Beschlussvorschlag:
- Die Klinik am
Schlossgarten Dülmen GmbH wird in die Liste der beteiligten Institutionen
gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gesundheitskonferenz des Kreises
Coesfeld aufgenommen.
- Nach § 3 Abs. 1 Satz 1
der Geschäftsordnung wird folgender Satz 2 eingefügt:
„Rechtsnachfolger von an der
Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld beteiligten Institutionen folgen auch
in der Liste der beteiligten Institutionen entsprechend nach.“
Die bisherigen Sätze 2 und 3
werden Sätze 3 und 4.
- Die
Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe und die Zahnärztekammer
Westfalen-Lippe werden einzeln in der Liste der beteiligten Institutionen
gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung aufgeführt, statt wie bisher
gemeinsam. Beide können folglich Mitglieder für das Gremium benennen.
- Den Vorsitz der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld gemäß § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung führt die für das Gesundheitsamt zuständige Fachbereichsleitung. Den stellvertretenden Vorsitz führt die Leitung des Gesundheitsamtes.
Begründung:
I - V.
Seit
1996 besteht im Kreis Coesfeld eine kommunale Gesundheitskonferenz. Grundlagen
sind § 24 ÖGDG NRW und eine vom Kreistag verabschiedete Geschäftsordnung. Die
Gesundheitskonferenz berät Fragen der gesundheitlichen Versorgung und
Gesundheitsförderung auf örtlicher Ebene mit dem Ziel der Koordinierung und
gibt bei Bedarf Empfehlungen. Zurzeit sind 42 Institutionen beteiligt.
Die
Mitglieder der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld haben sich in ihrer Sitzung
am 15.05.2013 einvernehmlich dafür ausgesprochen, die Klinik am Schlossgarten
Dülmen GmbH in die Liste der beteiligten Institutionen gemäß § 3 Abs. 1 der
Geschäftsordnung der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld aufzunehmen.
Damit wurde einem Wunsch der Ärztlichen Leitung der Klinik für Psychiatrie und
Psychotherapie entsprochen.
Gemäß
§ 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung obliegt es dem Kreistag, die Liste der
beteiligten Institutionen auf Vorschlag der Gesundheitskonferenz zu erweitern.
Seit
Bestehen der Gesundheitskonferenz haben sich daran beteiligte Institutionen
häufiger durch Zusammenschluss mit anderen Institutionen, Umstrukturierung,
Wechsel der Rechtsform oder aus anderen Gründen verändert. Zur Klarstellung
sollte in die Geschäftsordnung aufgenommen werden, dass den Rechtsnachfolgern
von an der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld beteiligten Institutionen
automatisch die Beteiligung an dem Gremium ermöglicht wird.
In der Geschäftsordnung der
Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld werden bislang bei den unter § 3 Abs.
1 aufgeführten beteiligten Institutionen die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe
und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe zusammen als eine
an der Gesundheitskonferenz beteiligte Institution genannt. Von dort wurde der
Wunsch geäußert, beide Institutionen getrennt in der Liste zu berücksichtigen. In
der Folge könnten dann beide unabhängig voneinander Mitglieder für die
Gesundheitskonferenz benennen. Eine
Praxis, die für die Kassenärztliche Vereinigung und die Ärztekammer schon seit
Bestehen der Gesundheitskonferenz geübt wird.
Der Kreistag hat am 25.10.2000 beschlossen, dass die Leitung des Fachbereiches Sicherheit und Gesundheit den Vorsitz der Gesundheitskonferenz gemäß § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung innehat und die Leitung der medizinischen Dienste des Gesundheitsamtes den stellvertretenden Vorsitz wahrnimmt. Wegen der seither erfolgten Veränderungen in der Organisationsstruktur der Kreisverwaltung ist eine Anpassung der Zuständigkeitsregelungen für den Vorsitz der kommunalen Gesundheitskonferenz angezeigt.
Anlagen:
- Geschäftsordnung der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld
- Liste der beteiligten Institutionen und namentlich benannten Mitglieder der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld
- Entwurf einer Neufassung der Geschäftsordnung der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld