Betreff
Aufhebung eines Sperrvermerks für eine Maßnahme nach dem Investitionsförderungsgesetz NRW (Konjunkturpaket II)
Vorlage
SV-8-0157
Aktenzeichen
10.60.00
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Umsetzung der Maßnahme Nr. 12 aus dem Katalog zum Konjunkturpaket II „Flachdachsanierung des Hauptgebäudes am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg Lüdinghausen“ wird freigegeben und der Sperrvermerk dementsprechend aufgehoben.

Begründung:

 

I.   Problem

Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über die Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunkturpaktes II (KJP II) und der Verwendung der Fördermittel nach dem Investitionsfördergesetz NRW (InvföG) hat der Kreistag des Kreises Coesfeld am 07.10.2009 unter Ziffer 2 u.a. beschlossen:

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„Die Verwaltung wird ermächtigt, die in der Anlage 1 dargestellte Maßnahme zu Ziffer 12 auch dann durchzuführen, wenn die Fördermittel nach dem InvföG nicht ausreichen. Die fehlenden Mittel sind vorrangig durch eingesparte Mittel zu erwirtschaften. Die Maßnahme wird insoweit mit einem Sperrvermerk versehen.“

 

Bei der Maßnahme Nr. 12 handelt es sich um die Flachdachsanierung einschließlich energetischer Maßnahmen am Hauptgebäude des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs in Lüdinghausen. Nach den Kostenschätzungen werden 113.000 EUR für die energetische Wärmedämmung und 687.000 EUR für die Flachdachsanierung benötigt. Zum Zeitpunkt des o.a. Beschlusses standen aus den Mittel des KJP II für diese Maßnahmen lediglich 652.791 EUR zur Verfügung. Es fehlten Mittel von rd. 149.000 EUR.

 

Sofern die Maßnahme noch innerhalb des KJP II abgewickelt werden soll, ist eine unverzügliche Inangriffnahme erforderlich.

 

II.  Lösung

Die Umsetzung der vom Kreistag beschlossenen Maßnahmen zeigt, dass nach den bisher abgeschlossenen Maßnahmen sowie nach den konkreten Kostenschätzungen, Auftragsvergaben und Abrechnungen für die noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen im Gesamtvolumen des KJP II die fehlenden Mittel von 149.000 EUR durch eingesparte Mittel bei anderen Projekten aus dem KJP II erwirtschaftet werden können.

 

Der Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und ÖPNV hat dem Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 20.04.2010 einstimmig zugestimmt.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Unmittelbare Auswirkungen auf den Kreishaushalt 2010 ergeben sich nicht, da die Finanzierung über die KJP-II-Mittel erfolgt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Kreistag