Beschlussvorschlag:
Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf der Neufassung der
Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im
Gelegenheitsverkehr mit Taxen (Taxentarif) für den Kreis Coesfeld wird
beschlossen.
Begründung:
I. Problem
Der
Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen
e.V. in Dortmund beantragt mit Schreiben vom 15.06.2012, den seit dem
01.02.2008 geltenden Taxentarif zu ändern und führt hierzu aus:
„Im September 2007 beantragten wir letztmalig
eine Anhebung des Taxentarifes für den Kreis Coesfeld. Die Erhöhung trat zum
01.02.2008 in Kraft.
Seit der damaligen Antragstellung sind
inzwischen über viereinhalb Jahre vergangen. Die eingetretenen
Kostensteigerungen machen eine Anpassung des Taxentarifes unumgänglich.
Namens der Unternehmerschaft bitten wir Sie
im Einzelnen um folgende Änderungen:
- Erhöhung des Grundpreises für die Inanspruchnahme eines Taxis von
€ 2,50 auf € 2,70 an Werktagen in der Zeit von 06.00 Uhr – 22.00 Uhr sowie
von € 2,90 auf € 3,10 an Werktagen in der Zeit von 22.00 Uhr – 06.00 Uhr
sowie an Sonn- und Feiertagen.
- Erhöhung der Kilometergebühr für die Inanspruchnahme eines Taxis
von € 1,50 auf € 1,70 an Werktagen in der Zeit von 06.00 Uhr – 22.00 Uhr
sowie von € 1,60 auf € 1,80 an Werktagen in der Zeit von 22.00 Uhr – 06.00
Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen (Tarifstufe 1).
- Erhöhung der Kilometergebühr für Anfahrten für die Inanspruchnahme
eines Taxis oder Großraumtaxis von € 0,80 auf € 0,90 an Werktagen in der
Zeit von 06.00 Uhr – 22.00 Uhr sowie von € 0,90 auf € 1,00 an Werktagen in
der Zeit von 22.00 Uhr – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen
(Tarifstufen 2 und 4).
- Erhöhung des Grundpreises für die Inanspruchnahme eines
Großraumtaxis von € 3,50 auf € 3,70 an Werktagen in der Zeit von 06.00 Uhr
– 22.00 Uhr sowie von € 3,90 auf € 4,10 an Werktagen in der Zeit von 22.00
Uhr – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen.
- Erhöhung der Kilometergebühr für die Inanspruchnahme eines
Großraumtaxis von € 1,80 auf € 2,00 an Werktagen in der Zeit von 06.00 Uhr
– 22.00 Uhr sowie von € 1,90 auf €
2,10 an Werktagen in der Zeit von 22.00 Uhr – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und
Feiertagen (Tarifstufe 3).“
Begründet
wird der Antrag vom Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs
Nordrhein-Westfalen e.V. wie folgt:
„Seit
der letzten Antragstellung im September 2007 haben sich in den für das
Taxengewerbe dominierenden Kostenbereichen zum Teil erhebliche Steigerungen
ergeben. Die wichtigsten führen wir im Folgenden kurz auf. Die Zahlen wurden
uns vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen zur
Verfügung gestellt. Das Basisjahr ist das Jahr 2005, welches auf 100 gesetzt
wurde.
1. Kraftfahrerpreisindex allgemein:
Insgesamt ist der
Kraftfahrerpreisindex von 107,5 auf 119,7 gestiegen. Die Steigerungsrate liegt
somit bei 11,3 %.
2. Kosten für Ersatzteile, Zubehör und Pflegemittel:
Der Index für diesen Kostenbereich ist von 102,8 auf 117,9
gestiegen. Dies entspricht
einer Erhöhung von 14,7 %.
3. Kosten für Reparaturen, Inspektionen und Wagenwäsche:
Für diesen
Bereich ist der Index von 106,0 auf 113,2 gestiegen, was einer Erhöhung von 6,8 % entspricht.
4. Kraftstoffkosten:
Der Index für den Dieselkraftstoff lag bei unserer letzten
Antragstellung bei 111,6.
Dieser Index liegt derzeit bei 144,4. Dies entspricht einer
Steigerung von 29,4 %.
5. Verbraucherpreisindex:
Der Index ist von 104,2 auf 112,1 Punkte gestiegen. Die
Steigerungsrate liegt hier bei
7,6 %.“
Im Übrigen führt der Verband zur Begründung
u.a. weiter aus:
„Wir weisen im Rahmen solcher
Antragsverfahren immer wieder darauf hin, dass sich alle Verantwortlichen
bewusst machen müssen, dass das Taxigewerbe – obwohl es als Ergänzung zum ÖPNV
gilt – keine Subventionen erhält. Um weiterhin zu gewährleisten, dass
die Unternehmen in die Lage versetzt werden ihren steuerlichen und
sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen nachkommen zu können, soll diese
Tarifanhebung einen wichtigen Beitrag leisten.
Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf
hin, dass derzeit in vielen Städten und Kreisen unseres Verbandsgebietes
Anträge auf Erhöhung der Taxentarife gestellt wurden bzw. gestellt werden.“
Nach
einer von hier durchgeführten Befragung aller Taxenunternehmen im Kreis
Coesfeld wird den beantragten Änderungen des Taxentarifes ohne Ausnahme zugestimmt.
Die als
Anlage 2 beigefügte Übersicht veranschaulicht den derzeitigen und den beantragten
Taxentarif.
Im
Rahmen des Anhörverfahrens gem. § 51 Abs. 3 i.V.m. § 14 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz
wurde den Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld, dem Dezernat 55/56 der
Bezirksregierung Münster –Arbeitsschutz Coesfeld-, der Gewerkschaft ver.di Bezirk
Münsterland und der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Gelegenheit gegeben,
zu der beantragten Tarifänderung Stellung zu nehmen.
Die
Gemeinden Havixbeck, Nottuln, Rosendahl und Senden sowie die Bezirksregierung
Münster haben keine Bedenken gegen die beabsichtigten Tarifänderungen.
Stellungnahmen der übrigen Städte und
Gemeinden des Kreises sowie der Gewerkschaft ver.di Bezirk Münsterland liegen
nicht vor.
Die
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen führt in ihrer Stellungnahme aus:
„Der
Taxitarif für den Kreis Coesfeld wurde letztmalig zum 01.02.2008 geändert. Die
vorgeschlagene Anpassung würde folgende Auswirkungen (nur Grund- und
Kilometergebühr) auf die Fahrpreise haben:
Entfernung |
vor der
Erhöhung |
nach der
Erhöhung |
Erhöhung |
|||
|
Tagtarif |
Nachttarif |
Tagtarif |
Nachttarif |
Tagtarif |
Nachttarif |
5 km |
10,00 |
10,90 |
11,20 |
12,10 |
12,0 % |
11,0 % |
10 km |
17,50 |
18,90 |
19,70 |
21,10 |
12,6 % |
11,6 % |
15 km |
25,00 |
26,90 |
28,20 |
30,10 |
12,8 % |
11,9 % |
Durchschnitt gerundet |
12,5 % |
11,5 % |
Die
Indexzahlen des Statistischen Bundesamtes führen für den Zeitraum von
Februar 2008 bis Mai 2012 zu folgenden Werten:
Index |
Februar
2008 |
Mai
2012 |
Erhöhung |
Verbraucherpreisindex |
105,8 |
112,6 |
6,4 % |
Kraftfahrer-Preisindex |
108,9 |
119,0 |
9,3 % |
Preisindex
Diesel |
118,4 |
138,6 |
17,1 % |
Die
Index-Veränderung von einem Zeitpunkt zum anderen – berechnet als Veränderung
in Prozent – kann als allgemeine Preisveränderungsrate aus Sicht der
Verbraucher interpretiert werden.
Bei
der beantragten Tariferhöhung sollte berücksichtigt werden, dass neben der
aktuellen und zukünftigen Verteuerung der Kraftstoffpreise (im
Vergleichszeitraum allein 17,1 %) auch die Kosten für Fahrzeuganschaffung,
Ersatzteile, Reparatur und Inspektion gestiegen sind. Die erhebliche
Verteuerung der Kraftstoffpreise belastet die Ertragssituation der Unternehmen
zunehmend. Tendenziell werden diese auch in Zukunft aufwärts gerichtet bleiben.
Gerade in dieser Branche ist der Anteil der Kraftstoffkosten an den
Gesamtbetriebskosten besonders hoch. Gleichzeitig ist die Auslastung der
Fahrzeuge wegen der Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und
durch ein verändertes Freizeit- und Mobilitätsverhalten gesunken. Die
Bereithaltungskosten des Fahrzeugs verteilen sich damit auf weniger Fahrten.
Insbesondere
im Hinblick darauf, das die neue Tarifstruktur voraussichtlich für einen längeren
Zeitraum festgeschrieben wird und damit auch die künftige Kostendeckung sowie
die Ertragslage der Taxiunternehmen sicherstellen soll, werden gegen die
beantragte Tariferhöhung von der IHK Nord Westfalen keine Bedenken erhoben.“
II. Lösung
Die
Verwaltung schlägt eine Neufassung der Rechtsverordnung (Taxentarif) vor.
Die
Neufassung beinhaltet die Festsetzung der Beförderungsentgelte, wie vom Verband
des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen e.V.
beantragt. Die einzelnen Entgelte sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Nach §
51 Abs. 3 i.V.m. § 39 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz gilt grundsätzlich bei
der Festsetzung der Beförderungsentgelte im Taxenverkehr, dass diese
- unter Berücksichtigung der
wirtschaftlichen Lage der Taxiunternehmer sowie
- unter Berücksichtigung einer
ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen
technischen Entwicklung angemessen sind und
- mit den öffentlichen
Verkehrsinteressen und dem Gemeinwohl in Einklang stehen.
Danach
müssen Entgelte für Taxen so festgesetzt werden, dass sie kostendeckend sind,
eine angemessene Gewinnspanne enthalten und in Einklang mit den öffentlichen
Verkehrsinteressen und dem Gemeinwohl stehen.
Die vom
Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen
e.V. dargelegten Steigerungen in den für das Taxigewerbe dominierenden Kostenbereichen
wurden von hier überprüft. Sie entsprechen dem von Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) herausgegebenen
Zahlenmaterial für Nordrhein-Westfalen.
Zusammengefasst
stellt sich die Situation wie folgt dar:
Index
NRW |
Indexstand (Punkte) auf der Basis 2005 = 100 |
Veränderung % |
|
Sept. 2007 |
April 2012 |
||
Kraftfahrerpreisindex allgemein |
107,5 |
119,7 |
+ 11,3 |
Ersatzteile, Zubehör,
Pflegemittel |
102,8 |
117,9 |
+ 14,7 |
Reparaturen, Inspektion,
Wagenwäsche |
106,0 |
113,2 |
+ 6,8 |
Kraftstoffkosten (Diesel) |
111,6 |
144,4 |
+ 29,4 |
Verbraucherpreisindex NRW |
104,2 |
112,1 |
+ 7,6 |
Auf
Grund der dargelegten Kostensteigerungen erscheint eine Anhebung des Taxentarifes
für den Kreis Coesfeld zum 01.11.2012, wie vom Verband des privaten
gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen e.V. beantragt, von
der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen befürwortet und von hier
vorgeschlagen, gerechtfertigt.
In der Anlage
3 sind zum Vergleich die derzeit gültigen sowie die vom Verband beantragten
Taxentarife der Nachbarkreise und des Kreises Coesfeld aufgeführt. Des weiteren
ist der jeweilige Vorschlag der Verwaltung dargestellt.
Die vom
Verband beantragten Anhebungen der Taxentarife wurden von den Kreisen im
Münsterland im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit erörtert. Dabei wurde
versucht, die Tarife bzw. die notwendigen Anpassungen weitestgehend
abzustimmen. Der Verband hat beim Kreis Coesfeld erst nach dieser Abstimmung
eine Tariferhöhung beantragt. Daher weicht der Vorschlag der Verwaltung nicht
vom Antrag des Verbandes ab.
Im
Ergebnis wird die vorgeschlagene Erhöhung der Beförderungsentgelte für angemessen
erachtet. Sie steht sowohl mit den öffentlichen Verkehrsinteressen als auch mit
dem Gemeinwohl in Einklang.
Das
Inkrafttreten der Verordnung ist auf den 01.11.2012 bestimmt worden, da lt.
Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen der Zeitraum zwischen der
Tarifveröffentlichung und dem Inkrafttreten mindestens 3 Wochen betragen soll.
Dieser Zeitraum wird von den Servicestellen der Hersteller der
Fahrpreisanzeiger und von den Eichbehörden benötigt, um die Programmerstellung,
Programmprüfung und Personalplanung vorzunehmen.
III. Alternativen
Unter
Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere der Wahrung der Belange
der Taxenunternehmer, vgl. § 51 Abs. 3 i.V.m. § 39 Abs. 2 PBefG) bestehen keine
vertretbaren Alternativen.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Durch
die Neufassung des Taxentarifes entstehen für den Kreis Coesfeld keine Kosten.
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Die
Zuständigkeit des Kreistages für die Entscheidung ergibt sich aus § 26 Abs. 1 f
der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf der Rechtsverordnung
Anlage 2: Übersicht über den derzeitigen und den beantragten Taxentarif
Anlage 3: Gegenüberstellung der Taxentarife der Nachbarkreise/Kreis Coesfeld