Betreff
Investitionskosten von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit gemäß dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld
Antrag der Stadt Billerbeck auf Gewährung eines Kreiszuschusses zu den Umbau- und ergänzenden Einrichtungskosten einer Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit vom 27.09.2012
Vorlage
SV-8-0880
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadt Billerbeck wird für die bauliche Umgestaltung und die Einrichtungsausstattung eines Jugendtreffs in dem Gebäudekomplex der Realschule, An der Kolvenburg in Billerbeck ein Kreiszuschuss in Höhe von bis zu 54.715,00 EUR gewährt.

 

Begründung:

 

I. Problem

Die Stadt Billerbeck ist seit 1995 Trägerin der Offenen Kinder – und Jugendarbeit in Billerbeck.

Ausgehend von dem bestehenden Jugendzentrum an der Ludgeristraße initiiert sie jugendgerechte Freizeit- und Bildungsangebote (www.jugendzentrum-billerbeck.de) mit insgesamt zwei hauptberuflichen pädagogischen Stellen, die mit finanziellen Mitteln aus den Kinder- und Jugendförderplänen des Landes NRW und des Kreises Coesfeld subventioniert werden.

 

Die bestehende Einrichtung ist zurzeit noch in ehemaligen Schulpavillons an der Ludgeri-Grundschule untergebracht. Diese Container sind stark renovierungsbedürftig. Die Kosten für substanzerhaltende bauliche Maßnahmen entsprechen laut Auskunft der Stadt vergleichbaren Neubaukosten.

 

Vergleichbare und für die offene Kinder- und Jugendarbeit geeignete Raumkontingente sind nach mehrjähriger Suche und politischer Diskussion in dem Gebäudekomplex der Realschule gefunden worden.

Ein Teil des Souterrains soll nach dem Umbau zukünftig für junge Menschen im Rahmen der Offenen Arbeit zur Verfügung gestellt werden.

 

 

II. Lösung

Mit Schreiben vom 27.09.2012 beantragt die Stadt Billerbeck einen Kreiszuschuss zu den Umbau- und Einrichtungskosten in Höhe von 54.714,66 EUR.

 

Aufgrund der eingereichten Kostenberechnung für die Umbaumaßnahme nach DIN 276 und der baufachlichen Stellungnahme durch die Abteilung 10 des Kreises Coesfeld können förderfähige Kosten in Höhe von max. 170.942,65 EUR anerkannt werden. Die anrechnungsfähigen Kosten für die Neurichtung können bis zu einem Betrag in Höhe von 47.916,00 EUR berücksichtigt werden. Insgesamt sind also 218.858,65 anerkennungsfähig.

 

Nach den Förderbestimmungen können Maßnahmen mit einem Zuschuss in Höhe von 25% der anerkannten Kosten gefördert werden.

 

Demnach ergibt sich folgender Finanzierungsplan:

 

Gesamtkosten

218.858,65 EUR

Kreiszuschuss 25%

54.715,00 EUR

Eigenmittel der Stadt Billerbeck

164.143,65 EUR

 

Somit ergibt sich ein Zuschussvolumen zu den Umbau- und Einrichtungskosten in Höhe von bis zu 54.715,00 EUR.

 

Eine endgültige Festsetzung des Kreiszuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

 

Die im Jahr 1996 geförderten Schulpavillons unterliegen keiner Zweckbindung mehr.

 

III. Alternativen

Keine

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Entsprechende Fördermittel sind für das Hausjaltsjahr 2013 eingeplant. Nachkommend der jeweiligen Zweckbindungsfristen erfolgt die jährlich Aufwandsabschreibung.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.