Beschlussvorschlag:
Den beantragten
Befreiungen wird zugestimmt.
Begründung:
Im Rahmen des vom Land Nordrhein-Westfalen über das Programm „Naturerlebnis.NRW
– EU Ziel2“ geförderten Projekts „Stever-/Lipperegion Natura 2000“ sollen
einige Baumaßnahmen in Schutzgebieten umgesetzt werden, in denen ein generelles
Bauverbot gilt.
Diese Vorhaben bedürfen der Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans
Olfen-Seppenrade, und die Stadt Olfen hat mit Schreiben vom 24.07.2013 einen
entsprechenden Antrag gestellt.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Baumaßnahmen (Zählung wie im
Lageplan):
1 Rauschenburg
- Fuß-/Radweg – NSG Lippeaue
- Parkplätze, Landmarke – LSG Sülsen
2 Am Haelschen – NSG Lippeaue
- Infopunkt, Bank, Fahrradständer, Fußweg, baubotanischer
Aussichtsturm
3 Lippeschleife – NSG Lippeaue
- baubotanischer Steg
Zum Nachweis der Verträglichkeit der Maßnahmen mit den europäischen und
nationalen Schutzzielen wurden entsprechende FFH-Verträglichkeits- und
Artenschutzprüfungen vorgelegt sowie eine Eingriffsbewertung und Planung von
erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen in einem landschaftspflegerischen
Begleitplan dargestellt. Die umfangreichen Gutachten liegen zur Einsichtnahme
bereit; Auszüge sind beigefügt.
Weitere Informationen können den Anlagen entnommen werden. Während der Bereisung
vor der Sitzung werden die Maßnahmen durch Vertreter der Stadt Olfen
vorgestellt.
Anlagen:
- Antragsschreiben der Stadt Olfen
- Übersichtslageplan
- Beschreibung der Maßnahmen
- Standortübersichtspläne
- Schemazeichnung eines Info-Punktes
- Regeldetailpläne Wegeaufbau
- FFH-Verträglichkeitsuntersuchung - Auszug -
- Landschaftspflegerischer Begleitplan - Auszug -