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Name: | SV-8-0149 | ||
Art: | Sitzungsvorlage | ||
Datum: | 21.04.2010 | ||
Betreff: | Frühe Hilfen für Schwangere und "junge" Familien" - Vernetzung und Einrichtung sozialpädagogischer und sozialmedizinischer Beratungs- und Unterstützungsangebote hier: Hebammen im Familieneinsatz (2. Projekterprobungsphase) |
Beschlussvorschlag:
a) Die bestehenden zwei Hebammenteams (mit jeweils zwei Hebammen) in Ascheberg und Senden werden fest eingerichtet und versorgen das südliche Kreisgebiet mit den Kommunen Lüdinghausen, Olfen, Senden, Nordkirchen und Ascheberg;
b) Für den Nordkreis ist ein drittes Hebammenteam (mit zwei Hebammen) zur Versorgung der Kommunen Havixbeck, Billerbeck, Rosendahl und Nottuln zusammen zu stellen, zu qualifizieren und nach gleichen Vorgaben zu betreuen und zu verpflichten.
Begründung:
In
den weiteren Beratungen des Jugendhilfeausschusses wurde das Jugendamt
beauftragt, Angebote und Dienste speziell für Schwangere und Familien mit
Kindern unter drei Jahren zu entwickeln.
Dementsprechend wurde im Rahmen der Frühen Hilfen für Schwangere und "junge" Familien“ der Baustein „Hebammen im Familieneinsatz“ eingerichtet, ausprobiert und evaluiert.
Die Erprobung dieses Bausteins erstreckte sich über zwei
Modellzeiträume vom 01. März bis 31.Dez. 2008 und vom 01.Juli bis 31. Dez. 2009
ausschließlich in den Kommunen Ascheberg und Senden (siehe auch SV-7-1145,
SV-7-1294, SV-7-1342).
Der Projektbaustein „Frühe Hilfen – Hebammen im Familieneinsatz“ wurde am 01. Juli 2009 mit den beiden Hebammenteams (mit jeweils zwei Hebammen) in den o.g. Gemeinden fortgesetzt und von der Verwaltung, mit fachlicher Beratung durch Frau Prof. Dr. Bock-Rosenthal, von der Fachhochschule Münster, wissenschaftlich evaluiert.
Der Evaluation kommt auf der Grundlage des gesicherten Datenmaterials und der dargestellten wissenschaftlich fundierten Zusammenhänge im Ergebnis zu einer positiven Bewertung des Projektes (siehe Anlage 1 zur SV-8-0149 - Evaluationsergebnisse zum Kooperationsprojekt „Hebammen im Familieneinsatz).
Es wurde festgestellt, dass insbesondere der Besuch einer (Familien-)Hebamme ein geeigneter Ansatz aufsuchender Hilfe ist, um Kindern unter drei Jahren und ihren Eltern in belasteten Lebens- und Erziehungssituationen möglichst frühzeitig präventive Maßnahmen anzubieten und familiäre Gefährdungslagen wahrzunehmen.
Dieses Evaluationsergebnis wird durch die empirischen Erkenntnisse in der aktuellen Studie „Kindeswohlgefährdung – Ursachen, Erscheinungsformen und neue Ansätze der Prävention“, herausgegeben vom Ministeriums für Generation, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, bestätigt. Danach erweisen sich aufsuchende Hilfen „als besonders wirksam bei der Prävention von Vernachlässigung in Familien mit gravierenden Unterversorgungslagen und es scheint, dass sie eine zentrale Scharnierfunktion in der Vermittlung in andere Hilfsangebote darstellen. Die Inanspruchnahme kombinierter Hilfeangebote kann nach einem Besuch einer Familienhebamme angeregt und die Vermittlung in weitergehende Angebote, wie Elternkurse, Beratungsstellen oder sozialpädagogische Hilfen eingeleitet werden“ (MGFFI, Studie, 2010, S. 185).
Nach den Erfahrungen im Projekt weist der Projektansatz „Frühe Hilfen für Familien durch den Einsatz von (Familien-)Hebammen“ eine hohe strukturelle Qualität in vielerlei Hinsicht auf und erfüllt die fachpolitischen Anforderungen, die an ein Konzept der Frühen Hilfen gestellt werden.
Die Evaluationsergebnisse der 2. Projektphase kommen zu dem Schluss, das „Hebammen im Familieneinsatz“
Auf der Grundlage des Projektberichtes ist eine unbefristete Weiterführung des Kooperationsprojektes „Hebammen im Familieneinsatz“ in den beiden Modellkommunen Senden und Ascheberg sinnvoll, um die wahrgenommen Bedarfe aufzugreifen und den Projektbeteiligten Handlungssicherheit für die erfolgreiche Arbeit im Rahmen des Kooperationsprojektes zu geben.
Um das Kooperationsprojekt „Hebammen im Familieneinsatz“ kreisweit zu etablieren, wird vorgeschlagen,
keine
Das Projekt „Frühe Hilfen“ wird aus Mitteln des Sachkontos 543100 – Produkt Abwendung Kindeswohlgefährdung - finanziert. Insgesamt sind 15.164 Euro in 2009 aufgewendet worden. Die Aufwendungen verteilen sich auf die Leistungen wie folgt:
Projekt Frühe Hilfen - Hebammen |
9.664 € |
Projekt Frühe Hilfen – Schulung und Qualifizierung |
5.500 € |
Summe |
15.164 € |
Die erste Projektphase „Hebammen im Familieneinsatz“ dauerte von März bis Dezember 2008. Eine weitergehende vertragliche Beauftragung der Hebammen erfolgte dann erst wieder zum Juli 2009. Dementsprechend verzögerte sich die Wiederaufnahme der Projekttätigkeiten durch die Hebammen. Erste Familien-/Schwangerenkontakte und -betreuungen fanden wieder Anfang August statt.
Für das Jahr 2010 sind folgende Eckdaten unter Berücksichtigung von drei Hebammenteams (mit jeweils zwei Hebammen) zugrunde gelegt worden.
Projektzeitraum |
Jan. bis Dez. 2010 |
3 Teams mit je 2 Hebammen |
6,0 |
Einsatzstunden je Hebamme pro Woche |
5 Std. |
beteiligte Kommunen |
9 |
Kalenderwochen |
42* |
Vergütung/Stunde |
40,00 € |
Kosten pro Hebamme |
8.400 € |
Gesamtkosten |
50.400 € |
Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Produkthaushalt 2010 beim Sachkonto 543100 in Höhe von bis zu 78.000 Euro zur Verfügung. Zu finanzieren sind aus dem Sachkonto ferner die Kosten im Rahmen des Projektes „Informierte Eltern haben´s leichter“ und die im Gesamtprojekt „Frühe Hilfen“ (vgl. Vorlage SV-8-150) dargelegten Informations-, Schulungs- und öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen.
*42 Kalenderwochen entsprechen der durchschnittlichen Einsatzzeit der Familienhebammen im Jahr (Nettojahresarbeitszeit)
Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung grundsätzlich zuständig.
Wegen der besonderen Bedeutung und der finanziellen
Auswirkungen dieser Angebote im Rahmen der Frühen Hilfen in den Städten und
Gemeinden jedoch ist nach § 26 Abs. 1 KrO NRW eine Entscheidung durch den
Kreistag erforderlich.