Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wendet sich mit einer Resolution an den Gemeinsamen Bundesausschuss, den Bundesminister für Gesundheit und weitere Verantwortliche für die gesundheitliche Versorgung Neugeborener und tritt dafür ein, dass auch zukünftig Frühgeborene mit höchster Anforderungsstufe im Perinatalzentrum des St. Vincenz-Hospitals (Christophorus-Kliniken) in Coesfeld versorgt werden können.
Begründung:
I. - V.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist nach eigener
Darstellung „das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der
Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in
Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte
und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV
erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der
Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.“
In der Neonatolgie (Neugeborenenmedizin) wird unterschieden
zwischen Perinatalzentrum Level 1, Perinatalzentrum Level 2, Perinatalem
Schwerpunkt und der Geburtsklinik. Das St. Vincenz-Hospital in Coesfeld
(Christophorus Kliniken) verfügt über einen neonatologischen Schwerpunkt und
kann als Perinatalzentrum der Stufe Level 1 auch Frühgeborene mit höchstem
Risiko versorgen. Perinatalzentren der Stufe 2 versorgen Kinder mit hohem
Risiko.
Der Gemeinsame
Bundesausschuss hat unlängst beschlossen, die Mindestfallzahl für die in
Perinatalzentren des Levels 1 versorgten
Frühgeborenen mit einem Gewicht von weniger als 1.250 Gramm mit Wirkung vom
01.01.2011 von 14 auf 30 zu erhöhen. Die
Neuregelung würde dazu führen, dass das Perinatalzentrum in Coesfeld seine
erfolgreiche Arbeit im Level-1-Bereich nicht fortsetzen könnte und sich auf
Behandlungen im Rahmen eines Perinatalzentrums Level 2 beschränken müsste.