Betreff
Dissertation zur Schul- und Bildungspolitik - hier: Vorstellung durch Dr. Felix Volmer
Vorlage
SV-8-0905
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Keiner

 

Der Bericht von Herrn Dr. Felix Volmer wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am 28.02.2013 wurde der Anregung des Ktabg. Vogelpohl zugestimmt, Herrn Dr. Felix Volmer zu einem Vortrag über seine Dissertation in den Ausschuss einzuladen.

 

Dr. Felix Volmer aus Coesfeld-Lette  und  Lehrer im Ruhestand hat im vergangenen Jahr seine Dissertation vorgelegt und im Herbst 2012 erfolgreich promoviert. Die Doktorarbeit behandelt das Thema „Emanzipierte Schul- und Bildungspolitik in Nordrhein-Westfalen. Auf dem Weg von der zentralen zur regionalen Schul- und Bildungspolitik“.

 

In der Arbeit wird der Frage nachgegangen, ob es dem staatlichen Schulwesen gelingt, allen Schülern die Chance zu bieten, die Schulen zu besuchen, die ihren Neigungen und Leistungsfähigkeiten entsprechen. Sie ist  in drei Teile gegliedert:

 

  1. Entwicklung des Schulsystems in NRW (ausgehend von Ergebnissen der Bildungsforschung aus den 50er und 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts)

  2. Gestaltung der Bildungspolitik durch den Landtag durch Gesetze und Erlasse, Umsetzung durch die Schulverwaltung und Gestaltung des kommunalen Schulwesens durch Gemeindeparlamente und –verwaltungen

  3. Auswertung amtlicher Schulstatistiken und Identifizierung typischer Schullandschaften der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen

 

In seiner Dissertation geht Herr Dr. Volmer auch auf die Notwendigkeit einer regional abgestimmten Schulentwicklungsplanung zwischen den Städten und Gemeinden insbesondere im Übergang von der Primarstufe zur Sekundarstufe I ein. Nach den Bestimmungen des Schulgesetzes liegt es im Verantwortungsbereich der Bezirksregierungen (Schulaufsichtsbehörden) und nicht der Kreise als Kommunalverbände, die Städte und Gemeinden bei der Schulentwicklungsplanung zu beraten, ihnen Empfehlungen zu geben und ggf. Moderationsverfahren zwischen benachbarten Schulträgern durchzuführen. Auch für die Genehmigung der Beschlüsse der Städte und Gemeinden über die Errichtung, Änderung und Auflösung einer Schule ist  die Zuständigkeit der Bezirksregierungen (Schulaufsichtsbehörden) gegeben. Herr Dr. Volmer ist gebeten worden, in seinem Vortrag auch die bestehenden Regelungen zur Schulentwicklungsplanung zu thematisieren.  

Eine kurze Übersicht über die Arbeit gibt auch ein Bericht in der Zeitschrift  „neue deutsche schule“ vom Juni/Juli 2012 (siehe Anlage)

 

 

Anlagen:

 

Auszug aus „neue deutsche schule“ vom Juni/Juli 2012