Betreff
Genehmigung von Dienstreisen
Vorlage
SV-8-0484
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Den von den Kreistagsfraktionen benannten Delegierten wird die Teilnahme am 2. Kreistagsforum NRW des Landkreistages NRW am 17.10. bzw. 19.10.2011 in Düsseldorf als Dienstreise genehmigt.

Begründung:

 

I.   Problem

Nach der gelungenen Premiere im Oktober 2010 lädt der Landkreistag NRW zum 2. Kreistagsforum für Delegierte aus den Kreistagen bzw. dem Städteregionstag Aachen ein. Das 2. Kreistagsforum NRW findet aus Kapazitätsgründen wiederum an zwei auszuwählenden Alternativterminen statt, und zwar am Montag, 17.10.2011 oder Mittwoch, 19.10.2011 in der Geschäftsstelle des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 8, 40213 Düsseldorf. Jeweils ein Mitglied jeder Fraktion aus jedem Kreistag soll die Möglichkeit erhalten, sich mit den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Kreistagen auszutauschen und sich über wesentliche kommunalpolitische Handlungsfelder der Verbandsarbeit zu informieren. Im Mittelpunkt des 2. Kreistagsforums NRW werden die Themen Gemeindefinanzierungsgesetz 2012, die Altschuldenhilfe für notleidende Kommunen sowie der Planungsstand der Landesregierung zur Novellierung der Kommunalverfassung unter besonderer Berücksichtigung des Ehrenamtes stehen.

 

II.  Lösung

Mit Schreiben vom 01.07.2011 wurden die Vorsitzenden der im Kreistag des Kreises Coesfeld vertretenen Fraktionen gebeten, jeweils eine Delegierte bzw. einen Delegierten für die Teilnahme zu melden. Den benannten Delegierten wird die Teilnahme am 2. Kreistagsforum NRW in Düsseldorf am 17.10. bzw. 19.10.2011 als Dienstreise genehmigt.

 

III. Alternativen

Die Teilnahme am 2. Kreistagsforum NRW in Düsseldorf wird nicht als Dienstreise genehmigt.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Den Kreistagsabgeordneten und den sachkundigen Bürgern stehen Entschädigungen nach dem Landesreisekostengesetz und ggf. Verdienstausfall zu. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 9 Abs. 7 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld ist der Kreisausschuss für die Genehmigung von Dienstreisen der Kreistagsabgeordneten und sachkundigen Bürger zuständig.