Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 23 (AN 1) in Lüdinghausen
Vorlage
SV-8-0950
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahndecke auf einem 1,4 km langen Streckenabschnitt der K 23 (Abschnitt 1) in Lüdinghausen zu veranlassen.

Begründung:

I.   Problem / II.   Lösung

Der im beigefügten Plan dargestellte Streckenabschnitt ist den Mitgliedern des Fachausschusses bei der Straßenbereisung im September 2012 vorgestellt worden. Die K 23 (AN 1) erstreckt sich von der B 474 bis zur K 13. Der vordere Streckenabschnitt, hier soll Anfang 2014 ein Radweg gebaut werden, befindet sich in einem noch ausreichenden Zustand. Die Teilstrecke vom Dortmund-Ems-Kanal bis zur K 13 weist eine Vielzahl von nah beieinander liegenden Schadstellen auf, so dass es wirtschaftlicher ist, die Deckensubstanz vollflächig zu erneuern anstatt punktuelle Maßnahmen vorzunehmen.

 

Es ist vorgesehen die Fahrbahn im Hocheinbau mit einer bituminöse Tragschicht (10 cm) und einer Verschleißschicht (4 cm) zu erneuern. Die Kosten für die Maßnahme liegen bei ca. 180.000 €. Als Bauzeit werden 2 Monate einkalkuliert.

 

Um Synergieeffekte zu nutzen, soll die Erneuerung der Fahrbahndecke zusammen mit der Radwegbaumaßnahme im vorderen Streckenabschnitt (siehe SV-8-0930) vergeben werden. Die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe soll zum Jahresende erfolgen. Bei geeigneter Witterung können die Bauarbeiten dann im Frühjahr 2014 beginnen.

 

III. Alternativen

Keine.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Da nach den neuen Förderrichtlinien nur für eine Grunderneuerung und nicht für die Erneuerung von Deckschichten eine Fördermöglichkeit besteht, ist die Maßnahme ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzieren. Unter Berücksichtigung der abgewickelten Maßnahmen und erteilter Aufträge stehen noch etwa 180.000 € im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2014 in Höhe von 400.000 €.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

Anlagen:

 

Übersichtkarte