Antrag der Stadt Billerbeck auf Gewährung eines Kreiszuschusses zu den Umbau- und ergänzenden Einrichtungskosten einer Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit vom 27.09.2012
Beschlussvorschlag:
Der Stadt Billerbeck wird für die
bauliche Umgestaltung und die Einrichtungsausstattung eines Jugendtreffs in dem
Gebäudekomplex der Realschule, An der Kolvenburg in Billerbeck ein
Kreiszuschuss in Höhe von bis zu
54.715,00 EUR gewährt.
Begründung:
I. Problem
Die
Stadt Billerbeck ist seit 1995 Trägerin der Offenen Kinder – und Jugendarbeit
in Billerbeck.
Ausgehend
von dem bestehenden Jugendzentrum an der Ludgeristraße initiiert sie
jugendgerechte Freizeit- und Bildungsangebote (www.jugendzentrum-billerbeck.de)
mit insgesamt zwei hauptberuflichen pädagogischen Stellen, die mit finanziellen
Mitteln aus den Kinder- und Jugendförderplänen des Landes NRW und des Kreises
Coesfeld subventioniert werden.
Die
bestehende Einrichtung ist zurzeit noch in ehemaligen Schulpavillons an der
Ludgeri-Grundschule untergebracht. Diese Container sind stark
renovierungsbedürftig. Die Kosten für substanzerhaltende bauliche Maßnahmen
entsprechen laut Auskunft der Stadt vergleichbaren Neubaukosten.
Vergleichbare
und für die offene Kinder- und Jugendarbeit geeignete Raumkontingente sind nach
mehrjähriger Suche und politischer Diskussion in dem Gebäudekomplex der
Realschule gefunden worden.
Ein
Teil des Souterrains soll nach dem Umbau zukünftig für junge Menschen im Rahmen
der Offenen Arbeit zur Verfügung gestellt werden.
II. Lösung
Mit
Schreiben vom 27.09.2012 beantragt die Stadt Billerbeck einen Kreiszuschuss zu
den Umbau- und Einrichtungskosten in Höhe von 54.714,66 EUR.
Aufgrund
der eingereichten Kostenberechnung für die Umbaumaßnahme nach DIN 276 und der
baufachlichen Stellungnahme durch die Abteilung 10 des Kreises Coesfeld können
förderfähige Kosten in Höhe von max. 170.942,65 EUR anerkannt werden. Die
anrechnungsfähigen Kosten für die Neurichtung können bis zu einem Betrag in
Höhe von 47.916,00 EUR berücksichtigt werden. Insgesamt sind also 218.858,65
anerkennungsfähig.
Nach
den Förderbestimmungen können Maßnahmen mit einem Zuschuss in Höhe von 25% der
anerkannten Kosten gefördert werden.
Demnach
ergibt sich folgender Finanzierungsplan:
Gesamtkosten |
218.858,65 EUR |
Kreiszuschuss
25% |
54.715,00 EUR |
Eigenmittel
der Stadt Billerbeck |
164.143,65 EUR |
Somit
ergibt sich ein Zuschussvolumen zu den Umbau- und Einrichtungskosten in Höhe
von bis zu 54.715,00 EUR.
Eine endgültige Festsetzung des Kreiszuschusses erfolgt nach
Prüfung des Verwendungsnachweises.
Die
im Jahr 1996 geförderten Schulpavillons unterliegen keiner Zweckbindung mehr.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen /
Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Entsprechende Fördermittel sind für das Hausjaltsjahr 2013
eingeplant. Nachkommend der jeweiligen Zweckbindungsfristen erfolgt die
jährlich Aufwandsabschreibung.
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Gemäß § 71 SGB VIII in
Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des
Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die
Entscheidung zuständig.