Betreff
Errichtung und Betrieb einer Verbraucherberatungsstelle im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-8-0823
Aktenzeichen
01.12.45-01
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit der Verbraucherzentrale NRW und der Stadt Dülmen aufzunehmen, mit dem Ziel, einen Vertrag zur Errichtung einer vollständigen Verbraucherberatungsstelle in Dülmen mit ausreichenden Beratungstagen in Coesfeld und Lüdinghausen abzuschließen.

 

Der Abschluss des Vertrages bedarf der Zustimmung des Kreisausschusses.

Begründung:

 

I.   Problem

Die Verbraucherzentrale NRW ist eine unabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Ziel ihrer Arbeit ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums zu informieren, zu beraten und zu unterstützen. Sie verschafft Überblick bei unübersichtlichen Angeboten und Durchblick bei komplexen Marktbedingungen. Des Weiteren benennt sie Gesundheits- oder Umweltaspekte, die Kaufentscheidungen beeinflussen können.

 

Die Arbeit der Verbraucherzentrale NRW wird gefördert durch öffentliche Mittel der Länder, durch die Kommunen und Landkreise an den Beratungsstandorten sowie durch Projektmittel, u.a. des Bundes. Darüber hinaus erzielen die Verbraucherzentralen Eigeneinnahmen aus Beratungsleistungen und aus dem Verkauf von Ratgebern.

 

Die Beratungen erfolgen persönlich, telefonisch oder schriftlich. Das Angebotsspektrum ist vielzeitig und umfasst Bereiche wie Energie, Bauen und Wohnen, Finanzen, Gesundheit und Pflege, Haushalt und Umwelt, Lebensmittel und Ernährung, Markt und Recht, Medien und Telefon, Reise, Freizeit und Mobilität sowie Versicherungen. Ausgestattet sind die neu eingerichteten Beratungsstellen i.d.R. mit einer Leitungskraft, einer zweiten Beratungskraft (jeweils Vollzeit) und einer halben Stelle für eine Bürokraft. Hinzu kommen Vertretungskräfte für Urlaub, Fortbildung u.ä. sowie zeitweise Praktikanten.

 

In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit 58 Beratungsstellen. In den umliegenden Kreisen wurden bisher Beratungsstellen in Gronau (Kreis Borken), Rheine (Kreis Steinfurt), Ahlen (Kreis Warendorf) Dorsten, Marl und Recklinghausen (Kreis Recklinghausen) sowie der kreisfreien Stadt Münster eingerichtet, die in der Regel an vier Werktagen in der Woche geöffnet sind. Der Kreis Coesfeld gilt diesbezüglich noch als sogenannter „weißer Fleck“. Das Land NRW hat sich zum Ziel gesetzt, diese weißen Flecken in den kommenden Jahren zu schließen. Von 2012 bis 2015 unterstützt das Land die Einrichtung von fünf neuen Beratungsstellen. Im Jahr 2013 könnte eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW im Kreis Coesfeld eine Förderung erhalten.

 

II.  Lösung

Die Stadt Dülmen bietet sich nicht zuletzt wegen der zentralen Lage und der guten Verkehrsanbindung als Standort für eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW an. Die Beratungsstelle soll im Regelfall wöchentlich ca. 25 Stunden geöffnet sein. Daneben sollen die Beratungsleistungen der Verbraucherzentrale auch in anderen Teilen des Kreises Coesfeld angeboten werden. In ersten Gesprächen mit der Geschäftsführung der Verbraucherzentrale NRW und der Stadt Dülmen wurde in Aussicht genommen, regelmäßige Beratungsstunden im vierzehntäglichen Wechsel in den Städten Coesfeld und Lüdinghausen vorzusehen. Darüber hinaus können auch individuelle Beratungsschwerpunkte mit Vereinen, Organisationen, Schulen und anderen Einrichtungen aus anderen Orten vereinbart werden.

 

Nach dem jüngsten Jahresbericht für das Jahr 2011 der Verbraucherberatungsstelle in der neu eingerichteten Beratungsstelle in der Stadt Lippstadt (Kreis Soest) beläuft sich die Gesamtzahl der Einzelkontakte von Ratsuchenden auf 8.554. Über die Hälfte der Einzelkontakte (4.727) erfolgten davon persönlich in der Beratungsstelle. Die Anzahl der telefonischen Einzelkontakte beläuft sich auf 3.301 (38,6 %), die der schriftlichen Einzelkontakte auf 526 (6,1 %). Hinzu kommen 1.347 Kontakte aus Anlass von Veranstaltungen.

 

Aus anderen bestehenden Verbraucherberatungsstelle liegen ähnliche Werte vor:
Ahlen (Kreis Warendorf), 10.902 Kontakte, davon 5.854 persönlich
Dorsten (Kreis Recklinghausen), 9.637 Kontakte, davon 6291 persönlich

Gronau (Kreis Borken), 6.656 Kontakte, davon 3.911 persönlich

Rheine (Kreis Steinfurt), 18.029 Kontakte, davon 9.999 persönlich

 

Für eine Beratungsstelle in Dülmen kann im Startjahr etwa mit einer vergleichbaren Frequenz gerechnet werden. In den Folgejahren kann aufgrund der Steigerung des Bekanntheitsgrades mit einer noch höheren Frequenz gerechnet werden.

 

Die nachgesuchten Beratungsthemen gliedern sich wie folgt auf:

 

·         Digital-TV / Telekommunikation / Internet / DSL                        (35 %)

·         Energie und Umwelt                                                                       (29 %)

·         Haushalt / Haushaltsgeräte                                                           (15 %)

·         Reise / Mobilität / Freizeit                                                                 (7 %)

·         weitere Verbraucherthemen (Finanzdienstleistungen;

Geld- und Kreditfragen / Verschuldung; Gesundheit /

Patienten / Pflege; Ernährung)                                                     (14 %)

 

Dabei gewinnen Themen wie „Illegaler Download“, „Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz“ oder „Verbotene Nutzung von Bilddateien“ an Bedeutung. Immer häufiger werden arglose Internet-Nutzer mit Abmahnungen durch Anwälte konfrontiert, die zum Teil mit unberechtigten, oftmals aber mit weit überzogenen Forderungen verbunden sind. Dieser Punkt soll unter dem Aspekt der Aktualität nur exemplarisch genannt werden.

 

In der Unterstützung einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Dülmen wird eine wesentliche Verbesserung der Beratung der Bürgerinnen und Bürger des Kreises Coesfeld in Fragen des Verbraucherschutzes gesehen. Hierüber soll in den Folgejahren laufend berichtet werden, indem auch Aussagen über die Anzahl der Nutzer an den Beratungstagen, die Art des Kontaktes (persönlich, telefonisch, schriftlich) und die Themenbereiche mit entsprechender Bewertung vorgesehen sind.

 

Der Kernbereich der Allgemeinen Verbraucherberatung wird nach Abzug der Entgelte von Ratsuchenden zur Hälfte aus Landesmitteln und zur Hälfte aus Kommunal-/Kreismitteln finanziert. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Ersteinrichtungskosten und den jährlichen Kosten.

 

Mit der Stadt Dülmen besteht Einigkeit darüber, sich zu gleichen Teilen an den Kosten einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale zu beteiligen. Auf der Basis einer Modellkalkulation der Verbraucherzentrale NRW stellt sich die vorzunehmende Finanzierung einer Verbraucherberatungsstelle in der Stadt Dülmen einschl. der genannten Beratungsstunden in Coesfeld und Dülmen wie folgt dar:

 

Jahr 2013

Einmalige Einrichtungskosten:

120.000 EUR (davon 50 % durch Stadt Dülmen/Kreis Coesfeld mit je 30.000 EUR.

 

Laufende Kosten:

80.000 EUR Personal-, Sach- und Gemeinkosten, Raumkosten

für voraussichtlich vier Monate (davon 50 % durch Stadt Dülmen/Kreis Coesfeld mit je 20.000 EUR)

 

Jahre 2014 bis 2018

240.000 EUR Personal-, Sach- und Gemeinkosten, Raumkosten (davon 50 % durch Stadt Dülmen/Kreis Coesfeld mit je ca. 60.000 € jährlich)

 

Bei den jährlichen Aufwendungen müssen Anpassungen durch Tariferhöhungen und Preissteigerungen berücksichtigt werden.

 

Da in der Stadt Dülmen die Räumlichkeiten für die Beratungsstelle noch nicht feststehen, können auch noch keine konkreten Angaben über die Einmalkosten zur Herrichtung und die – ortsüblichen - Miet- und Mietnebenkosten gemacht werden. Der Kostenberechnung liegt daher eine Modellkalkulation der Verbraucherzentrale NRW zu Grunde. Diese Modellkalkulation enthält:

 

Einmalige Kosten

(Mobiliar, Ausstattung, EDV-Hardware, Vernetzung, Büroelektronik, Beleuchtungsanlage, Werbeanlage, Sicherheitsausstattung, TK-Anschluss, Erstausstattung Bürobedarf/Bücher, Schaufenstergestaltung u.ä.)

 

Laufende Kosten

(Personal- und Personalnebenkosten für 1 Leitungskraft, 1 Beratungskraft, ½ Bürokraft, Sachkosten für Miete und Mietnebenkosten, Reinigung, für Bürobedarf, Telefon, Porto, Support- und Lizenzkosten, Reinigung, Reisekosten, Veröffentlichungen, Veranstaltungen, Aktionen etc.).

 

In dem noch abzuschließenden Vertrag (mit einer zunächst 5-jährigen Vertragslaufzeit)  zwischen der Verbraucherzentrale NRW, der Stadt Dülmen und dem Kreis Coesfeld soll die kommunale Beteiligung von der 50-prozentigen Beteiligung des Landes NRW abhängig gemacht werden. Eine Kürzung oder ein Wegfall dieser Beteiligung des Landes NRW  wird demnach einen – auch vorzeitigen – Kündigungsgrund darstellen. Außerdem sind Regelungen über Zahlungsmodalitäten, Verwendungsnachweise, Rückzahlungsverpflichtungen für Einmalkosten bei vorzeitiger Vertragsauflösung vorzusehen.

 

Die Verhandlungen sollen zügig durchgeführt werden. Der Vertrag wird vor Abschluss dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

III. Alternativen

Der Kreis Coesfeld beteiligt sich nicht an einer Verbraucherberatungsstelle im Kreis Coesfeld.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Im Haushalt 2013 sind 50.000 EUR im Budget 01 eingestellt. Für die Folgejahre sind Mittel in der Finanzplanung zu berücksichtigen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Kreistag nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Ziff. r) KrO NRW