Betreff
Investitionskostenförderung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit gemäß dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld
Antrag des Vereines Ökumenischer Jugendtreff Senden e.V. auf Gewährung eines Kreiszuschusses zu ergänzenden Einrichtungskosten zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit vom 14. Okt. 2010
Vorlage
SV-8-0304
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Verein Ökumenischer Jugendtreff Senden e.V. wird für die ergänzende und ersatzbeschaffende Einrichtungausstattung seiner Jugendeinrichtungen ein Kreiszuschuss in Höhe von bis zu 629,50 EUR bewilligt.

 

Begründung:

 

I. Problem

Der Verein Ökumenischer Jugendtreff Senden e.V. ist seit 2000 Träger der Offenen Kinder – und Jugendarbeit in der Gemeinde Senden.

Er betreibt in allen drei Ortsteilen der Gemeinde Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.

Die Freizeit- und Bildungsangebote von den pädagogischen Fachkräften des Vereins werden in Räumlichkeiten der Kirchengemeinden sowie der politischen Gemeinde angeboten und durchgeführt.

Das vorhandene Einrichtungsmobiliar in zwei Einrichtungen muss teilweise erneuert bzw. soll ergänzt werden. Angeschafft werden sollen Sitzmöbel, Tische und Schränke im Gesamtwert von voraussichtlich 2.518,00 EUR (s. Anlage zur SV).

 

 

II. Lösung

Gemäß den Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld werden u.a. die Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von Einrichtungsgegenständen für Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit unter der Voraussetzung gefördert, dass die Anschaffung zur Erfüllung der Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit geeignet und nach Maßgabe der Ergebnisse der Jugendhilfeplanung notwendig ist.

Der Kreiszuschuss wird vom Jugendhilfeausschuss festgelegt. Er beträgt bis zu 25 % der anerkannten Gesamtkosten.

 

Offene Kinder- und Jugendarbeit muss auch in entsprechend ausgestatteten Räumen stattfinden. Die vorhandenen Einrichtungsgegenstände sind austauschwürdig. Die ergänzende Beschaffung weiterer Einrichtungsgegenstände ist sinnvoll und bedarfsgerecht.

 

Der Verein hat bislang noch keinen Antrag auf Investitionskostenförderung gestellt.

 

Die Finanzierung stellt sich vorläufig wie folgt dar:

 

voraussichtliche Gesamtkosten                                                         2.518,00 EUR

berücksichtungsfähige Gesamtkosten                                               2.518,00 EUR

Kreiszuschuss 25%                                                                              629,50 EUR

Eigenmittel des Vereins Ökumenischer Jugendtreff                          1.888,50 EUR

 

Eine endgültige Festsetzung des Kreiszuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

 

 

III. Alternativen

Keine

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Sachkonto 531 800 für das Hausjaltsjahr 2010 eingeplant. Entsprechend der jeweiligen Zweckbindungsfrist erfolgt die jährlich Aufwandsabschreibung.


 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.