Betreff
Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
hier: Sachstand des Projekts "JobPerspektive" nach § 16 e SGB II
Vorlage
SV-8-0819
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I. Problem / II. Lösung

 

Im Herbst 2007 hat der Bundesgesetzgeber den Beschäftigungszuschuss nach §16 e SGB II – „JobPerspektive“ geschaffen, um langzeitarbeitslosen Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Mit dem Beschäftigungszuschuss nach § 16 e SGB II wurde eine neue Arbeitgeberleistung ermöglicht, die die Integration von arbeitsmarktfernen Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt zum Ziel hat.

 

Die Förderdauer soll zunächst einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten umfassen. Kann im Einzelfall eine arbeitsfeldbezogene Leistungssteigerung innerhalb der ersten Förderphase erzielt werden und ist die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine entlastende, nützliche Arbeitskraft, so sieht der Gesetzgeber eine Degression der Förderung von bis zu 10 Prozent vor. Sofern nach Ablauf der ersten Förderphase aufgrund einer Negativprognose eine förderfreie Erwerbstätigkeit nicht möglich erscheint, soll die Bewilligung anschließend unbefristet erfolgen.

 

Förderungsfähig im Rahmen der JobPerspektive nach § 16 e SGB II sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in allen Beschäftigungsfeldern. Es werden jedoch keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt.

 

In Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden hat der Kreis Coesfeld in 2008 ein Konzept zur Umsetzung des § 16 e SGB II entwickelt.

Im Jahr 2008 wurden insgesamt 50 Arbeitsplätze mit einer 24-monatigen Förderphase bewilligt. In allen 50 Fällen wurden die Beteiligten flankierend durch das Jobcenter des Kreises Coesfeld begleitet.

Die Stellen wurden mit 11 Arbeitnehmerinnen und 39 Arbeitnehmern besetzt.

Im Unterschied zu anderen Vermittlungsinstrumenten des Jobcenters des Kreises Coesfeld bedarf es hier auch heute noch der individuellen Beratung und Begleitung der Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber.

Innerhalb der Personalstrukturen stehen die nach § 16 e SGB II geförderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sonderstellung und der Arbeitgeber muss zusätzlichen Aufwand aufbringen, um die Mitarbeiter/innen im Arbeitsprozess zu unterstützen und somit ihre Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz zu erhalten.

 

Bis zum 31.12.2012 beendeten 15 Arbeitnehmer/innen die Beschäftigungsperspektive nach der ersten Förderphase. 4 Arbeitnehmer/innen mussten die Beschäftigung aus anderen Gründen abbrechen. 8 Arbeitnehmer/innen konnten durch die JobPerspektive einen unbefristeten Anschlussarbeitsvertrag im ersten Arbeitsmarkt durch ihre arbeitsfeldbezogene Leistungsfähigkeit erhalten.

 

III. Alternativen

 

keine

 

IV.        Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Die Ausführung der o.a. Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes. Das Budget für das Jahr 2012 betrug hierfür ohne Personal 255.885,29 €.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 11.11.2009 (Regelung und Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales. Senioren und Gesundheit gegeben.