Beschlussvorschlag:
ohne
Der Ausschuss nimmt den Bericht über die Budgetierung der Berufskollegs des Kreises Coesfeld für das Jahr 2012 zur Kenntnis.
Begründung:
I. Problem
Nach Ziffer 5 der „Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und den Berufskollegs des Kreises Coesfeld zur Budgetierung“ vom 05.12.2007 berichten die Schulleitungen und die Verwaltung nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport über die Ausführung der Vereinbarung.
II. Lösung
In der Anlage 1 werden die Budgetabschlüsse der
Ergebnisrechnung und in der Anlage 2 die Budgetabschlüsse der Finanzrechnung für
das Haushaltsjahr 2012 auf der Grundlage des Entwurfs der Jahresrechnung 2012 dargestellt.
Änderungen für die Budgetabschlüsse der Berufskollegs sind zu der endgültigen
Jahresrechnung nicht zu erwarten.
Nach der Haushaltssatzung des Kreises
Coesfeld für das Haushaltsjahr 2012 in Verbindung mit den Leitlinien der
Budgetierung (Anlage der Haushaltssatzung) sowie der Budgetvereinbarung bleiben
die nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen für Aufwendungen aus dem
jeweiligen Budget in Höhe von 75 v. H. bis zu Ende des folgenden
Haushaltsjahres verfügbar. Die verbleibenden Mittel können nach Wahl der
Schulen ganz oder teilweise auch für investive Maßnahmen verwendet werden.
Nach Abstimmung mit den Schulleitungen
sollen die nach den Budgetabschlüssen zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe
von 65.107 € in 2013 investiv verausgabt werden.
Die in 2012 nicht in Anspruch genommenen
Auszahlungsermächtigungen für investive Maßnahmen in Höhe von insgesamt 187.170
€ wurden in voller Höhe - wie in den Leitlinien der Budgetierung geregelt
- in das Haushaltsjahr 2013 übernommen. Davon
wurden bis zum 06.05.2013 bereits Mittel in Höhe von 70.600 verausgabt bzw.
vertraglich gebunden.
Auch in 2012 mussten durch die Baumaßnahmen
bzw. der während der Bauphase
eingeschränkten Raumsituation am Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg
einige notwendige Investitionen noch weiter zurückgestellt werden.
Weitere Informationen können in der Sitzung
mündlich erteilt werden.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß Ziffer 5 der „Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und den Berufskollegs des Kreises Coesfeld zur Budgetierung“ ist dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport jährlich zu berichten.