Betreff
Antrag auf Leistung des zusätzlichen Pauschalbetrags nach § 20 Abs. 3 KiBiz für Einrichtungen in sozialen Brennpunkten
Vorlage
SV-8-0135
Aktenzeichen
51.2.3 - 90.40
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag des DRK-Ortsvereins Senden e.V., eine zusätzliche Förderung nach § 20 Abs. 3 KiBiz für die Betreuung von Kindern aus sozialen Brennpunkten zu gewähren, wird für das Kindergartenjahr 2010/11 entsprochen.

Begründung:

 

I.   Problem

Von 2004 bis 2008 wurde für den DRK-Bewegungskindergarten „Am Schloss“, Senden, eine zusätzliche pädagogische Fachkraft wegen der besonderen Belastungssituation in dieser Tageseinrichtung bewilligt. Die Tageseinrichtung ist in einem sozial schwierigem Umfeld  (ehemalige Britensiedlung mit rd. 20 mehrgeschossigen Wohnblocks) gelegen. Der überwiegende Teil der 80 Kinder, die zum 01.08.2010 angemeldet sind, benötigt aufgrund des familiären Hintergrunds oder eines Migrationshintergrunds eine besondere Förderung. Allein durch die vom KiBiz vorgesehenen Mittel zur Sprachförderung kann dieses nicht geleistet werden. Zusätzliches Personal wegen besonderer Belastungssituationen in den Tageseinrichtungen sieht das KiBiz nicht vor.

Im Kindergartenjahr 2008/09 und 2009/10 erhielt der DRK-Ortsverein Senden e.V. als Träger des Kindergartens „Am Schloss“ auf Grundlage von Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses die beantragte Förderung der Einrichtung als sozialer Brennpunkt nach § 20 Abs. 3 KiBiz. Mit Schreiben vom 11.02.2010 beantragt der DRK-Ortsverein Senden die Weitergewährung dieser Förderung für das Kindergartenjahr 2010/11.

 

II.  Lösung

Für Einrichtungen in sozialen Brennpunkten kann nach § 20 Abs. 3 KiBiz unter Berücksichtigung des Eigenanteils des Trägers ein weiterer Pauschalbetrag von bis zu 15.000 EUR geleistet werden, wenn der Träger ohne diesen zusätzlichen Betrag die Einrichtung unter Berücksichtigung der nach dem GTK zugrunde gelegten anerkennungsfähige Kosten nicht ausreichend finanzieren kann.

Dem Antrag des DRK-Ortsvereins, diese Förderung zu bewilligen, sollte entsprochen werden. Bis zum 01.08.2008 (Inkrafttreten des KiBiz) wurde wg. der besonderen Belastungssituation, die nach der Schilderung im beiliegenden Antrag auch 2010/11 weiter bestehen wird, eine zusätzliche Fachkraft mit 38,5 Stunden finanziert. Diese zusätzliche Fachkraft kann nur weiter beschäftigt werden, wenn eine Förderung als sozialer Brennpunkt erfolgt. Aus den KiBiz-Pauschalen kann eine zusätzliche Fachkraft, deren Kosten nach dem GTK anerkannt waren, nicht finanziert werden (durchschnittliche Personalkosten für Fachkräfte mit 38,5 Stunden in 2007 rd. 40.000 EUR). Die Voraussetzungen des § 20 Abs. 3 KiBiz für eine Förderung liegen damit vor.

 

Wegen der im Antrag geschilderten Gesamtsituation sollte die zusätzliche Förderung erfolgen. Das Jugendamt geht davon aus, dass durch die Auswirkungen der Arbeit in der Tageseinrichtung, gerade in dem schwierigen Umfeld des DRK-Kindergartens „Am Schloss“, auch eine nicht unerhebliche Entlastung anderer sozialer Dienste eintritt und die betroffenen Kinder durch die zusätzlich Fachkraft effektiv in Ihrer Entwicklung gefördert werden können.

 

III. Alternativen

Dem Antrag wird nicht entsprochen.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Förderung von 15.000 EUR ist zu 36 % vom Land und zu 9 % vom Träger zu finanzieren. Es verbleibt damit ein Anteil des örtlichen Trägers der Jugendhilfe von 55 %, in diesem Fall also 8.250 EUR, die bei den Planungen zum Haushalt 2010 bereits berücksichtigt wurden.

Bei der Anforderung der Landesmittel zum 15.03.2010 wurde die Pauschale für soziale Brennpunkte für den DRK-Kindergarten „Am Schloss“, Senden, aufgrund der Vorjahresentscheidung und des zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegenden Antrags des Trägers ebenfalls vorsorglich berücksichtigt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der Satzung für das Jugendamt entscheidet der Jugendhilfeausschuss über freiwillige Förderungen.