Beschlussvorschlag:
Die beigefügte Stellungnahme zum Abfallwirtschaftsplan-Entwurf NRW wird beschlossen.
Begründung:
I. –III.
Das Ministerium für
Klimaschutz, Umweltschutz, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz des
Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) hat mit Erlass vom 10.03.2014 den
Entwurf zu dem neuen „ökologischen“
Abfallwirtschaftsplan für Siedlungsabfälle veröffentlicht und um Stellungnahme
bis zum 30.09.2014 gebeten. Der Entwurf des Abfallwirtschaftsplans und des
Umweltberichtes kann unter www.umwelt.nrw.de/umwelt/abfall/abfallwirtschaftsplanung/siedlungsabfall/index.php
eingesehen werden.
Auf der Grundlage der Beschlussfassung
des Kreisausschusses wird eine Stellungnahme vorbehaltlich der Zustimmung des
Kreistages fristwahrend dem Land NRW zugesandt.
Ziele dieses ökologischen
Abfallwirtschaftsplans (AWP) sind:
1.
Umsetzung einer regionalen
Entsorgungsautarkie / Stärkung und Konkretisierung des Prinzips der Nähe,
Unterstützung interkommunaler Kooperationen sowie Gebührenstabilität und
Entsorgungssicherheit
Der Entwurf
des AWP sieht hierzu die Bildung von drei Entsorgungsregionen vor. Innerhalb
dieser Regionen sollen sich in den nächsten zwei Jahren nach der Bekanntmachung
Kooperationen auf freiwilliger Basis entwickeln. Nach Ablauf der v.g. Frist
behält sich das Land vor, die Zuweisung zu bestimmten Entsorgungsregionen
gegenüber den Öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern (ÖrE) und den
Anlagenbetreibern für verbindlich zu erklären, sofern dies aus Sicht des
Landes geboten ist. Eine Ausschreibung
der Siedlungsabfallentsorgung ist dann nur noch innerhalb der zugewiesen
Entsorgungsregion zulässig.
Nach dem Entwurf
des MKULNV NRW sind das Rheinland, Westfalen sowie das Gebiet EKOCity jeweils
als eine eigenständige Entsorgungsregion vorgesehen. (EKOCity ist ein Abfallzweckverband,
bestehend aus den Städten Herne, Bochum, Wuppertal und Remscheid sowie den
Kreisen Recklinghausen, Mettmann und
Ennepe-Ruhr).
Mit dem Zuschnitt dieser Regionen und der noch
anstehenden Aufteilung der Kontingente aus der Anlage KARNAP (Essen) soll eine
Vergleichmäßigung der Anlagenauslastung im Land ermöglicht werden. (Anmerkung:
nach hiesgem Kenntnisstand wird die Anlage Karnap weiterbetrieben, so dass das
gesamte Mengengerüst des AWP-Entwurfs hinfällig ist. Unklar ist somit, welcher
Region diese Anlage zugeordnet wird).
2.
Optimierung und Intensivierung der
getrennten Erfassung von Bio- und Grünabfällen
Das Konzept
des AWP sieht weiter eine Optimierung und Intensivierung der getrennten
Erfassung von Bio- und Grünabfällen vor. Hierzu sollen die im Hausmüll
vorhandenen Nahrungs- und Küchenabfällen sowie Grünabfälle getrennt erfasst
werden. Die Eigenkompostierung von geeigneten Abfällen ist weiterhin möglich.
3.
Förderung der Abfallvermeidung und
Wiederverwendung
Im Entwurf des
AWP wird auch die Förderung der Abfallvermeidung und Wiederverwendung mit dem
Ziel einer ökologischen Abfallwirtschaft formuliert. Es sollen neue
zukunftsorientierte Strategien zur Förderung der Abfallvermeidung und
Wiederverwendung entwickelt werden und konkrete Handlungsempfehlungen und
Projektvorschläge zur Förderung der Abfallvermeidung im kommunalen Bereich
abgeleitet werden.
Die Bewertung
des Abfallwirtschaftsplanes ist der beigefügten Stellungnahme zu entnehmen.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Ummittelbare Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft des Kreises Coesfeld werden nicht gesehen. Bei Umsetzung des AWP entsprechend dem Entwurf werden aber deutliche Risiken im Rahmen der Neuausschreibung der Restmüllbehandlung ab 2021 gesehen, da hier dann nur ein eingeschränkter Teilnahmewettbewerb möglich ist.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist nach § 26 KrO der Kreistag zuständig.
Anlagen:
Stellungnahme des Kreises Coesfeld zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplan; Teilabschnitt Siedlungsabfälle, 2014