Beschlussvorschlag:
Keiner
Der Bericht von Herrn Dr. Felix Volmer wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
In
der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am 28.02.2013 wurde der
Anregung des Ktabg. Vogelpohl zugestimmt, Herrn Dr. Felix Volmer zu einem
Vortrag über seine Dissertation in den Ausschuss einzuladen.
Dr.
Felix Volmer aus Coesfeld-Lette und Lehrer im Ruhestand hat im vergangenen Jahr
seine Dissertation vorgelegt und im Herbst 2012 erfolgreich promoviert. Die
Doktorarbeit behandelt das Thema „Emanzipierte Schul- und Bildungspolitik in
Nordrhein-Westfalen. Auf dem Weg von der zentralen zur regionalen Schul- und
Bildungspolitik“.
In der Arbeit wird der Frage nachgegangen,
ob es dem staatlichen Schulwesen gelingt, allen Schülern die Chance zu bieten,
die Schulen zu besuchen, die ihren Neigungen und Leistungsfähigkeiten
entsprechen. Sie ist in drei Teile
gegliedert:
- Entwicklung
des Schulsystems in NRW (ausgehend von Ergebnissen der Bildungsforschung
aus den 50er und 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts)
- Gestaltung
der Bildungspolitik durch den Landtag durch Gesetze und Erlasse, Umsetzung
durch die Schulverwaltung und Gestaltung des kommunalen Schulwesens durch
Gemeindeparlamente und –verwaltungen
- Auswertung
amtlicher Schulstatistiken und Identifizierung typischer Schullandschaften
der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen
In seiner Dissertation geht Herr Dr. Volmer
auch auf die Notwendigkeit einer regional abgestimmten Schulentwicklungsplanung
zwischen den Städten und Gemeinden insbesondere im Übergang von der Primarstufe
zur Sekundarstufe I ein. Nach den Bestimmungen des Schulgesetzes liegt es im
Verantwortungsbereich der Bezirksregierungen (Schulaufsichtsbehörden) und nicht
der Kreise als Kommunalverbände, die Städte und Gemeinden bei der
Schulentwicklungsplanung zu beraten, ihnen Empfehlungen zu geben und ggf.
Moderationsverfahren zwischen benachbarten Schulträgern durchzuführen. Auch für
die Genehmigung der Beschlüsse der Städte und Gemeinden über die Errichtung,
Änderung und Auflösung einer Schule ist
die Zuständigkeit der Bezirksregierungen (Schulaufsichtsbehörden)
gegeben. Herr Dr. Volmer ist gebeten worden, in seinem Vortrag auch die
bestehenden Regelungen zur Schulentwicklungsplanung zu thematisieren.
Eine kurze Übersicht über die Arbeit gibt
auch ein Bericht in der Zeitschrift
„neue deutsche schule“ vom Juni/Juli 2012 (siehe Anlage)
Anlagen:
Auszug aus „neue deutsche schule“ vom Juni/Juli 2012