Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinde Nordkirchen wird für die Erweiterung des gemeindeeigenen
Jugendzentrums Nordkirchen, Am Wehrturm durch Ausbau des Dachgeschosses ein
Kreiszuschuss in Höhe von bis zu 22.350.- EUR gewährt.
Begründung:
I. Problem
Im Jahr 2006 hat die Gemeinde Nordkirchen ein bestehendes
gemeindeeigenes Gebäude zu einer offenen Jugendeinrichtung umgebaut und dem Jugend-
und Kulturverein Nordkirchen e.V. zur Verfügung gestellt. Der Verein nutzt
dieses Gebäude ausschließlich als offenes Kinder- und Jugendzentrum.
Zwei
hauptberufliche pädagogische Mitarbeiter mit einem wöchentlichen
Beschäftigungsumfang von 19,5 bzw. 27 Stunden bieten hier an fünf Tagen unterschiedliche
Aktionen, Projekte und Maßnahmen für junge Menschen schwerpunktmäßig im Alter
von sechs bis 21 Jahren an (siehe auch
www.juno-nordkirchen.de/).
Kinder und
Jugendliche aus allen drei Nordkirchener Ortsteilen nutzen das vielseitige
Programm. Die Palette der Aktionen reicht vom Bauspielplatz, Skater-Turnier,
Rockkonzerten, Jugendwochen bis zum obligatorischen Jugendcafé.
Die Gemeinde
Nordkirchen hat 2006 für den Umbau sowie die ergänzende Ausstattung des o.g.
Gebäudes einen Kreiszuschuss in Höhe von 25.175.- EUR erhalten (vgl.
SV-7-0241).
Mit Antrag vom
19. Febr. 2010 beantragt die Gemeinde Nordkirchen die Gewährung eines
Kreiszuschusses gemäß dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld zu
den Kosten der Erweiterung des Jugendzentrums Nordkirchen, Am Wehrturm durch
Ausbau des Dachgeschosses.
Bereits 2005 ist
überlegt worden, den Dachboden des o.g. Objektes auszubauen und der Kinder- und
Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Aus Kostengründen mussten diese
Überlegungen aber zunächst verworfen worden.
Der Ausbau des
Dachgeschosses soll nunmehr nachgeholt werden.
II. Lösung
Gemäß den
Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld können
der Neubau, der Umbau oder die
Erweiterung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit zur Optimierung der
Angebote und Dienste gem. dem Kinder- und Jugendhilfegesetz gefördert werden,
wenn die Baumaßnahme zur Erfüllung der Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit
geeignet ist und nach Maßgabe der Ergebnisse der Jugendhilfeplanung notwendig
ist.
Die Erweiterung stellt
eine sinnvolle Erweiterung des Raumangebotes für die Offene Kinder- und
Jugendarbeit dar. Sie begründet sich ferner über einen entsprechenden Bedarf an
weiteren Angebotsakzenten für weitere Interessengruppen.
Die fachtechnische
Prüfung der eingereichten Bauunterlagen hat ergeben, dass von den
voraussichtlichen Gesamtkosten lediglich 89.385.- EUR als förderungswürdig im
Sinne der Förderbestimmung sind und berücksichtigt werden können.
Die Finanzierung
stellt sich vorläufig wie folgt dar:
voraussichtliche
Gesamtkosten 98.000.-
EUR
davon
berücksichtungsfähige Gesamtkosten 89.385.-
EUR
Kreiszuschuss
i.H.v.bis zu 25% 22.350.- EUR
Eigenmittel der
Gemeinde Nordkirchen 75.650.-
EUR
Eine endgültige
Festsetzung des Kreiszuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Nach den Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan sind
Anträge auf Gewährung eines Investitionskostenzuschusses für
Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit mit einem Zuwendungsvolumen von mehr
als 20.000.- EUR i.d.R. bis zum
01.Okt. des Vorjahres zu stellen, um den entsprechenden Finanzbedarf im Rahmen
der Haushaltsplanung anrechnen zu können.
Finanzmittel
für diese Maßnahme sind somit nicht eingeplant worden.
Da die Stadt Olfen in diesem Jahr die beantragte
Investitionskostenzuwendung für die Umbaumaßnahme des Leohauses nicht in
Anspruch nimmt und auch die Gemeinde Rosendahl nicht den beantragten Zuschuss
in voller Höhe ausschöpfen wird, stehen entsprechende Haushaltsmittel im
Sachkonto 73.12.60 zur Verfügung.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 71 SGB
VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld
ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.