Betreff
Satzung des Kreises Coesfeld über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren
Vorlage
SV-8-0046
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die bestehende Satzung bleibt unverändert.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Für die Benutzung des Rettungsdienstes sind gem. § 15 Rettungsgesetz NRW zur Deckung des dem Träger entstehenden Aufwandes Gebühren zu erheben. Die Gebührensätze sind gem. § 76 Gemeindeordnung i.V.m. § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) kostendeckend festzusetzen.

 

Den derzeitig gültigen Gebührensätzen (vgl. Anlage 2) liegen der kalkulierte Aufwand und die kalkulierten Einsatzzahlen des Jahres 2009 zu Grunde. Es ist festzustellen, ob diese Gebührensätze dem voraussichtlich in 2010 entstehenden Aufwand entsprechen.

 

II.  Lösung

Die Entwicklung des Aufwandes von der Kalkulation für das Jahr 2009 über das hochgerechnete Betriebsergebnis 2009 zum Kalkulationsjahr 2010 stellt sich nach Gesamtsummen wie folgt dar:

 

Kalkulation 2009

Prognose BE 2009

Kalkulation 2010

Personalkosten

   4.833.976 €

    5.141.213 €

   5.174.739 €

Kalkulatorische Kosten

      878.208 €

       779.443 €

      846.908 €

Sachkosten Vertragspartner

      668.713 €

       644.751 €

      667.438 €

Sachkosten Kreis Coesfeld

  1.416.750 €

    1.391.008 €

  1.421.838 €

Summen:

   7.797.647 €

    7.956.415 €

   8.110.923 €

 

Im Einzelnen wird auf die Gegenüberstellung der Hochrechnung des Betriebsergebnisses 2009 mit den Ansätzen der Gebührenkalkulation 2010 verwiesen (vgl. Anlage 3), wobei der direkte Vergleich von Einzelpositionen der Sachkonten wegen der NKF-Einführung nicht möglich ist. Dies liegt an der veränderten Zuordnung von Aufwand auf die NKF-Konten gegenüber der vorherigen Zuordnung auf Haushaltsstellen. Während die Kalkulation 2009 nach dem hochgerechneten Aufwand des Jahres 2008 noch auf der Zuordnung des ehemaligen Haushaltsrechts beruht, erfolgt die Kalkulation 2010 vollständig nach NKF.

 

Neben dem Aufwand sind seit dem 01.01.1999 gem. § 6 KAG die Über- und Unterdeckungen der Vorjahre innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren auszugleichen. Derzeit sind noch Überdeckungen aus Vorjahren in Höhe von 125.560,- € auszugleichen. Hiervon sollen 85.000,- € zur Deckung der Kosten in 2010 eingesetzt werden.

 

Für das Jahr 2009 wird ein Betriebsergebnis von etwa -16.000 € prognostiziert (s. Anlage 4). Erwartet werden gut 140.000,- € höhere Erlöse und knapp 160.000,- € höhere Kosten.

 

Die hochgerechneten Mehreinnahmen resultieren aus gegenüber der Kalkulation gestiegenen Einsatzzahlen in der Notfallrettung (ca. 480 Einsätze mit etwa 200.000,- € nicht kalkulierten Gebühreneinnahmen) und gesunkenen Einsatzzahlen im Krankentransport (ca. 400 Einsätze mit etwa 55.000,- € Mindereinnahmen).

 

Die Mehrkosten ergeben sich aus nicht kalkulierten Kosten der Wechselschichtzulage für Rettungsassistenten mit ca. 80.000,- € und zur Sicherung der Besetzung aller Rettungsmittel in der Rettungswache Dülmen wurden zusätzlich 35.000,- € erforderlich. Weitere Mehrkosten für Personal entstanden wegen struktureller Veränderungen, so mussten beispielweise alle zur Einführung der 48-Stunden-Woche zusätzlich eingestellten Mitarbeiter in 2009 einer höheren Vergütungsstufe zugeordnet werden. Schließlich wurde für die Zeit vom 01.07.2009 bis 30.06.2010 ein Anschlussprojekt zur verbesserten rettungsdienstlichen Versorgung im Rettungswachenbezirk Lüdinghausen mit den Kostenträgern abgestimmt, durch welches in 2009 Personalkosten von voraussichtlich 50.000,- € zusätzlich entstehen.

 

Minderaufwendungen ergaben sich bei den kalkulatorischen Kosten von Abschreibung und Verzinsung. Ursache hierfür sind die spätere Inbetriebnahme von vier neuen Krankentransportwagen (KTW), deren kalkulatorische Kosten dadurch erst ab 2010 anfallen und Einsparungen bei der Beschaffung von Navigationssystemen.

 

Bei der Berechnung des o.a. Aufwandes für das Betriebsjahr 2010 sind diese Positionen berücksichtigt und können durch die erwarteten Gebühreneinnahmen und die dargestellte Rückführung von 85.000,- € aus vorhandenen Gebührenmehreinnahmen gedeckt werden.

 

Weitere Gründe für die  Erhöhung des Aufwandes im Jahre 2010 im Vergleich zum hochgerechneten Betriebsergebnis 2009 sind aus der Anlage 3 ersichtlich,

 

Der durch Gebühren zu deckende Gesamtaufwand für das Kalkulationsjahr 2010 beträgt 8.110.923 € (Anlage 1). Die nach den bestehenden Gebührensätzen zu erwartenden Einnahmen reichen zur Deckung der kalkulierten Kosten.

 

Im Einzelnen wird auf die Gebührenbedarfsberechnung 2010 (Anlage 1) verwiesen.

 

Entscheidenden Einfluss auf die Gebührensätze hat wegen der dominierenden Vorhaltekosten die Kalkulation der Summe der zu erwartenden Einsätze und der Einsatzkilometer. Die in der Gebührenkalkulation für 2010 berücksichtigten Zahlen sind das Ergebnis der im Jahre 2009 hochgerechneten Einsätze und einer Einschätzung der weiteren Entwicklung im kommenden Jahr (vgl. Anlage 5).

 

Eine Beteiligung der Verbände der Krankenkassen und des Landesverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist bei Beibehaltung der Gebührensätze nicht erforderlich.

 

III. Alternativen

Aus sachlicher Sicht werden keine Alternativen vorgeschlagen.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Durch die Kalkulation kostendeckender Gebühren und den notwendigen Ausgleich sich ergebender Über- und Unterdeckungen ergeben sich für den Kreishaushalt keine Konsequenzen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. f) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.