Beschlussvorschlag:
Herr Daniel-Stricker Thiemann wird mit Wirkung vom 01.01.2013 zum Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes bestellt.
Begründung:
I. – III.
In der Abteilung 14 – Rechnungsprüfung hat eine Mitarbeiterin nach Geburt ihrer Kinder Elternzeit in Anspruch genommen. Während der Elternzeit soll die Stelle durch eine zunächst befristete Umsetzung von Herrn Daniel Stricker-Thiemann nachbesetzt werden.
Vor Übernahme der Aufgaben eines Rechnungsprüfers ist Herr Daniel Stricker-Thiemann zum Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes zu bestellen.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Personalaufwendungen sind aus dem im Personaletat zur Verfügung gestellten Mitteln zu decken.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Kreistag ist gem. § 26 Abs. 1 Buchst. p) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen für die Abberufung bzw. Bestellung von Prüfern des Rechnungsprüfungsamtes zuständig.