Antrag des Vereines Ökumenischer Jugendtreff Senden e.V. auf Gewährung eines Kreiszuschusses zu ergänzenden Einrichtungskosten zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit vom 14. Okt. 2010
Beschlussvorschlag:
Dem Verein
Ökumenischer Jugendtreff Senden e.V. wird für die
ergänzende und ersatzbeschaffende Einrichtungausstattung seiner
Jugendeinrichtungen ein Kreiszuschuss in Höhe von bis zu 629,50 EUR bewilligt.
Begründung:
I. Problem
Der Verein Ökumenischer Jugendtreff Senden e.V. ist seit 2000 Träger der
Offenen Kinder – und Jugendarbeit in der Gemeinde Senden.
Er betreibt in allen drei Ortsteilen der Gemeinde Einrichtungen der
Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Die Freizeit- und Bildungsangebote von den pädagogischen Fachkräften des
Vereins werden in Räumlichkeiten der Kirchengemeinden sowie der politischen
Gemeinde angeboten und durchgeführt.
Das vorhandene Einrichtungsmobiliar in zwei Einrichtungen muss teilweise
erneuert bzw. soll ergänzt werden. Angeschafft werden sollen Sitzmöbel, Tische
und Schränke im Gesamtwert von voraussichtlich 2.518,00 EUR (s. Anlage zur SV).
II. Lösung
Gemäß den Förderbestimmungen zum Kinder- und
Jugendförderplan des Kreises Coesfeld werden u.a. die Ersatz- und
Ergänzungsbeschaffung von Einrichtungsgegenständen für Einrichtungen der
Offenen Kinder- und Jugendarbeit unter der Voraussetzung gefördert, dass die Anschaffung
zur Erfüllung der Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit geeignet und nach
Maßgabe der Ergebnisse der Jugendhilfeplanung notwendig ist.
Der Kreiszuschuss wird
vom Jugendhilfeausschuss festgelegt. Er beträgt bis zu 25 % der anerkannten
Gesamtkosten.
Offene Kinder- und Jugendarbeit
muss auch in entsprechend ausgestatteten Räumen stattfinden. Die vorhandenen Einrichtungsgegenstände
sind austauschwürdig. Die ergänzende Beschaffung weiterer Einrichtungsgegenstände
ist sinnvoll und bedarfsgerecht.
Der Verein hat bislang noch keinen Antrag
auf Investitionskostenförderung
gestellt.
Die Finanzierung stellt sich vorläufig wie folgt dar:
voraussichtliche Gesamtkosten 2.518,00 EUR
berücksichtungsfähige Gesamtkosten 2.518,00
EUR
Kreiszuschuss 25% 629,50 EUR
Eigenmittel des Vereins Ökumenischer Jugendtreff 1.888,50 EUR
Eine endgültige Festsetzung
des Kreiszuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
III.
Alternativen
Keine
IV.
Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Sachkonto 531 800
für das Hausjaltsjahr 2010 eingeplant. Entsprechend der jeweiligen
Zweckbindungsfrist erfolgt die jährlich Aufwandsabschreibung.
V.
Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 71 SGB
VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld
und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss
für die Entscheidung zuständig.