Betreff
Kindergartenbedarfsplanung 2011/12
Vorlage
SV-8-0306
Aktenzeichen
51.2.3
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sachstandsbericht zur Kindergartenbedarfsplanung 2011/12 wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wird beauftragt, das Erstellen des Kindergartenbedarfsplanes 2011/12 zu begleiten.

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Die Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2011/12 muss entsprechend der Regelungen des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz – KiBiz – bis zum 15.03.2011  abgeschlossen sein. Der Kindergartenbedarfsplan 2011/12 bildet dann die Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen im am 01.08.2011 beginnenden Kindergartenjahr 2011/12.

Zum Ablauf der Planungsschritte wurde der als Anlage 1 beigefügte Zeitplan erstellt.

Die Auswertung der Belegungsstrukturen und Nachfragedaten für das derzeit laufende Kindergartenjahr 2010/11 ist Ende September erfolgt. Diese Daten sind zusammengefasst als Anlage 2 beigefügt.

 

Die Ausgangssituation für die Planung ist damit weitestgehend bekannt.

Bei der Erstellung des Kindergartenbedarfsplanes ergeben sich neben dem schon in den letzten Jahren als problematisch erkannten engen Zeitraums bis zum Meldestichtag für die Betriebskostenförderung des Landes am 15.03. für den Planungszeitraum 01.08.2011 bis 31.07.2012 weitere Schwierigkeiten.

 

Von besonderer Bedeutung sind dabei

 

-          die mit dem Bewilligungsstopp des Landes bei der Investitionsförderung verbundenen Verzögerungen bei der Einrichtung altersentsprechender Räumlichkeiten für Kinder unter drei Jahren

-          Mitteilung des Landesjugendamtes, dass weitere Übergangslösungen zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren ohne ausreichendes Raumprogramm nur noch in Ausnahmefällen mitgetragen werden

-          Revision des KiBiz; die Ergebnisse sollen schon ab dem 01.08.2011 Berücksichtigung finden; Details sind noch nicht bekannt

 

Über diese Unwägbarkeiten und die Auswirkungen auf das Bedarfsplanungsverfahren 2011/12 habe ich die Bürgermeister/in und die Kindergartenträger mit Rundschreiben vom 08.11.2010 (Anlage 3) informiert. Ein erster Planungsvorschlag, der i.d.R. nur den Status quo 2010/11 berücksichtigt, wird den Trägern Mitte November 2010 zugesandt. Eine zusammenfassende Übersicht dieser Planungsvorschläge kann in der Jugendhilfeausschusssitzung am 07.12.2010 zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Kindergartenträger wurden gebeten, die Planungsvorschläge zu prüfen und hierzu bis Ende November Stellung zu nehmen. Für den Fall, dass Baumaßnahmen bis zum Sommer 2011 abgeschlossen werden können und die Entwicklung der Kinderzahlen einen weiteren Ausbauschritt U3 zulässt, werde ich dieses bei der weiteren Planung berücksichtigen. Konkrete Erkenntnisse hierzu werden voraussichtlich erst nach der Entscheidung des Landtages über den Nachtragshaushalt 2010, durch den auch zusätzliche Mittel für die Investitionsförderung U3 bereit gestellt werden sollen, vorliegen.

 

Dass der für 2011/12 angedachte Ausbauschritt, für 25 % der unterdreijährigen Kinder einen Kindergartenplatz anzubieten, realisiert werden kann, ist derzeit noch nicht absehbar und von der weiteren Entwicklung bei der Investitionsförderung und der Bereitschaft von Trägern, Kindergartenteams und Landesjugendamt, im Einzelfall weitere Übergangslösungen mitzutragen, abhängig.

Die Entscheidung über den Kindergartenbedarfsplan 2011/12 muss vor dem 15.03.2011 erfolgen. D.h. die Planung ist bis zur Kreistagssitzung am 02.03.2011 (Vorberatung Jugendhilfeausschuss am 17.02.2011) abzuschließen. Entwicklungen, die das Einrichten von weiteren Plätzen für die Altersgruppe der Unterdreijährigen ermöglichen, werden sich bis dahin hoffentlich -  wahrscheinlich aber erst kurzfristig - ergeben, so dass eine Berücksichtigung bei der weiteren Planung erfolgen sollte.

 

II.  Lösung

Die weiteren Entwicklungen und Planungsschritte bis zur Beratung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17. Februar 2011 und Entscheidung über den Kindergartenbedarfsplan in der Kreistagssitzung am 02.03.2011 können durch den Unterausschuss Jugendhilfeplanung begleitet werden.

 

III. Alternativen

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Abschließende Aussagen hierzu sind noch nicht möglich. Im Rahmen der KiBiz-Revision ist u.a. vorgesehen, die Finanzierung der Trägeranteile, die Auskömmlichkeit der Kind-Pauschalen und die personelle Besetzung in den Tageseinrichtungen, aber auch die Erhebung von Elternbeiträgen zu prüfen. Auswirkungen auf die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen durch den Kreis Coesfeld können nicht ausgeschlossen werden.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt ist der Jugendhilfeausschuss u.a. für Entscheidungen im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung zuständig.