Betreff
Gebühren- und Kostenrechnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene
hier: Betriebsergebnis 2009
Vorlage
SV-8-0187
Aktenzeichen
391.21.04.01
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ohne

Begründung:

I. – V.

Seit dem 01.01.2007 gilt die „Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit  und Tierschutz“. Diese EG-Verordnung gilt unmittelbar, enthält aber Regelungen, die durch den Landesgesetzgeber umzusetzen und zu konkretisieren waren.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die EG-Verordnung in der Weise umgesetzt, dass es die gebührenpflichtigen Tatbestände und festgelegten Mindestgebühren der EG-Verordnung als Tarifstellen in die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW aufgenommen hat.

 

Sofern die in der EG-Verordnung bzw. in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung festgesetzten Mindestgebührensätze die tatsächlichen Kosten nicht decken, können die kommunalen Aufgabenträger auch weiterhin eigene Gebührensatzungen erlassen. Grundlage hierfür ist das Gebührengesetz NRW. Von dieser Möglichkeit hat der Kreis Coesfeld Gebrauch gemacht. Die für 2007 beschlossene Gebührensatzung ist in 2009 zunächst unverändert geblieben (vgl. SV-7-1164).

 

Für alle nicht in der Gebührensatzung aufgeführten Amtshandlungen (z. B. Kontrolle von Zerlegebetrieben) gelten die Gebühren der Tarifstellen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW, da insoweit von der Kostendeckung durch Erhebung der Mindestgebühr ausgegangen wird.

 

Eine Überprüfung der durch Satzung festgelegten Gebührensätze im IV. Quartal 2009 hatte einen Änderungsbedarf für den Großbetrieb ergeben. Bei einer monatlichen Unterdeckung von ca. 35.000,-- € war der noch vorhandene Gebührenüberhang von 295.910,85 € nach neun Monaten, d.h. mit Ablauf des Monats September 2009, aufgebraucht. Da nach seinerzeitiger Erkenntnis und neuen Berechnungen die für den Großbetrieb Westfleisch relevanten Gebührensätze für die Fleischuntersuchung von geschlachteten Schweinen für den Zeitraum ab 01.10.2009 nicht kostendeckend und ein Ausgleich durch Gebührenüberhängen aus Vorjahren somit nicht mehr möglich war, wurde der entsprechende Gebührensatz je Schwein auf 1,36 € angehoben (vgl. SV-8-0057).

 

Die vorgenommene Betriebsabrechnung im Produkt 39.01.02 weist für 2009 nunmehr folgendes Ergebnis aus:

 

 

Großbetrieb

Klein- u. sonstige Betriebe

Gesamtergebnis

Unterdeckung

- 15.563,73 €

- 5.496,90 €

- 21.060,63 €

 

 

Dem Betriebsergebnis liegen folgende Einzelpositionen zu Grunde:

 

 

 

 

a)      Großbetrieb

 

 

IST-Ergebnis 2009

nachrichtlich:

korrigierte

Prognose 2009

(Stand: 10/2009)

Differenz

A Kennzahlen

 

 

 

Schlachtungen (Stückzahl)

              1.847.271

          1.830.000

             17.271              

Zerlegung (Tonnen)

                 135.713

             137.200

-              1.487

 

 

 

 

B Ausgaben

 

 

 

Personalkosten

      2.375.964,65 €

   2.375.500,00 €

          464,65 €

Sachkosten

         109.758,14 €

      104.030,00 €

       5.728,14 €

Kosten für Rückstandsuntersuchungen

 

         295.564,00 €

 

      290.000,00 €

 

       5.564,00 €

Kosten für Bakteriologische

Untersuchungen

                                                          0 €    

 

                      0 €

 

                   0 €

Summe Ausgaben

      2.781.286,79 €

   2.769.530,00 €

     11.756,79 €

 

 

 

 

C Einnahmen

 

 

 

Gebühren Schlachttier- und Fleischuntersuchung

 

      2.197.790,47 €

 

   2.199.130,00 €

 

-      1.339,53 €

Gebühren Zerlegung

         271.426,00 €

      274.400,00 €

-      2.974,00 €

Gebühren Verarbeitung

                595,70 €

                      0 €

          595,70 €

Absatzfonds 

*) siehe Anmerkung

                         0 €

                      0 €

-                  0 €

Summe Einnahmen

      2.469.812,17 €

   2.473.530,00 €

-      3.717,83 €

 

 

 

 

D Betriebsergebnis

 

 

 

   Ausgaben

    - 2.781.286,79 €

 - 2.769.530,00 €

     11.756,79 €

   Einnahmen

      2.469.812,17 €

   2.473.530,00 €

-      3.717,83 €

Inanspruchnahme von Über-

deckungen aus Vorjahren

                            295.910,89 €

 

      295.910,89 €

 

                   0 €

 

 

 

 

Betriebsergebnis 2009

         - 15.563,73 €

               89,11 €

-    15.474,62 €

 

Erläuterungen der wesentlichen Punkte:

 

Im Großbetrieb wurden im Jahre 2009 gegenüber der im Herbst 2009 korrigierten Prognose der Schlachtungen von 1.830.000 Schweinen geringfügig mehr (+ 1,0 %)  durchgeführt. Infolge dessen wurden auch mehr Rückstandsproben untersucht.

 

Die Höhe der entstandenen Personalkosten ist fast deckungsgleich mit dem Prognosewert.

 

*) Anmerkung Absatzfonds

In der ursprünglichen Kalkulation für 2009 waren Einnahmen aus der Erstattung von Amtshilfekosten nach dem Absatzfondsgesetz in Höhe von 22.620,-- € vorgesehen. Lt. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 03.02.2009 wurden die Vorschriften über die Beitragserhebung nach dem Absatzfondsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Entsprechende Erstattungen von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für das Betriebsjahr 2009 erfolgten daher nicht mehr. 

 

b)     Klein- und sonstige Betriebe

 

 

IST-Ergebnis 2009

nachrichtlich:

Prognose 2009

 

Differenz

A Kennzahlen

 

 

 

Schlachtungen (Stückzahl)

 

 

 

-Rinder

                     2.084

                  1.490

                  594

-Kälber

                        90

                       90

                    0

-Schweine

                     5.572

                  5.150

                  422

-Schafe/Ziegen

                     5.105

                  4.700

                  405

-Einhufer (Pferde)

                        129

                     100

                    29

BSE-Tests

                        149

                     254

-                 105

 

 

 

 

B Ausgaben

 

 

 

Personalkosten

         155.886,87 €

      134.272,39 €

     21.614,48 €

Sachkosten

             7.004,70 €

          4.340,58 €

       2.664,12 €

Kosten für Rückstandsuntersuchungen

 

             3.333,08 €

 

          2.752,80 €

 

          580,28 €

Kosten für Bakteriologische Untersuchungen

 

                       33 €

 

                      0 €

 

            33,00 €

Kosten für BSE-Tests

                836,20 €

          1.371,60 €

-         535,40 €

Summe Ausgaben

         167.093,85 €

      142.737,37 €

     24.356,48 €

 

 

 

 

C Einnahmen

 

 

 

Gebühren Schlachttier- und Fleischuntersuchung

 

         151.117,90 €

 

      129.502,44 €

 

     21.615,46 €

Gebühren Zerlegung

             3.682,00 €

          3.894,00 €

-         212,00 €

Gebühren Verarbeitung

                772,80 €

             787,20 €

-           14,40 €

Absatzfonds

                         0 €

             116,36 €

-         116,36 €

Summe Einnahmen

         155.572,70 €

      134.300,00 €

     21.272,70 €

 

 

 

 

D Betriebsergebnis

 

 

 

    Ausgaben

        -167.093,85 €

- 142.737,37 €

     24.356,48 €

    Einnahmen

         155.572,70 €

      134.300,00 €

     21.272,70 €

Inanspruchnahme von Überdeckungen aus Vorjahren

 

                                6.024,25 €

 

 

                      0 €

 

      

       6.024,25 €      

Betriebsergebnis 2009

           - 5.496,90 €

-         8.437,37 €

       2.940,47 €

 

 

Erläuterungen der wesentlichen Punkte:

 

Die Anzahl der Schlachtungen in den Klein- und sonstigen Betrieben ist in 2009 gegenüber der Prognose insbesondere bei den Tierarten Rind (+ rd. 40 %), Schwein (+ 8 %), Schaf/Ziege (+ rd. 8,6 %) und Pferd (+ 29 %) gestiegen.

 

Entgegen der erhöhten Schlachtzahlen bei der Tierart Rind sind die Aufwendungen für BSE-Tests niedriger als ursprünglich angenommen, da nur noch Tiere untersucht werden müssen, die älter als 48 Monate sind (vorher älter als 30 Monate).

 

Stand der noch auszugleichenden Überdeckungen

 

Die Summe der noch auszugleichenden Überdeckungen im UA 5400 betrug zum 31.12.2008 insgesamt 301.935,14 €, die sich wie folgt zusammensetzte:

 

Jahr

Großbetrieb

Klein- und sonstige Betriebe

Gesamtergebnis

2005

       146.099,59 €

                       0 €

       146.099,59 €

2006

       110.754,00 €

                       0 €

       110.754,00 €

2007

-        43.051,02 €

           7.274,01 €

-        35.777,01 €

2008

         82.108,32 €

         - 1.249,76 €

         80.858,56 €

Gesamt

       295.910,89 €

           6.024,25 €

       301.935,14 €

 

Seit dem 01.01.2007 ist das KAG für die Gebührenerhebung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung nicht mehr anzuwenden. Damit entfällt künftig ein Ausgleich von Kostenüber- bzw. – unterdeckungen.

 

Soweit die nunmehr durch das Gebührengesetz NRW festgesetzten Gebührensätze zur Kostendeckung nicht ausreichen, soll vor einer möglichen Anpassung die Überdeckung „aufgezehrt“ werden.

 

Für den Großbetrieb Westfleisch war für das Betriebsjahr 2009 bei zunächst  unveränderten Gebührensätzen eine Entnahme von rd. 165.000,-- € vorgesehen (vgl. hierzu SV 7-1164). Im Rahmen der Gebührenüberprüfung und –anpassung im IV. Quartal 2009 mussten dann jedoch die noch vorhandenen Gebührenüberhänge in Höhe von insgesamt 295.910,89 € in Anspruch genommen werden.

 

Diese Entwicklung ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass im Gegensatz zu den der Kalkulation ursprünglich zugrunde gelegten Schlachtmengen die vom Großbetrieb geplanten und der Kalkulation zugrunde gelegten Zerlegemengen (Planzahl 200.000 to.) deutlich unterschritten wurden.

 

Auch für die Klein- und sonstigen Betriebe musste der noch vorhandene Gebührenüberhang zur Abdeckung des Fehlbetrages 2009 in voller Höhe eingesetzt werden.

 

Die bisher sowohl für den Großbetrieb als auch für die Klein- und sonstigen Betriebe erzielten und fortgeschriebenen Gebührenüberhänge sind zum 31.12.2009 somit sämtlich aufgebraucht.

 

 

 

Prognose zur künftigen Gebührensatzentwicklung

 

Die Verwaltung hatte dem Kreistag vorgeschlagen, neben einer notwendigen rückwirkenden Gebührensatzerhöhung ab dem 01.10.2009 auf 1,36 € eine weitere Gebührensatzerhöhung ab dem 01.01.2010 für die Fleischuntersuchung von Schweinen am Großbetrieb Westfleisch zu beschließen. Vom Kreistag erging die Aufforderung an die Verwaltung, vor einer Gebührenerhöhung ab dem 01.01.2010 zunächst die Erforderlichkeit mit dem betroffenen Gebührenzahler zu prüfen und ggf. eine erforderliche rückwirkende weitere Gebührensatzerhöhung auf den Weg zu bringen.

 

Ein Gespräch mit Vertretern des Großbetriebes Westfleisch hat im Dezember 2009 stattgefunden. Es wurde vereinbart, eine weitere Gebührensatzerhöhung den politischen Gremien erst dann vorzuschlagen, wenn sich dieses auf Basis des vorliegenden Betriebsergebnisses 2009 und der weiteren Entwicklung in den ersten Monaten des Betriebsjahres 2010 zur Erreichung der Kostendeckung als notwendig erweist.

 

Im Rahmen des unterjährigen Berichtswesens (Stand: 30.04.2010) wurde nun ermittelt, dass bei gleichbleibender Entwicklung der geschlachteten Tiere und der zerlegten Menge Fleisch in 2010 den erwarteten Erlösen von rd. 2.937.000 € voraussichtlich Aufwendungen von rd. 2.977.000 € gegenüber stehen werden. Im Rahmen der Kostenrechnung wird somit voraussichtlich ein Minus von rd. 40.000 € erwartet.

 

Wird eine Kostendeckung bei den Klein- und sonstigen Betrieben unterstellt, bedeutet diese Entwicklung ein Minus von rd. 2 ct. je beim Großbetrieb geschlachtetem Schwein. Der derzeitige Gebührensatz von 1,36 € je Schwein wäre somit nicht kostendeckend.

 

Am 19.05.2010 fanden die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten in der Fleischuntersuchung statt. Die Tarifvertragsparteilen haben eine Einigung erzielt, Es wurde eine beiderseitige Erklärungsfrist bis zum 30.06.2010 vereinbart. Es zeichnet sich eine Erhöhung der Stunden- und Stückvergütungen (letztere betreffen die Klein- und sonstigen Betriebe) in Höhe von 1,2 % ab 01.05.2010 ab.

 

Die konkreten Auswirkungen aus der Tariferhöhung müssen im Hinblick auf veränderte Aufwendungen insofern noch weiter gewertet werden. Zur nächsten Sitzungsperiode wird daher eine aktuelle Gebührensatzkalkulation vorgelegt werden.

 

Der Großbetrieb Westfleisch hat verbindlich zugesichert, einer rückwirkenden Gebührensatzerhöhung für einen Zeitraum von 9 Monaten nicht unter dem Aspekt des bestehenden Vertrauensschutzes zu beklagen. Insofern könnte eine Entscheidung über die zur Erreichung der Kostendeckung notwendigen rückwirkenden Gebührensatzerhöhung nach weiterer sorgfältiger Prognose im September d. J. herbeigeführt werden.