Betreff
Auswahl neuer Familienzentren zum 01.08.2010
Vorlage
SV-8-0144
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zur Teilnahme an der vierten Ausbaustufe des Landesprojekts „Familienzentrum“ ab dem 01.08.2010 werden die folgenden Tageseinrichtungen bestimmt:

 

  1. DRK-Kindertageseinrichtung „Bügelkamp“, Ascheberg
  2. Kath. Kindergarten St. Urban, Senden - Ottmarsbocholt

Begründung:

 

I.   Problem

Laut Erlass des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12.01.2010 können im Jugendamtsbezirk Kreis Coesfeld zum 01.08.2010 zwei weitere Kindertageseinrichtungen für die Weiterentwicklung zu einem Familienzentrum ausgewählt werden.

 

Die Auswahl der einzelnen Familienzentren hat wie in vergangenen Jahren durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses zu erfolgen.

Laut Vorgaben des Ministeriums ist bei der Auswahl eine angemessene regionale Verteilung sowie die Sicherstellung der Trägervielfalt vor Ort zu gewährleisten. Zudem sollen die zukünftigen Familienzentren so ausgewählt werden, dass sie innerhalb eines Jahres die Kriterien des Gütesiegels „Familienzentren NRW“ erreichen können.

Die näheren Auswahlkriterien sind auf Ortsebene festzulegen.

 

Die für die Weiterentwicklung zum Familienzentrum ausgewählten Kindertageseinrichtungen sind dem Ministerium sowie dem Landesjugendamt bis zum 01.06.2010 zu melden.

 

II.  Lösung

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 17.02.2010 wurde der Unterausschuss Jugendhilfeplanung mit der Beratung zur Festlegung der Kriterien für das aktuelle Auswahlverfahren beauftragt.

Dieser hat in seiner Sitzung vom 01.03.2010 nach Beratung beschlossen, dass ein offenes Bewerbungsverfahren durchgeführt wird, damit jede Kindertageseinrichtung aus dem Kreisjugendamtsbezirk Coesfeld die Möglichkeit erhält, sich bewerben zu können.

 

Darüber hinaus hat der Unterausschuss Jugendhilfeplanung beschlossen, an der in 2008 festgelegten Proporzverteilung der bis 2012 zu erwartenden 29 Familienzentren festzuhalten, so dass sich folgender aktueller Versorgungsstand ergibt:

 

 

Ort

bisherige Anzahl FamZ 2009/10

vorgesehene Anzahl FamZ bis 2012

noch zu vergebende FamZ bis 2012

Lüdinghausen

3

5

2

Senden

3

4

1

Nottuln

2

4

2

Billerbeck

2

3

1

Ascheberg

2

3

1

Havixbeck

2

3

1

Rosendahl

2

3

1

Olfen

1

2

1

Nordkirchen

1

2

1

Gesamt

18

29

11

 

Hinsichtlich der Auswahlkriterien wurde vom Unterausschuss Jugendhilfeplanung beschlossen, dass vorrangig Bewerber aus Orten mit dem bislang größten Versorgungsdefizit (auf Grundlage der durchschnittlich nicht versorgten Kinder mit Geb.-Datum 01.09.03 – 31.12.09) Berücksichtigung finden (s. Anlage 1). Damit ergibt sich für die Vergabe der zwei neuen Familienzentren folgende Rangfolge:

 

1.      Nottuln

2.      Lüdinghausen

3.      Olfen

4.      Ascheberg

5.      Senden

6.      Nordkirchen

7.      Billerbeck

8.      Havixbeck

9.      Rosendahl

 

Jeder Ort soll auch in diesem Auswahlverfahren maximal ein Familienzentrum erhalten. Innerhalb der Orte einigte sich der Unterausschuss Jugendhilfeplanung darauf, dass vorrangig Bewerber aus Ortsteilen mit dem größten Versorgungsdefizit (auf Grundlage der durchschnittlich nicht versorgten Kinder mit Geb.-Datum 01.09.03 – 31.12.09) berücksichtigt werden.

Innerhalb des Ortsteiles sollen als gleichrangige Entscheidungskriterien die Trägervielfalt (am Ort schon vertreten?), das Platzangebot (laut Kindergartenbedarfsplan zum 01.08.10) und die soziale Komponente (Anteil Kinder Deutsch als Zweitsprache und Anteil Kinder allein erziehender Personen zum Stand 15.03.10) greifen.

 

Das Bewerbungsverfahren endete am 26.03.2010. Dem Kreisjugendamt Coesfeld liegen insgesamt fünf Einzelbewerbungen vor. Eine Liste aller Bewerbungen ist als Anlage 2 beigefügt.

Nach Prüfung der eingegangenen Bewerbungen durch die Verwaltung wurde festgestellt, das mit den dokumentierten Planungen alle Bewerber die Gütesiegelkriterien voraussichtlich erreichen werden.

 

Da aus den Orten Nottuln, Lüdinghausen und Olfen keine Bewerbungen vorliegen, fällt die Auswahl der Familienzentren, nach der festgelegten Rangfolge, auf die Orte Ascheberg und Senden.

 

Aus Ascheberg liegen insgesamt zwei Bewerbungen vor (DRK-Kindergarten Bügelkamp, Ascheberg und Kath. Kindergarten St. Anna, Ascheberg-Davensberg). Da auf der Grundlage der durchschnittlich nicht versorgten Kinder mit Geb.-Datum 01.09.03 – 31.12.09 das größere Versorgungsdefizit im Ortsteil Ascheberg gegeben ist (s. Anlage 3), wird für das erste zu vergebende Familienzentrum der DRK-Kindergarten „Bügelkamp“ vorgeschlagen.

Auch nach den Kriterien Trägervielfalt, Platzangebot und soziale Komponente läge der DRK-Kindergarten Ascheberg vor dem Kath. Kindergarten St. Anna.

 

Aus Senden liegt lediglich die Bewerbung des kath. Kindergarten St. Urban aus Senden-Ottmarsbocholt vor, so dass diese Bewerbung auf Platz 2 vorgeschlagen wird.

Grundsätzlich wäre auf der Grundlage der durchschnittlich nicht versorgten Kinder zunächst der Ortsteil Bösensell vorrangig zu bedienen, da jedoch von dort keine Bewerbung vorliegt und der Ortsteil Ottmarsbocholt mit 0,65 offenen Familienzentren nur 0,05 Punkte hinter dem Ortsteil Bösensell liegt, wird mit der Entscheidung für den St. Urban – Kindergarten auch diesem Kriterium in etwa gerecht (s. Anlage 4).

 

III. Alternativen

Auswahl und Benennung anderer Tageseinrichtungen nach in der Sitzung festzulegenden Kriterien.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Eine Finanzierung der Aufgaben der Familienzentren erfolgt durch eine Landesförderung in Höhe von 12.000 EUR je Familienzentrum und Jahr.

Eine Förderung durch Kreismittel erfolgt nicht.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Der ministerielle Erlass vom 12.01.2010 sieht eine Auswahlentscheidung durch den Jugendhilfeausschuss vor.