Betreff
Unterjähriges Berichtswesen;
hier: Finanzbericht / Produktbericht zum 30.04.2004
Vorlage
SV-6-0913
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

 

Begründung:

I.   Problem

 

Der Finanzbericht/Produktbericht des Fachbereichs 3 - Vermessung, Bauen und Umwelt - zum 30.04.2004 wird anliegend zur Verfügung gestellt. (Budgetübersicht Verwaltungshaushalt – Anlage 1- und Budgetübersicht Vermögenshaushalt – Anlage 2-).

 

Die Haushaltsabwicklung im FB 3 verläuft bisher weitestgehend planmäßig, von gravierenden Abweichungen ist nach dem ersten Trimester 2004 nicht auszugehen. Vielmehr ist zu erwarten, dass die noch ausgewiesene Verschlechterung von ca. 28.000 € im Laufe des Jahres 2004 noch auszugleichen ist.

Im Vermögenshaushalt ist derzeit von einer planmäßigen Abwicklung des Haushalts 2004 auszugehen.

 

Kostenrechnende Einrichtung “Abfallwirtschaft”

 

Restabfallentsorgung

 

Die Menge des Restmülls belief sich im I. Trimester 2004 auf rd. 8.350 to. Gegenüber dem gleichen Zeitraum in 2003 ist dieses ein Rückgang der Abfallmengen um rd. 1,5 %.

 

Bodendeponie Flamschen

 

Während im Jahr 2003 insgesamt nur rd. 3.800 to Boden auf der Bodendeponie Coesfeld-Flamschen zur Ablagerung gekommen sind, sind im I. Trimester 2004 bereits rd. 11.000 to deponiert worden. Es ist zu erwarten, dass auch in der Folgezeit d. J. noch erhebliche Bodenmengen abgelagert werden.

 

Verwertbare Abfälle

 

Die im I. Trimester 2004 dem Kreis zur Verwertung überlassenen verwertbaren Abfallmengen entsprechen den Mengen des Vorjahres.

 

II.  Lösung

 

Der Ausschuss nimmt den Finanzbericht/Produktbericht zum Stand 30.04.2004 zur Kenntnis und empfiehlt ggf. Änderungen bei den Produktstandards.

 

III. Alternativen - IV.  Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Änderungen von Standards haben möglicherweise Auswirkungen auf das Budget oder sogar auf den Gesamthaushalt. Eine Veränderung des Zuschussbedarfs einzelner Produktbereiche hat ggf. zur Folge, dass Änderungen in anderen Produktbereichen / Budgets erforderlich sind, um den Haushaltsausgleich sicherzustellen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach den Beschluss des Kreistages vom 20.10.1999 ist der Ausschuss für Bauen, Vermessung, Landschaft und Umwelt zuständig die Vorberatung des Budgets III.

 

Anlagen:

 

Produktbericht zum 30.04.2004 – Ablage 1 – Verwaltungshaushalt und Anlage 2 - Vermögenshaushalt