Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit der Verbraucherzentrale NRW und der Stadt Dülmen aufzunehmen, mit dem Ziel, einen Vertrag zur Errichtung einer vollständigen Verbraucherberatungsstelle in Dülmen mit ausreichenden Beratungstagen in Coesfeld und Lüdinghausen abzuschließen.
Der Abschluss des Vertrages bedarf der Zustimmung des Kreisausschusses.
Begründung:
I. Problem
Die Verbraucherzentrale NRW ist eine
unabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation.
Ziel ihrer Arbeit ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des
privaten Konsums zu informieren, zu beraten und zu unterstützen. Sie verschafft
Überblick bei unübersichtlichen Angeboten und Durchblick bei komplexen
Marktbedingungen. Des Weiteren benennt sie Gesundheits- oder Umweltaspekte, die
Kaufentscheidungen beeinflussen können.
Die Arbeit der Verbraucherzentrale NRW wird
gefördert durch öffentliche Mittel der Länder, durch die Kommunen und
Landkreise an den Beratungsstandorten sowie durch Projektmittel, u.a. des
Bundes. Darüber hinaus erzielen die Verbraucherzentralen Eigeneinnahmen aus
Beratungsleistungen und aus dem Verkauf von Ratgebern.
Die Beratungen erfolgen persönlich, telefonisch
oder schriftlich. Das Angebotsspektrum ist vielzeitig und umfasst Bereiche wie
Energie, Bauen und Wohnen, Finanzen, Gesundheit und Pflege, Haushalt und
Umwelt, Lebensmittel und Ernährung, Markt und Recht, Medien und Telefon, Reise,
Freizeit und Mobilität sowie Versicherungen. Ausgestattet sind die neu
eingerichteten Beratungsstellen i.d.R. mit einer Leitungskraft, einer zweiten Beratungskraft
(jeweils Vollzeit) und einer halben Stelle für eine Bürokraft. Hinzu kommen
Vertretungskräfte für Urlaub, Fortbildung u.ä. sowie zeitweise Praktikanten.
In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit 58
Beratungsstellen. In den umliegenden Kreisen wurden bisher Beratungsstellen in
Gronau (Kreis Borken), Rheine (Kreis Steinfurt), Ahlen (Kreis Warendorf) Dorsten,
Marl und Recklinghausen (Kreis Recklinghausen) sowie der kreisfreien Stadt Münster
eingerichtet, die in der Regel an vier Werktagen in der Woche geöffnet sind.
Der Kreis Coesfeld gilt diesbezüglich noch als sogenannter „weißer Fleck“. Das
Land NRW hat sich zum Ziel gesetzt, diese weißen Flecken in den kommenden
Jahren zu schließen. Von 2012 bis 2015 unterstützt das Land die Einrichtung von
fünf neuen Beratungsstellen. Im Jahr 2013 könnte eine Beratungsstelle der
Verbraucherzentrale NRW im Kreis Coesfeld eine Förderung erhalten.
II. Lösung
Die Stadt Dülmen bietet sich nicht zuletzt
wegen der zentralen Lage und der guten Verkehrsanbindung als Standort für eine
Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW an. Die Beratungsstelle soll im
Regelfall wöchentlich ca. 25 Stunden geöffnet sein. Daneben sollen die
Beratungsleistungen der Verbraucherzentrale auch in anderen Teilen des Kreises
Coesfeld angeboten werden. In ersten Gesprächen mit der Geschäftsführung der
Verbraucherzentrale NRW und der Stadt Dülmen wurde in Aussicht genommen,
regelmäßige Beratungsstunden im vierzehntäglichen Wechsel in den Städten
Coesfeld und Lüdinghausen vorzusehen. Darüber hinaus können auch individuelle
Beratungsschwerpunkte mit Vereinen, Organisationen, Schulen und anderen
Einrichtungen aus anderen Orten vereinbart werden.
Nach dem jüngsten Jahresbericht für das Jahr
2011 der Verbraucherberatungsstelle in der neu eingerichteten Beratungsstelle
in der Stadt Lippstadt (Kreis Soest) beläuft sich die Gesamtzahl der
Einzelkontakte von Ratsuchenden auf 8.554. Über die Hälfte der Einzelkontakte
(4.727) erfolgten davon persönlich in der Beratungsstelle. Die Anzahl der
telefonischen Einzelkontakte beläuft sich auf 3.301 (38,6 %), die der
schriftlichen Einzelkontakte auf 526 (6,1 %). Hinzu kommen 1.347 Kontakte aus
Anlass von Veranstaltungen.
Aus anderen bestehenden Verbraucherberatungsstelle
liegen ähnliche Werte vor:
Ahlen (Kreis Warendorf), 10.902 Kontakte, davon 5.854 persönlich
Dorsten (Kreis Recklinghausen), 9.637 Kontakte, davon 6291 persönlich
Gronau (Kreis Borken), 6.656 Kontakte, davon
3.911 persönlich
Rheine (Kreis Steinfurt), 18.029 Kontakte,
davon 9.999 persönlich
Für eine Beratungsstelle in Dülmen kann im
Startjahr etwa mit einer vergleichbaren Frequenz gerechnet werden. In den
Folgejahren kann aufgrund der Steigerung des Bekanntheitsgrades mit einer noch
höheren Frequenz gerechnet werden.
Die nachgesuchten Beratungsthemen gliedern
sich wie folgt auf:
·
Digital-TV
/ Telekommunikation / Internet / DSL (35
%)
·
Energie
und Umwelt (29
%)
·
Haushalt
/ Haushaltsgeräte (15
%)
·
Reise /
Mobilität / Freizeit (7 %)
·
weitere
Verbraucherthemen (Finanzdienstleistungen;
Geld- und Kreditfragen / Verschuldung; Gesundheit /
Patienten / Pflege; Ernährung) (14
%)
Dabei gewinnen Themen wie „Illegaler
Download“, „Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz“ oder „Verbotene Nutzung von
Bilddateien“ an Bedeutung. Immer häufiger werden arglose Internet-Nutzer mit
Abmahnungen durch Anwälte konfrontiert, die zum Teil mit unberechtigten,
oftmals aber mit weit überzogenen Forderungen verbunden sind. Dieser Punkt soll
unter dem Aspekt der Aktualität nur exemplarisch genannt werden.
In der Unterstützung einer Beratungsstelle
der Verbraucherzentrale in Dülmen wird eine wesentliche Verbesserung der
Beratung der Bürgerinnen und Bürger des Kreises Coesfeld in Fragen des
Verbraucherschutzes gesehen. Hierüber soll in den Folgejahren laufend berichtet
werden, indem auch Aussagen über die Anzahl der Nutzer an den Beratungstagen,
die Art des Kontaktes (persönlich, telefonisch, schriftlich) und die
Themenbereiche mit entsprechender Bewertung vorgesehen sind.
Der Kernbereich der
Allgemeinen Verbraucherberatung wird nach Abzug der Entgelte von Ratsuchenden
zur Hälfte aus Landesmitteln und zur Hälfte aus Kommunal-/Kreismitteln
finanziert. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Ersteinrichtungskosten und
den jährlichen Kosten.
Mit der Stadt Dülmen besteht
Einigkeit darüber, sich zu gleichen Teilen an den Kosten einer Beratungsstelle
der Verbraucherzentrale zu beteiligen. Auf der Basis einer Modellkalkulation
der Verbraucherzentrale NRW stellt sich die vorzunehmende Finanzierung einer
Verbraucherberatungsstelle in der Stadt Dülmen einschl. der genannten Beratungsstunden
in Coesfeld und Dülmen wie folgt dar:
Jahr 2013
Einmalige
Einrichtungskosten:
120.000 EUR (davon 50 %
durch Stadt Dülmen/Kreis Coesfeld mit je 30.000 EUR.
Laufende Kosten:
80.000 EUR Personal-, Sach-
und Gemeinkosten, Raumkosten
für voraussichtlich vier
Monate (davon 50 % durch Stadt Dülmen/Kreis Coesfeld mit je 20.000 EUR)
Jahre 2014 bis 2018
240.000 EUR Personal-,
Sach- und Gemeinkosten, Raumkosten (davon 50 % durch Stadt Dülmen/Kreis
Coesfeld mit je ca. 60.000 € jährlich)
Bei den jährlichen Aufwendungen müssen Anpassungen
durch Tariferhöhungen und Preissteigerungen berücksichtigt werden.
Da in der Stadt Dülmen die Räumlichkeiten für die
Beratungsstelle noch nicht feststehen, können auch noch keine konkreten Angaben
über die Einmalkosten zur Herrichtung und die – ortsüblichen - Miet- und
Mietnebenkosten gemacht werden. Der Kostenberechnung liegt daher eine
Modellkalkulation der Verbraucherzentrale NRW zu Grunde. Diese Modellkalkulation
enthält:
Einmalige
Kosten
(Mobiliar, Ausstattung, EDV-Hardware, Vernetzung,
Büroelektronik, Beleuchtungsanlage, Werbeanlage, Sicherheitsausstattung,
TK-Anschluss, Erstausstattung Bürobedarf/Bücher, Schaufenstergestaltung u.ä.)
Laufende Kosten
(Personal- und Personalnebenkosten für 1
Leitungskraft, 1 Beratungskraft, ½ Bürokraft, Sachkosten für Miete und
Mietnebenkosten, Reinigung, für Bürobedarf, Telefon, Porto, Support- und
Lizenzkosten, Reinigung, Reisekosten, Veröffentlichungen, Veranstaltungen, Aktionen
etc.).
In dem noch abzuschließenden Vertrag (mit einer
zunächst 5-jährigen Vertragslaufzeit)
zwischen der Verbraucherzentrale NRW, der Stadt Dülmen und dem Kreis
Coesfeld soll die kommunale Beteiligung von der 50-prozentigen Beteiligung des
Landes NRW abhängig gemacht werden. Eine Kürzung oder ein Wegfall dieser Beteiligung
des Landes NRW wird demnach einen – auch
vorzeitigen – Kündigungsgrund darstellen. Außerdem sind Regelungen über
Zahlungsmodalitäten, Verwendungsnachweise, Rückzahlungsverpflichtungen für
Einmalkosten bei vorzeitiger Vertragsauflösung vorzusehen.
Die Verhandlungen sollen zügig durchgeführt werden.
Der Vertrag wird vor Abschluss dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung
vorgelegt.
III. Alternativen
Der
Kreis Coesfeld beteiligt sich nicht an einer Verbraucherberatungsstelle im
Kreis Coesfeld.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Im
Haushalt 2013 sind 50.000 EUR im Budget 01 eingestellt. Für die Folgejahre sind
Mittel in der Finanzplanung zu berücksichtigen.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Kreistag nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Ziff. r) KrO NRW