Betreff
Bestellung von Schriftführern für die Sitzungen des Kreisausschusses
Vorlage
SV-8-0035
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zu Schriftführern des Kreisausschusses werden bestellt:

 

                                   

 

                                    KVD Norbert Eyinck

                                    KOAR Ulrich Vöcking

                                    KAR Wolfgang Heuermann

Begründung:

 

I.   Problem

Gemäß § 52 Abs. 3 i.V.m. § 37 Abs. 1 KrO NRW ist über die im Kreisausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist vom Landrat und einem vom Kreisausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen.

 

II.  Lösung

Entsprechend der bisherigen Praxis sollte für die Dauer der Wahlperiode die Bestellung für den Kreisausschuss der Bestellung für den Kreistag entsprechen. Daher sollten drei Personen zu Schriftführern bestellt werden.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Keine

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 52 i.V.m. § 37 KrO NRW ist der Kreisausschuss zuständig.