschusses Vertreter der IHK und
der HWK einzuladen.
Herr Michael Vornweg (IHK-Geschäftsführer „Bildung“) und Herr Jörg
Kuiper (Referent für Berufausbildung der HWK Münster) haben zugesagt, an der
Ausschusssitzung am 15.09.2009 teilzunehmen.
Zusätzlich ist auch die Kreishandwerkerschaft Coesfeld um Teilnahme an
der Sitzung gebeten worden. Der Geschäftsführer, Herr Ulrich Müller, hat seine
Teilnahme ebenfalls zugesagt.
Nach § 78 sind die Kreise verpflichtet, Bildungsgänge des Berufskollegs
zu errichten und fortzuführen, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür
besteht. Ein Bedürfnis besteht, wenn der Bildungsgang erforderlich ist, damit
das Bildungsangebot der Schulform in zumutbarer Entfernung wahrgenommen werden
kann.
Über die Errichtung von Bildungsgängen an Berufskollegs beschließt der
Schulträger. Der Beschluss des Schulträgers bedarf der Genehmigung durch die
obere Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung).
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist ein Bedürfnisnachweis zu
erbringen. Bei berufsbildenden Bildungsgängen kann der Nachweis durch
Schülerbefragung, durch öffentliche Resonanz am Arbeitsmarkt oder durch
Stellungnahme der örtlichen Arbeitsverwaltung, von Fachverbänden oder
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen erfolgen (RdErl. des MSW vom
06.05.1997).
Vor diesem
Hintergrund sind auch die bislang seitens der Berufskollegs oder des Kreises
Coesfeld erbetenen Stellungnahmen der IHK Nord Westfalen und der HWK Münster
zur Errichtung von Bildungsgängen zu sehen, die als Antragsunterlage der Bezirksregierung Münster vorgelegt werden.
Seit einigen Jahren
ist es Praxis der Bezirksregierung Münster, Genehmigungen von Bildungsgängen
unter der Bedingung zu erteilen, dass der Klassenfrequenzwert ( in der Regel:
22 Schüler/innen) erreicht wird. Zudem werden Genehmigungen unwirksam, wenn in
zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Mindestfrequenz (16 Schüler/innen) ständig
unterschritten wird.
Durch die
Genehmigungsbedingungen ist gewährleistet, dass Bildungsgänge nur in
Abhängigkeit von der Nachfrageintensität der jungen Menschen angeboten werden
können. Die Frage des Bedürfnisses zur Errichtung von Bildungsgängen regelt
sich damit über die Nachfrage.
Insoweit kommt auch
den Stellungnahmen, die als Bedürfnisnachweis vorzulegen sind, nur noch
eingeschränkte Bedeutung zu.
Das Schulgesetz (§ 80 Abs. 4 S. 3) enthält - unabhängig von der Frage des Bedürfnisnachweises - die Regelung, dass Bildungsangebote der Berufskollegs mit den nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung zuständigen Stellen in der Region sowie der Arbeitsverwaltung abgestimmt werden sollen.
Die Schulleitungen der Berufskollegs haben mit Frau LRSchD’in Appler
(Bezirksregierung Münster) vereinbart, das künftige Abstimmungsverfahren bei
der Errichtung von Bildungsgängen in dem nächsten jährlich stattfindenden
Gespräch zwischen Schulaufsicht, den Schulleitungen und dem Schulträger
(Verwaltung) zu erläutern. Das nächste Gespräch findet voraussichtlich Ende des
laufenden Jahres statt. Im Ausschuss wird dann über das Gesprächsergebnis
berichtet.
Nach heutigem Kenntnisstand stehen zum Schuljahr 2010/11 keine
Entscheidungen über die Errichtung von Bildungsgängen an den Berufskollegs des
Kreises an. Über evtl. mögliche Errichtungsanträge zum Schuljahr 2011/12
wird erst im Herbst 2010 zu entscheiden
sein. Somit bleibt für die Berufskollegs und den Kreis Coesfeld voraussichtlich
ausreichend Zeit, um das künftige Genehmigungs- und Abstimmungsverfahren mit
allen Beteiligten zu erörtern.