Betreff
Bestellung von Schriftführern für die Sitzungen des Wahlprüfungsausschusses
Vorlage
SV-7-0048
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Zu Schriftführern des Wahlprüfungsausschusses werden bestellt:

 

 

 

                                                            KOAR Ulrich Vöcking

                                                            KA Wolfgang Heuermann

Begründung:

 

I.   Problem

Nach § 41 Abs. 9 KrO NRW ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist vom Ausschussvorsitzenden und einem Schriftführer zu unterzeichnen. Die Ausschüsse bestellen nach § 28 Abs. 1 der Geschäftsordnung in ihrer ersten Sitzung für die Dauer der Wahlperiode auf Vorschlag des Landrates Schriftführer.

 

II.  Lösung

Die Vorgeschlagenen werden gewählt.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Keine

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig ist der Wahlprüfungsausschuss.