Betreff
Antrag des Arbeitskreises der Schwangerenberatungsstellen im Kreis Coesfeld zur Errichtung eines Fonds zur Übernahme der Kosten der Langzeitverhütung
Vorlage
SV-8-0701
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne –

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.   Problem

Im Kreis Coesfeld gibt es Frauen bzw. Familien mit geringem Einkommen, die u.a. Probleme haben, ärztlich verordnete Langzeitverhütung (z.B. Spirale, Implanon, Sterilisation) zu finanzieren. Die Kosten in einem üblichen Rahmen von etwa 300 bis 450 € müssen im Voraus in der vollständigen Höhe beglichen werden.

 

Im Regelsatz für SGB II- und SGB XII-Empfängerinnen sind Verhütungsmittelkosten nicht berücksichtigt. Die Realität zeigt, dass den betroffenen Frauen und Paaren ein planmäßiges Ansparen für Verhütung aufgrund des eng bemessenen Regelsatzes nicht möglich ist. Die Folgen sind auch in den Schwangerenberatungsstellen im Kreis Coesfeld spürbar. Seit dem Jahr 2005 hat der Anteil von Beratungen zugenommen, in denen die Finanzierung bzw. die Kosten von Verhütung Thema sind. So müssen Frauen häufig auf billigere und weniger sichere Verhütungsprodukte umsteigen oder verzichten ganz auf Verhütung, riskieren ihre Gesundheit und nicht selten eine ungewollte Schwangerschaft.

 

Zur Verdeutlichung der Problematik sei an dieser Stelle auch auf ein typisches (anonymisiertes) Fallbeispiel hingewiesen.

 

Situation der Familie A.

 

Frau A., 23 Jahre alt / Herr A., 27 Jahre alt

 

Kinder der Familie A.:

 

  1. Lukas, 6 Jahre alt, besucht den Kindergarten bis 16:00 Uhr täglich. Er hat erhebliche Sprachstörungen und Defizite im Sozialverhalten. Die Mutter ist mit der Erziehung völlig überfordert, hat kein Durchsetzungsvermögen. Vater sehr streng.

 

  1. Luise, 4 Jahre alt, ist seit Februar 2011 im Ganztagskindergarten. Erfährt durch den Vater totale Ablehnung und wendet sich auch von sich aus von ihm ab. Er macht ihr deutlich, dass er sie nie wollte und sie sein Leben versaut hat. Luise spricht in Anwesenheit von Fremden nicht ein Wort und reagiert auf Ansprache sehr verzögert. 

 

  1. Franz, 1 Jahr alt, befindet sich wegen Kindervernachlässigung seit November 2011 in Bereitschaftspflege.

 

 

Herr A. ist seit etwa 4 Monaten arbeitslos. Die Familie erhält SGB II-Leistungen. Die letzten beiden Schwangerschaften waren nicht geplant. Die Eheleute haben bei Luise mit Kondom verhütet, die Anwendung war jedoch nicht sachgerecht, so dass das Kondom geplatzt ist. Bei Franz wurde mit der Pille verhütet, die Wirkung wurde jedoch durch die Einnahme eines Antibiotikums aufgehoben. Aus finanziellen Gründen wurde in der folgenden Zeit wieder mit Kondomen verhütet. Im März d.J. war Frau A. erneut schwanger und hat die Schwangerschaft unterbrechen lassen. Der Abbruch wurde vom Land NRW finanziert.

 

Der Arbeitskreis der Schwangerenberatungsstellen hat nun aktuell beantragt (vgl. Anlage), dass auch im Kreis Coesfeld entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten für die Langzeitverhütung geschaffen werden.

 

II.  Lösung

 

In den Kreisen Steinfurt, Warendorf und Borken sowie in den Städten Münster und Bocholt existieren bereits entsprechende Förderungsmöglichkeiten.

 

Der Kreis Steinfurt stellt den Beratungsstellen seit dem Jahr 2005 Gelder in Höhe von 7.500 € jährlich zur Verfügung, wobei diese Mittel - bei stetig steigendem Bedarf - nach wenigen Monaten verbraucht sind.

 

Im Kreis Borken werden etwa 50 Anträge pro Jahr gestellt. Im Jahr 2012 sind bis einschließlich Juli  bereits 27 Anträge gestellt worden.

 

Die Stadt Bocholt stellt jährlich seit dem Jahr 2005 einen Betrag in Höhe von 2.500 € zur Verfügung.

 

Im Stadtgebiet Münster werden über eine stadtnahe Stiftung Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2009 wurde der Ansatz für die Wirtschaftsjahre 2009 und 2010 von 15.000  € auf  20.000 € aufgestockt. Die Mittel wurden vollständig ausgeschöpft.

 

Die Bewilligung von Kostenübernahmen erfolgt in den Nachbarkommunen in der Regel auf der Grundlage von Förderrichtlinien. In der Sitzung erfolgt ergänzender mündlicher Bericht. Das weitere Vorgehen soll beraten werden.

 

 

 

Anlage:

 

Antrag der Schwangerenberatungsstellen