Betreff
Ambulante Versorgungsstrukturen als Alternative zur stationären Heimpflege im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-8-1005
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

           

 

I-V

Auf Grundlage des Beschlusses im  Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren am 13.09.2012 (SV – 8-698) ist mit einer gemeinsamen Veranstaltung am  20.09.2013 ein Austausch mit den Städten und Gemeinden eingeleitet worden. Dort wurde eine Bestandsaufnahme von Angeboten vor Ort vereinbart, die „geeignet sind, eine Heimunterbringung zu vermeiden oder hinauszuschieben“.

 

Darüber hinaus haben inzwischen sechs Kommunen (Coesfeld, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen Senden und in Kürze Nottuln) von dem Angebot der Kreisverwaltung Gebrauch gemacht, zum Thema auch in den kommunalen Ausschüssen vorzutragen. Am 25.02 2013 erfolgte ein gleich gelagerter Bericht im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren (SV-8-816)

 

Am 08.04.2013 wurden alle Städte und Gemeinden hinsichtlich der Bestandsaufnahme angeschrieben. Aufgrund dieses Schreibens hat es zunächst einzelne aber noch keine umfassenden Rückmeldungen gegeben. Die vorliegenden kommunalen Rückmeldungen und ergänzende verwaltungsseitig erhobenen Daten wurden jeder Kommune daher nochmals als Übersicht mit Anschreiben vom 08.05.2013 zur Verfügung gestellt. Dabei wurden die Kommunen gebeten, die Liste zu prüfen und ggfs. fehlende und fehlerhafte Angebote zu melden. Die vorliegenden Rückmeldungen wurden in der Liste ergänzt und erfasst. Eine Übersicht zu den Angeboten – die insgesamt detaillierter erfasst wurde – ist als Anlage 1 zur Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Auf Grundlage der nun vorliegenden Informationen soll ein weiterer Austausch mit den Städten und Gemeinden erfolgen, um die Frage zu klären, ob und wo Lücken im Angebot bestehen und wie diese geschlossen werden können.  Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass nicht zuletzt  aufgrund des Impulses des Kreises und der Berichte in den kommunalen Ausschüssen eine weitere Sensibilisierung für das Thema vor Ort bereits erfolgte und einige neue Initiativen angestoßen wurden.

 

Im Rahmen dieses Austausches werden besonders auch die neuen gesetzlichen Entwicklungen zu berücksichtigen sein, die im November in die zweite Landtagslesung gehen. Im  neuen GEPA NRW (Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demografiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen) erfolgt die Zusammenfassung, Novellierung und Harmonisierung des Wohn- und Teilhabegesetztes und des Landespflegegesetzes. In der Pflegekonferenz am 17.10.2013 wurde zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens und den Neuerungen im vorliegenden Entwurf berichtet. Die Vorträge sind der Sitzungsvorlage  als Anlage 2 und 3 beigefügt. Ein zentraler, neuer Gesichtspunkt  des Gesetzentwurfes ist die Ausweitung und Orientierung der Regelungen zu Gunsten von ortsnahen, ambulanten und bereits vorpflegerischen Angebots- und Wohnformen.