Betreff
Änderung der Satzung für den Zweckverband "Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Münsterland
hier: § 5 Abs. 2 Anzahl der zu entsendenden Mitglieder aus den Kreistagen
Vorlage
SV-6-0928
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der beabsichtigen Änderung zu § 5 Abs. 2 der Satzung für den Zweckverband „Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Münsterland“ wird zugestimmt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Der Kreistag hat sich in seiner Sitzung am 12.05.2004 mit der Änderung der Satzung des Zweckverbandes „Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Münsterland“ (ZVM) befasst und den beabsichtigten Änderungen zugestimmt. Im Vorfeld dieser Diskussionen hatte der Kreis Coesfeld mit Schreiben vom 25.08.2003 über die beabsichtigten Änderungen hinaus, auch eine Reduzierung der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes angeregt und um eine offene Diskussion innerhalb der Verbandsversammlung gebeten.

 

Begründet wurde dieser Vorschlag mit einer Reduzierung des Gremienaufwandes und den entsprechenden Kosten sowohl beim Zweckverband als auch bei den entsendenden Mitgliedskörperschaften. Als Vergleich besteht z.B. die Verbandsversammlung im benachbarten Zweckverband SPNV Ruhr-Lippe, der im Hinblick auf die Fläche , die Einwohnerzahl und das SPNV-Angebot durchaus mit dem ZVM vergleichbar ist, nur aus 25 Personen (5 Vertreter je Verbandsmitglied).

 

Die offene Diskussion wurde in der Sitzung der Verbandsversammlung unter TOP 9 Änderung der Satzung für den „Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Münsterland“ geführt. Ein Vorschlag lautete, die Mitglieder der Verbandsversammlung auf 25 Personen zu reduzieren (fünf Vertreter je Verbandsmitglied = 4 Kreistags-/Ratsmitglieder sowie einen Verwaltungsvertreter). Im Rahmen der Sitzung der Verbandsversammlung am 01.03.2004 hatte es zu diesem Punkt unterschiedliche Standpunkte gegeben. Ein Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht ergangen.

 

In der Verbandsversammlung am 05.07.2004 soll aufgrund der Diskussion aus der letzten Verbandsversammlung neben den beabsichtigten Änderungen der Satzung, denen der Kreistag bereits in der Sitzung am 12.05.2004 zugestimmt hat, auch ein Beschluss hinsichtlich der Anzahl der zu entsendenden Mitglieder aus den Kreistagen gem. § 5 Abs. 2 der Satzung herbeigeführt werden. Demnach wird vorgeschlagen, die Anzahl der Mitglieder abweichend vom ursprünglichen Vorschlag nicht auf 25 sonder auf 30 Mitglieder (6 Vertreter je Verbandsmitglied = 5 Kreistags-/Ratsmitglieder sowie ein Verwaltungsvertreter) zu reduzieren.

 

Gemäß Kreistagsbeschluss vom 27.09.1995 sind die Vertreter des Kreises Coesfeld in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes angewiesen, Satzungsänderungen nur nach vorheriger Beschlussfassung durch den Kreistag des Kreises Coesfeld zuzustimmen.

 

II.  Lösung

 

Die vorgesehene Satzungsänderung zu § 5 Abs. 2 wurde auf Anregung des Kreises Coesfeld in die Verbandsversammlung eingebracht und stellt eine sinnvolle Maßnahme zur Reduzierung des Gremienaufwandes und der damit verbundenen Kosten dar. Es wird vorgeschlagen, der beabsichtigten Änderung zu § 5 Abs. 2 der Satzung für den Zweckverband „Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Münsterland“ zuzustimmen.

 

III. Alternativen

 

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Keine

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Gem. Beschluss des Kreistages vom 27.09.1995 ist der Kreistag für die Entscheidung zuständig.

 

Anlagen: