Betreff
Bewerbung des Kreises Coesfeld für die Aufnahme in die AGFS
Vorlage
SV-8-0913
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld wird Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e. V.. Die Verwaltung des Kreises Coesfeld wird damit beauftragt, die für eine Mitgliedschaft nötige Bewerbung vorzubereiten und durchzuführen.

Bereits im Jahr 2010 bestanden beim Kreis Coesfeld Überlegungen, sich für eine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e. V. (AGFS) zu bewerben. Diese wurden jedoch aus personellen Gründen zunächst zurückgestellt.

 

Die AGFS besteht seit 1993 als Zusammenschluss von Kommunen und Kreisen in NRW. Sie hat inzwischen zahlreiche Mitglieder, u.a. die Kreise Borken, Steinfurt, Warendorf und Reckling­hausen. Aus dem Kreis Coesfeld sind bereits die Städte Coesfeld und Dülmen Mitglied. Die Tätigkeit der AGFS wird seitens des Landes gefördert. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Voraussetzungen für den nichtmotorisierten Verkehr - speziell für die Nahmobilität, d. h. den Fahrrad- und Fußgängerverkehr - zu verbessern. Die Arbeitsgemeinschaft bietet eine Plattform zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch, sie erstellt Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit und führt Kampagnen durch. Die Mitglieder des AGFS können ebenso auf spezielle Fördermittel des Landes NRW zugreifen.

 

Der Kreis Coesfeld versteht sich als Radfahrregion. Seit vielen Jahren führt der Kreis Maßnahmen durch, um günstige Rahmenbedingungen für den nichtmotorisierten Verkehr zu schaffen. So fördert der Ausbau des Radwegenetzes die Qualität der überörtlichen Verbindungen. Ebenso engagiert sich der Kreis für die Stärkung des Fahrradtourismus, einem entscheidenden Merkmal des regionalen Marketings. Die Mitgliedschaft des Kreises ergänzt und unterstützt die bereits bestehenden Mitgliedschaften der Städte Coesfeld und Dülmen und ermöglicht darüber hinaus auch den übrigen kreisangehörigen Kommunen einen mittelbaren Zugang zu den Informationen des AGFS. Die kreisweit bestehenden Bemühungen zur Förderung des nichtmotorisierten Verkehrs werden so zum Ausdruck gebracht und können zukünftig eine finanzielle Unterstützung mit Landesmitteln erfahren. Zentrales Anliegen einer Mitarbeit in der AGFS ist dabei die weitere Entwicklung der (Rad-)Infrastruktur sowie die Durchführung von Bildungs- und öffentlichkeits­wirksamen Maßnahmen zum Thema „zukunftsfähige Mobilität“ für das gesamte Kreisgebiet.

 

Die Mitgliedschaft in der AGFS setzt die Teilnahme an einem Aufnahmeverfahren voraus. Zur Vorbereitung der Bewerbung ist die „Fahrrad- und Fußgängerfreundlichkeit“ des Kreises zu ermitteln und zu bewerten. Zunächst wird daher eine detaillierte Bestandsaufnahme aller Maßnahmen des Kreises zur Förderung des nichtmotorisierten Verkehrs, insbesondere des Radverkehrs, vorgenommen.

 

Die ursprünglichen Überlegungen zur Bewerbung des Kreises Coesfeld für eine AGFS-Mitglied­schaft wurden in der interfraktionellen Arbeitsgruppe Klimaschutzaktivitäten des Kreises aktuell wieder aufgegriffen und diskutiert. Das Vorhaben wurde allseits positiv bewertet.

 

Die Mitgliedschaft im AGFS beträgt jährlich 2.500 €. Mittel hierfür sind in der Haushaltsplanung der Kreisentwicklung für das Jahr 2013 ff. eingeplant.

 

Für einen Beitritt des Kreises Coesfeld ist gemäß § 26 Abs. 1 S. 2 lit. l) KrO NRW eine Beschluss­fassung des Kreistages erforderlich.